Garfield bekommt Lymphdrainagen, 60 Minuten, nun zieht die PKV bei der Abrechnung je Behandlung etwas ab, darf sie das!?
Ja, wenn sie das leistet, was die versicherten Tarife vorsehen. Aus meiner Praxis folgender Hinweis: Es gibt zwei verschiedene Gebührenziffern bei Lymphdrainagen. Es könnte sein, dass der Therapeut die teurere abrechnet, obwohl die andere verordnet wurde.
Gibt es Rechtsgrundlagen, dass der Betrag, den die Physiotherapeutin berechnet übernommen werden muss,
Nein, die Erstattung richtet sich nicht nach der erbrachten Leistung, sondern nach den versicherten Tarifen. Was die Traife nicht vorsehen, wird auch nicht erstattet.