Hallo,
nehmen wir mal folgenden Fall an:
A ist als Beamter bei der privaten Krankenversicherung P versichert.
P führt anscheinend einen privaten Feldzug gegen einen Arzt, bei dem
A in Behandlung ist, jedenfalls erstattet P immer nur 25% der Rechnungen dieses Arztes, anstatt 50%,
und das ganze mit fadenscheinigen Begründungen. Alle Versuches des Arztes L, selbst mit P Kontakt aufzunehmen
und die Angelegenehit zu klären, ohne seine Patienten allzu sehr mit reinzuziehen, nutzen nichts.
P stellt sich stur.
Nun reicht es A so langsam, und er überlegt, gerichtlich gegen P vorzugehen. Er ist sich sicher, dass er mit der Klage Erfolg haben wird,
denn L ist ein angesehener Facharzt und es gibt keine Veranlassung, zu glauben, dass mit seinen Rechnungen irgendetwas nicht stimmt.
Aber nun kommen A plötzlich Bedenken, dass P ihm den Vertrag kündigen könnte und er dann in eine andere PKV wechseln müsste,
was wahrscheinlich teurer wäre, da ja schon Krankheiten vorliegen. Oder vielleicht würde keine andere PKV ihn mehr aufnehmen, wenn er gegen P klagt?
Sind die Bedenken von A gerechtfertigt?
Gruß
Nelly