Private Krankenversicherung

Hallo,
Frau A ist im Beamtenverhältnis auf Probe, weil sie z. B. ihre
Referandariatszeit hat.
Sie bekommt Beihilfe und ist für den Rest bei einer großen
deutschen privaten Krankenkasse abgesichert.
Nehmen wir an, Frau A. hatte 2006 eine kleine OP an Krampfadern
im rechten Bein, zum damaligen Zeitpunkt war sie noch nicht Privatversichert. Nun hat Frau A. wieder die gleiche Krampfader
ambulant operieren lassen müssen.
Die große private Krankenversicherung sagt nun, Frau A. habe beim
Abschluß des Vertrages NICHTS über die 1. OP mitgeteilt und deshalb
will sie nun nicht zahlen (rd. 2000 EURO). Sie verlangt einen
Bericht des jetzigen Operateus und verlangt eine Entbindung von
der ärztlichen Schweigepflicht von ALLEN Ärzten. Dummerweise
hatte der erste Arzt in 2006 geschrieben, dass es eine chronische
Krampfadern-Geschichte sei - stimmt aber nicht, ist seitdem auch nicht
wieder behandelt worden - bis jetzt eben.
Hat die Versicherung das RECHT gemäß irgendwelcher §§ die Zahlung
zu verweigern, muß man zwingend eine Schweigepflicht-Entbindung für Ärzte unterschreiben (will Frau A. ganz sicher nicht, ist ja ein
„Freibrief“) und WIE kann Frau A. die Privatversicherung dazu bringen, zu zahlen, weil ihr das Geld ja zusteht. Sie hat diese Vorerkrankung nicht angegeben, da sie VOR dem Zeitraum war, den die Versicherung abgefragt hatte und weil diese Behandlung ja in sich abgeschlossen war und seither NIE behandelt worden ist.
MUßTE Frau A. bei Vertragsabschluß im Febr. 2009 diese „Vorerkrankung“ angeben und ist somit eine Versicherungsleistung
ausgeschlossen.
Da die Rechnung der KV von Frau A. noch aussteht, wäre es sehr lieb,
wenn hier jemand irgendwie weiterhelfen könnte.

DANKE für JEDE Antwort/Tipp.

Grüße
Marie

Sicher, dass die Krankheit wirklich nicht angegeben hätte werden müssen? Wann wurden denn zum ersten Mal Gesundheitsfragen der Krankenversicherung beantwortet? Erst im Februar 2009 oder vielleicht schon im Januar? War denn die Krankheit wirklich schon im Januar 2006 komplett verheilt und abgeschlossen, obwohl die ambulante OP ja erst im „Jahr 2006“ war?
Wenn die Frist von 3 Jahren wirklich überschritten wurde, dann ja offenbar nur gaaaaanz knapp. Da ist auf jeden Fall klar, dass die Versicherung da nachhakt.

Die große private Krankenversicherung sagt nun, Frau A. habebeim
Abschluß des Vertrages NICHTS über die 1. OP mitgeteilt

Das nennt man vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung.

unddeshalb will sie nun nicht zahlen (rd. 2000 EURO).

2000 € für eine ambulante OP ?

der ärztlichen Schweigepflicht von ALLEN Ärzten. Dummerweise
hatte der erste Arzt in 2006 geschrieben, dass es eine
chronische Krampfadern-Geschichte sei -

stimmt aber nicht,

Wer sagt das ? Der Arzt hatte doch von chronisch gesprochen.

Hat die Versicherung das RECHT gemäß irgendwelcher §§ die Zahlung zu verweigern,

Sie hat wahrscheinlich sogar das Recht den Vertrag rückabzuwickeln, wenn sich der Verdacht der vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung bestätigt. Das würde bedeuten, die Versicherung erstattet alle gezahlten Beiträge zurück und verlangt alle erbrachten Leistungen zurück.

muß man zwingend eine
Schweigepflicht-Entbindung für Ärzte unterschreiben (will Frau
A. ganz sicher nicht, ist ja ein „Freibrief“) und

Ich glaube Frau A. ist sich ihrer Lage nicht bewußt. Wenn sie die Schweigepflichtentbindung nicht erteilt, könnten sich ihre Probleme noch vergrößern.

WIE kann Frau A. die Privatversicherung dazu bringen, zu zahlen,

Gar nicht.

weil ihr das Geld ja zusteht.

Mit dieser Ansicht steht sie ziemlich alleine da.

Sie hat diese Vorerkrankung nicht angegeben, da sie VOR dem Zeitraum
war, den die Versicherung abgefragt

Bei Operationen wird ein 5-Jahres Zeitraum abgefragt. Der Bericht des Arztes war 2006, also innerhalb dieses Zeitraumes.

MUßTE Frau A. bei Vertragsabschluß im Febr. 2009 diese „Vorerkrankung“ angeben

Wenn die Behandlung nach 2004 stattgefunden hat auf jeden Fall.

Hallo,

unddeshalb will sie nun nicht zahlen (rd. 2000 EURO).

2000 € für eine ambulante OP ?

Ja - Frau A. hat eine detaillierte, nachvollziehbare Rechnung
bekommen - die OP ist mit Narkose gemacht worden und Nachsorge
usw.

der ärztlichen Schweigepflicht von ALLEN Ärzten. Dummerweise
hatte der erste Arzt in 2006 geschrieben, dass es eine
chronische Krampfadern-Geschichte sei -

stimmt aber nicht,

Wer sagt das ? Der Arzt hatte doch von chronisch gesprochen.

Nun - zum einen die Tatsache, dass ja wohl nur CHRONISCH ist, wenn
man kontinuierlich und stets und immer diese Ader behandeln müßte,
dies ist aber hier nicht der Fall. Der jetzige behandelnde Arzt
ist ein „Nachfolge-Arzt“, er hat die Praxis von seinem „Vorgänger“
übernommen und hat ebenfalls gesagt es sei keinesfalls Chronisch, er sagte auch, dass die 1. OP nicht „ordnungsgemäß“ gemacht worden sei, aber DAS bekommt Frau A. natürlich keinesfalls schriftlich…
Die Frage ist, wann eine Erkrankung als chronisch anzusehen ist, wenn
man alles fünf Jahre was machen lassen muß, aber in der Zwischenzeit damit NIE bei einem Arzt gewesen ist - auch NICHT bei einem anderen
Arzt dann.

Sie hat wahrscheinlich sogar das Recht den Vertrag
rückabzuwickeln, wenn sich der Verdacht der vorvertragliche
Anzeigepflichtverletzung bestätigt. Das würde bedeuten, die
Versicherung erstattet alle gezahlten Beiträge zurück und
verlangt alle erbrachten Leistungen zurück.

Gibt es dazu irgendwelche Gerichts-Urteile oder ähnliches?

Ich glaube Frau A. ist sich ihrer Lage nicht bewußt. Wenn sie
die Schweigepflichtentbindung nicht erteilt, könnten sich ihre
Probleme noch vergrößern.

Inwiefern könnten sich die Probleme von Frau A. äußern…

weil ihr das Geld ja zusteht.

Mit dieser Ansicht steht sie ziemlich alleine da.

Eigentlich nicht - auch der behandelnde Arzt ist dieser Meinung.

Danke

Grüße
Marie

Hallo,
danke für die Antwort.

Sicher, dass die Krankheit wirklich nicht angegeben hätte
werden müssen?

Eigentlich schon, zumindest ist sie nicht „arglistig“ verschwiegen worden, weil es sich ja um eine abgeschlossene einmalige OP war, auch
aufgrund des jungen Alters der Versicherungsnehmerin.

Wann wurden denn zum ersten Mal

Gesundheitsfragen der Krankenversicherung beantwortet? Erst im
Februar 2009 oder vielleicht schon im Januar?

Die Versicherung ist erst im Februar 2009 abgeschlossen worden, bis dahin war Frau A. Studentin-Lehramt-, deshalb jezt die Referendariat-Zeit.

War denn die

Krankheit wirklich schon im Januar 2006 komplett verheilt und
abgeschlossen, obwohl die ambulante OP ja erst im „Jahr 2006“
war?

Ja - die Erkrankung war KOMPLETT verheilt und abgeschlossen und
in der Zwischenzeit NIE wieder behandelt worden.

Wenn die Frist von 3 Jahren wirklich überschritten wurde, dann
ja offenbar nur gaaaaanz knapp. Da ist auf jeden Fall klar,
dass die Versicherung da nachhakt.

Wie erwähnt- hat der jetzige behandelnde Arzt die Praxis von seinem Vorgänger übernommen. Deshalb auch der Vermerk chronisch - ohne allerdings danach etwas gehabt zu haben.

Was sagst DU zu dieser Schweigepflicht-Entbindung. Frau A. möchte
das auf KEINEN Fall machen - Verletzung von Persönlichkeitsrecht oder
so?

Gibt es Gerichtsurteile oder so was, die man der Versicherung vorlegen könnte.

Wenn Frau A. jetzt von dieser Versicherung gekündigt werden würde - hat sie dann ein RECHT auf die Aufnahme in eine andere Krankenversicherung - oder ist sie dann unversichert. Es gibt ja innerhalb der „Versicherungs-Branche“ eine „schwarze Liste“…

DANKE

Grüße
Marie

Dummerweise hatte der erste Arzt in 2006 geschrieben, dass es eine
chronische Krampfadern-Geschichte sei

Chronische Erkrankungen müssen bei jedem PKV- Antrag angegeben werden!

stimmt aber nicht, ist seitdem auch nicht wieder behandelt worden - bis jetzt eben.

Stimmt eben doch, weil wieder operiert werden mußte. Die Diagnose des Arztes war 100% korrekt!

DANKE für JEDE Antwort/Tipp.

Ich würde an Stelle der Betroffenen umgehend rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Grüße
Marie

Grüße

Erdbeerzunge

übernommen und hat ebenfalls gesagt es sei keinesfalls
Chronisch, er sagte auch, dass die 1. OP nicht „ordnungsgemäß“
gemacht worden sei,

Dann wird es einem Gutachter übergeben, wenn sich die Herren Diktores nicht einig sind. Die schriftliche Aussage des ersten Arztes kann man nicht so einfach vom Tisch wischen.

Gibt es dazu irgendwelche Gerichts-Urteile oder ähnliches?

Dafür gibt es ein komplettes Gesetz, das Versciehrunsgvertragsgesetz.

Inwiefern könnten sich die Probleme von Frau A. äußern…

Die Versicherung könnte den Versicherungsvertrag beenden.

Mit dieser Ansicht steht sie ziemlich alleine da.

Eigentlich nicht - auch der behandelnde Arzt ist dieser Meinung.

Sicherlich ein Experte im Versicherungsrecht. Hier geht es fast nicht mehr um Medizin, sondern um Versicherungsrecht.

Für mich klingt das alles ein bisschen komisch und sehr danach, als dass A die Situation falsch einschätzt und die Gesundheitsfragen etwas lax sieht.

Die Versicherung läuft seit Februar 2009, doch wann wurde denn der Antrag ausgefüllt (an welchem Datum)? Das muss ja irgendwann davor gewesen, also wahrscheinlich im Januar 2009 oder sogar früher.
Und wenn die OP erst im Januar 2006 war, sind die 3 Jahre doch dann schon unterschritten. An welchem Datum wurde denn A zum letzten Mal wegen dieser Krankheit untersucht (OP-Nachtuntersuchung)?

Um die Schweigepflichtentbindung wird A wohl ohne weiteres nicht herumkommen, wenn weiter Leistungen von der Krankenversicherung bezogen werden sollen. Chancen sehe ich hier nur mit einem guten Anwalt, der auf solche Fragestellungen spezialisiert ist.

Hallo,
ja das mit der rechtlichen Hilfe sehe ich
evtl. auch so.
DANKE
Grüße
Marie

Hallo,
danke für die Antwort.
Werden überdenken, ob hier die „Investition“ in
eine Rechtsberatung lohnt…
Grüße
Marie

Hallo,
danke für die Antwort.

übernommen und hat ebenfalls gesagt es sei keinesfalls
Chronisch, er sagte auch, dass die 1. OP nicht „ordnungsgemäß“
gemacht worden sei,

Dann wird es einem Gutachter übergeben, wenn sich die Herren
Diktores nicht einig sind. Die schriftliche Aussage des ersten
Arztes kann man nicht so einfach vom Tisch wischen.

Ach so, also dann im Zweifelsfall ein Gutachter und wer bezahlt
den dann?

Gibt es dazu irgendwelche Gerichts-Urteile oder ähnliches?

Dafür gibt es ein komplettes Gesetz, das
Versciehrunsgvertragsgesetz.

Oh gut, findet Frau A. das im Internet oder ist das von Gesellschaft zu Gesellschaft mit irgendwelchen „Zusätzen/Fußangeln“ ausgefüllt worden?

Inwiefern könnten sich die Probleme von Frau A. äußern…

Die Versicherung könnte den Versicherungsvertrag beenden.

Wenn diese Versicherung kündigt, kann Frau A. dann problemlos in einer anderen Gesellschaft einen neuen Vertrag eingehen (also so wie ein Normal-Gesetzlich-Krankenversicherter" oder verhindert das diese „berühmte schwarze Liste“ der Versicherer.

Mit dieser Ansicht steht sie ziemlich alleine da.

Eigentlich nicht - auch der behandelnde Arzt ist dieser Meinung.

Sicherlich ein Experte im Versicherungsrecht. Hier geht es
fast nicht mehr um Medizin, sondern um Versicherungsrecht.

Ja - dass es hier nicht um Medizin geht habe ich jetzt auch bemerkt…
Nun denn - wir schauen mal.

Grüße
Marie

Ach so, also dann im Zweifelsfall ein Gutachter und wer
bezahlt den dann?

Das erste Gutachten zahlt die Gesellschaft, wenn Du mit diesem aber nicht zufrieden bist, dann …

Oh gut, findet Frau A. das im Internet oder ist das von

Ja, suche nach „VVG“.

Gesellschaft zu Gesellschaft mit irgendwelchen „Zusätzen/Fußangeln“ ausgefüllt worden?

Nein, dass VVG gilt für die gesamte Branche.

Wenn diese Versicherung kündigt, kann Frau A. dann problemlos
in einer anderen Gesellschaft einen neuen Vertrag eingehen

Was glaubt Frau A. welche Gesellschaft sie nimmt, wenn sie von einer anderen Gesellschaft wegen Betruges gekündigt worden ist ?

(also so wie ein Normal-Gesetzlich-Krankenversicherter" oder
verhindert das diese „berühmte schwarze Liste“ der Versicherer.

Ja. Antragsteller, die im Antrag falsche Angaben machen, sind nicht gerne gesehen, bei keiner Gesellschaft.

Hi Nordlicht,

Hat die Versicherung das RECHT gemäß irgendwelcher §§ die Zahlung zu verweigern,

Sie hat wahrscheinlich sogar das Recht den Vertrag
rückabzuwickeln, wenn sich der Verdacht der vorvertragliche
Anzeigepflichtverletzung bestätigt. Das würde bedeuten, die
Versicherung erstattet alle gezahlten Beiträge zurück und
verlangt alle erbrachten Leistungen zurück.

Das kommt natürlich darauf an, ob hier nur ein Rücktritt vom Vertrag gemacht wird, oder ob es eine Anfechtung aufgrund arglistiger Täuschung geben wird (bei einer nicht angegebenen OP eher wahrscheinlich).

Der erste Fall ist noch relativ kommod, da werden nur die Kosten für die entsprechende Krankheit zurückgefordert eventuell auch eine Fortführung mit einem Risikozuschlag/Ausschluss angeboten, im zweiten Fall ist es aber noch krasser als von Dir geschildert.

So bewirkt die Anfechtung die Nichtigkeit des gesamten Vertrages, er ist also als nie zustande gekommen anzusehen (einschließlich aller mitversicherten Personen!). Alle Leistungen (auch für solche Diagnosen oder Krankheiten, die keinen Einfluss auf die Anfechtung hatten) werden zurückgefordert, die Beiträge bleiben aber bei der Versicherung (§39 Abs. 1 VVG).

Ciao Bernhard.