Hallo,
Frau A ist im Beamtenverhältnis auf Probe, weil sie z. B. ihre
Referandariatszeit hat.
Sie bekommt Beihilfe und ist für den Rest bei einer großen
deutschen privaten Krankenkasse abgesichert.
Nehmen wir an, Frau A. hatte 2006 eine kleine OP an Krampfadern
im rechten Bein, zum damaligen Zeitpunkt war sie noch nicht Privatversichert. Nun hat Frau A. wieder die gleiche Krampfader
ambulant operieren lassen müssen.
Die große private Krankenversicherung sagt nun, Frau A. habe beim
Abschluß des Vertrages NICHTS über die 1. OP mitgeteilt und deshalb
will sie nun nicht zahlen (rd. 2000 EURO). Sie verlangt einen
Bericht des jetzigen Operateus und verlangt eine Entbindung von
der ärztlichen Schweigepflicht von ALLEN Ärzten. Dummerweise
hatte der erste Arzt in 2006 geschrieben, dass es eine chronische
Krampfadern-Geschichte sei - stimmt aber nicht, ist seitdem auch nicht
wieder behandelt worden - bis jetzt eben.
Hat die Versicherung das RECHT gemäß irgendwelcher §§ die Zahlung
zu verweigern, muß man zwingend eine Schweigepflicht-Entbindung für Ärzte unterschreiben (will Frau A. ganz sicher nicht, ist ja ein
„Freibrief“) und WIE kann Frau A. die Privatversicherung dazu bringen, zu zahlen, weil ihr das Geld ja zusteht. Sie hat diese Vorerkrankung nicht angegeben, da sie VOR dem Zeitraum war, den die Versicherung abgefragt hatte und weil diese Behandlung ja in sich abgeschlossen war und seither NIE behandelt worden ist.
MUßTE Frau A. bei Vertragsabschluß im Febr. 2009 diese „Vorerkrankung“ angeben und ist somit eine Versicherungsleistung
ausgeschlossen.
Da die Rechnung der KV von Frau A. noch aussteht, wäre es sehr lieb,
wenn hier jemand irgendwie weiterhelfen könnte.
DANKE für JEDE Antwort/Tipp.
Grüße
Marie