hallo,
nehmen wir mal an Person A hat eine PKV abgeschloßen im April 2009
bei der Central.Es steht drin die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre.soweit alles klar.Jetzt bekommt Sie von der Central zum 01.01.2010
eine Beitragsanpassung, welche in der Regel ein Sonderkündigungsrecht nach sich zieht.Kann Sie dieses SOnderkündigungsrecht zum 01.01.2010 beanspruchen,trotz Mindestlaufzeit?
Vielen Dank und Gruß
Sebastian
Hallo Sebastian,
das Sonderkündigungsrecht ist unabhängig von der Mindestvertragslaufzeit. Du kannst also kündigen, solltest Dir das allerdings gut überlegen und die Alternativen gut durchkalkulieren, wie immer beim Versicherungs/Versichererwechsel.
Viele Grüße
Andreas
Hey Andreas,
vielen Dank für deine Antwort.
Der Makler bei dem diese Versicherung abgeschloßen wurde sagt mir das wir die 2 Jahre unbedingt einzuhalten haben, und es keine Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung gibt.
???
Das verstehe ich nicht…gibt es Paragraphen die mir da weiterhelfen?
Dank und gruß
Sebastian
Guten Tag,
Hey Andreas,
vielen Dank für deine Antwort.
Der Makler bei dem diese Versicherung abgeschloßen wurde sagt
mir das wir die 2 Jahre unbedingt einzuhalten haben, und es
keine Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung gibt.
???
…vielleicht, weil er ansonsten einen Teil der Provision zurückzahlen muss??
Ein Schelm wer böses dabei denkt.
Grüße
Lars