Nehmen wir an. Mr X war selbstständig, wurde krank hat ein burnout, firma geht insolvent, private krankenversicherung kündigt ihm. keine hilfe vom amt möglich! Mr x geht in an anstellungsverhältnis und wird in der gesetzlichen versicherung wieder aufgenommen. Arbeitgeber von Mr X macht standort deutschland nach nur 8 Monaten zu und Mr X geht nicht mit ins Ausland. keine ansprüche ans amt da nicht lang genug im anstellungsverhältnis. Mr X lebt fast 18 Monate ohne krankenversicherung, dann macht er sich wieder selbstständig, wird aber durch die schlechten wirtschaftauskünfte von keiner privaten krankenversicherung angenommen, aber es besteht ja seit 2009 eine versicherungspflicht! Was soll Mr X tun um wieder versichert zu werden?
seit 2009 eine versicherungspflicht! Was soll Mr X tun um wieder versichert zu werden?
Mr. X muß von seiner letzten Krankenversicherung aufgenommen werden. Nach dieser Schilderung war das eine gesetzliche Krankenkasse. Allerdings muß er auch die Beiträge rückwirkend entrichten, wie, das ist sein Problem. So will es das Gesetz.
Hallo,
wie war Mr. X denn in den letzten 5 Jahren vor dem Ende der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse versichert? In welcher Zeit gesetzlich, wann privat?
Gruß
RHW
Mr. X war 6 Jahre privat versichert, dann die Insolvenz! Dann gekündigt worden von der privaten, dann einige Monate nicht versichert, dann 8 Monate gesetzlich versichert, dann ohne Arbeit und ohne Versicherung für ca. 18 Monate.
Das kann Mr. X nicht! Wie soll Mr X 18 Monate Beiträge nachzahlen? Mr X kommt aus einem wirtschaftlichen Totatverlust durch die gescheiterte Selbstständigkeit.
Das kann Mr. X nicht! Wie soll Mr X 18 Monate Beiträge
nachzahlen? Mr X kommt aus einem wirtschaftlichen Totatverlust
durch die gescheiterte Selbstständigkeit.
Das muss Mr. X mit seiner Krankenkasse klären. Denen ist auch klar, dass man nicht eben mal so den Betrag auf einmal zahlen kann, die lassen sich also sicherlich auf eine Ratenzahlung ein.
Hallo,
Das kann Mr. X nicht! Wie soll Mr X 18 Monate Beiträge
nachzahlen? Mr X kommt aus einem wirtschaftlichen Totatverlust
durch die gescheiterte Selbstständigkeit.
Das spielt keine Rolle! Dann soll Mr X sich mit der Kasse wegen evtl. möglicher Ratenzahlung oder mit dem Sozialamt wegen Unterstützung in Verbindung setzen. Wie Nordlicht schon schrieb: das ist GESETZ! Übrigens, was macht denn Mr X wenn er plötzlich schwer erkrankt? Wenn er die Beiträge für eine Krankenversicherung nicht aufbringen kann so wird er die Kosten für eine teure Behandlung - und die Kosten können sich sehr schnell auf fünfstellige Beträge summieren - erst recht nicht leisten können. Da ist die Alternative der Nachzahlung allemal günstiger.
Gruß J.K.
Das kann Mr. X nicht! Wie soll Mr X 18 Monate Beiträge nachzahlen?
Wie schon gesagt, das ist das Problem von Mr. X.
Mr. X war 6 Jahre privat versichert, dann die Insolvenz! Dann
gekündigt worden von der privaten, dann einige Monate nicht
versichert, dann 8 Monate gesetzlich versichert, dann ohne
Arbeit und ohne Versicherung für ca. 18 Monate.
Hallo,
das ist dann ein Thema für die GKV…in letzter Konsequenz für unser Sozialwesen/Gesundheitsfonds!
Gruß cooler
Hallo,
die Situation ist schwierig zu beurteilen:
Ggf. gilt diese Sonderregelung nach § 5 Absatz 9 SGB V:
(9) Kommt eine Versicherung nach den §§ 5, 9 oder 10 nach Kündigung des Versicherungsvertrages nicht zu Stande oder endet eine Versicherung nach den §§ 5 oder 10 vor Erfüllung der Vorversicherungszeit nach § 9, ist das private Krankenversicherungsunternehmen zum erneuten Abschluss eines Versicherungsvertrages verpflichtet, wenn der vorherige Vertrag für mindestens fünf Jahre vor seiner Kündigung ununterbrochen bestanden hat. Der Abschluss erfolgt ohne Risikoprüfung zu gleichen Tarifbedingungen, die zum Zeitpunkt der Kündigung bestanden haben; die bis zum Ausscheiden erworbenen Alterungsrückstellungen sind dem Vertrag zuzuschreiben. Wird eine gesetzliche Krankenversicherung nach Satz 1 nicht begründet, tritt der neue Versicherungsvertrag am Tag nach der Beendigung des vorhergehenden Versicherungsvertrages in Kraft. Endet die gesetzliche Krankenversicherung nach Satz 1 vor Erfüllung der Vorversicherungszeit, tritt der neue Versicherungsvertrag am Tag nach Beendigung der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft. Die Verpflichtung nach Satz 1 endet drei Monate nach der Beendigung des Versicherungsvertrages, wenn eine Versicherung nach den §§ 5, 9 oder 10 nicht begründet wurde. Bei Beendigung der Versicherung nach den §§ 5 oder 10 vor Erfüllung der Vorversicherungszeiten nach § 9 endet die Verpflichtung nach Satz 1 längstens zwölf Monate nach der Beendigung des privaten Versicherungsvertrages. Die vorstehenden Regelungen zum Versicherungsvertrag sind auf eine Anwartschaftsversicherung in der privaten Krankenversicherung entsprechend anzuwenden.
Am besten Rat holen bei:
http://www.unabhaengige-patientenberatung.de/
http://www.bmg.bund.de/cln\_169/nn\_1168278/DE/Service/Kontakt/Buergertelefone/buergertelefone\_\_node.html?\_\_nnn=true
Gruß
RHW