Hallo!
Das mit den neuen Gesetzen bezüglich der Krankenversicherung habe ich noch nicht so ganz verstanden. Nehmen wir mal an, ein junger Mensch war von Kindesbeinen an privat versichert. Jetzt ist die Ausbildung oder Studium rum und diese Person fängt jetzt erstmals an zu arbeiten. Angestellt, unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze (gibt es die überhaupt noch?).
Kann sich diese Person jetzt aussuchen, ob sie privat weiter versichert werden will oder muss sie nun doch in die gesetzliche?
Verwirrte Grüße,
Swantje
Hallo,
also zu Beginn einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung MUSS er sich erstmal gesetzlich versichern. Erst wenn er 3 Jahre in Folge über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, darf er sich privat versichern (sofern es abzusehen ist, dass er auch im 4. Jahr darüber liegt). Das hat mit der Beitragsbemessungsgrenze nix zu tun.
Als Azubi muss er sich sowieso in der GKV versichern. Als Student kann er sich von der Gesetzlichen befreien lassen und in der privaten bleiben. Aber wenn er nach dem Studium in ein Angestelltenverhältnis wechselt muss er wieder in die gesetzliche.
Hallo!
Danke für die schnelle und sogar für mich verständliche Antwort. :o)
Oh, da habe ich mit Jahresentgeld- und Beitragsbemessung zwei Begriffe in einen Topf geworfen? Egal.
Danke und Grüße,
Swantje
Oh, da habe ich mit Jahresentgeld- und Beitragsbemessung zwei
Begriffe in einen Topf geworfen? Egal.
Genau… Die BBG ist der Betrag bis zu dem höchstens Versicherungsbeiträge gezahlt werden müssen, die JAEG sagt aus, was jemand verdienen muss um freiwillig versichert zu sein bzw. in die PKV wechseln zu können.