Private krankenversicherung

Liebe/-r Experte/-in,

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine Frage zur privaten Krankenversicherung.

Meine Freunde stecken in einer etwas unglücklichen Situation. Der Mann ist selbständig und privat krankenversichert, sie ist gesetzlich versichert. Seit längerem hatte der Mann vor die Versicherung zu wechseln, um bessere Konditionen zu erhalten. Nach langem Suchen hat er endlich eine gefunden und wurde auch angenommen. Zum 30.09.09 muß er die alte Versicherung kündigen und würde dann ab 01.01.2010 in die neue PKV übernommen. So weit so gut.

Mittlerweile ist jedoch folgende Situation eingetreten. Der Mann und seine Frau haben sich für eine IVF-Behandlung (künstliche Befruchtung) entschieden.
Sie haben die benötigten Unterlagen an die alte PKV gesandt, jedoch noch keine endgültige Antwort erhalten, dies wird sich noch bis nach dem 30.09. hinziehen, also über die Kündigungsfrist hinaus.

Nun die Fragen:

Ist es sinnvoll die bestehende PKV jetzt zu kündigen? Würde dann überhaupt noch eine positive Antwort bzgl. der Kostenübernahme kommen? Und wie würde sich im Zweifel die neue PKV verhalten? Hätte sie das Recht eine dort ziemlich zum Anfang des Jahres und somit zu Vertragsbeginn beantragte Behandlung auf Grund des kurzen Vertragszeitraums abzulehnen?

Meine Freunde stecken in einer Zwickmühle, da die neue PKV (wenn genehmigt) auch eine Behandlung im Ausland bezahlen würde, welche höhere Erfolgschancen hätte.

Also eigentlich wäre ihnen die neue PKV „lieber“, aber natürlich nur, wenn es keine bzw. nur die normalen Probleme der Genehmigung der Kostenübernahme gäbe.

Da meine Freunde keine Erfahrungen mit einer PKV haben (der Mann mußte seine Versicherung seit Vertragsbeginn vor 1 1/2 Jahren nicht in Anspruch nehmen), sind sie nicht sicher, wie sie sich richtig verhalten sollen.

Für Antworten möchte ich mich freundlich bedanken.

Nette Grüße

Faina

Guten Abend,

danke für Ihre Anftrage, es ist so nicht einfach zubeantworten da ich nicht weiss um welche Gesellschaften es sich handelt. Normaler weise ist es egal wie lange man die neue PKV hat um Leistungen einzureichen nach den abgelaufenden Wartezeiten.
In diesem Fall würde ich aber mit den jeweiligen Vertretern reden oder den Markler.

Mit freundlichen Grüßen
A Weber

Liebe/-r Experte/-in,

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine Frage zur privaten Krankenversicherung.

Meine Freunde stecken in einer etwas unglücklichen Situation.
Der Mann ist selbständig und privat krankenversichert, sie ist
gesetzlich versichert. Seit längerem hatte der Mann vor die
Versicherung zu wechseln, um bessere Konditionen zu erhalten.
Nach langem Suchen hat er endlich eine gefunden und wurde auch
angenommen. Zum 30.09.09 muß er die alte Versicherung kündigen
und würde dann ab 01.01.2010 in die neue PKV übernommen. So
weit so gut.

Mittlerweile ist jedoch folgende Situation eingetreten. Der
Mann und seine Frau haben sich für eine IVF-Behandlung
(künstliche Befruchtung) entschieden.
Sie haben die benötigten Unterlagen an die alte PKV gesandt,
jedoch noch keine endgültige Antwort erhalten, dies wird sich
noch bis nach dem 30.09. hinziehen, also über die
Kündigungsfrist hinaus.

Nun die Fragen:

Ist es sinnvoll die bestehende PKV jetzt zu kündigen? Würde
dann überhaupt noch eine positive Antwort bzgl. der
Kostenübernahme kommen? Und wie würde sich im Zweifel die neue
PKV verhalten? Hätte sie das Recht eine dort ziemlich zum
Anfang des Jahres und somit zu Vertragsbeginn beantragte
Behandlung auf Grund des kurzen Vertragszeitraums abzulehnen?

Meine Freunde stecken in einer Zwickmühle, da die neue PKV
(wenn genehmigt) auch eine Behandlung im Ausland bezahlen
würde, welche höhere Erfolgschancen hätte.

Also eigentlich wäre ihnen die neue PKV „lieber“, aber
natürlich nur, wenn es keine bzw. nur die normalen Probleme
der Genehmigung der Kostenübernahme gäbe.

Da meine Freunde keine Erfahrungen mit einer PKV haben (der
Mann mußte seine Versicherung seit Vertragsbeginn vor 1 1/2
Jahren nicht in Anspruch nehmen), sind sie nicht sicher, wie
sie sich richtig verhalten sollen.

Für Antworten möchte ich mich freundlich bedanken.

Nette Grüße

Faina

Vielen Dank für die schnelle Anwort.

Nette Grüße und einen schönen Abend.

Faina

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Guten Tag Faina,
eine wirklich unangenehme Situation!
Wenn die alte Versicherung gekündigt wird kann dieser Schritt vermutlich nicht mehr rückgängig gemacht werden, zumal dann nach Krankheiten oder geplante Behandlungen gefraght wird bevor ggf. die Kündigung wieder zurückgenommen werden kann.
Des weiteren muß aber gefragt werden ob die alte Versicherung überhaupt eine künstliche Befruchtung zahlt, ggf. wie viele Versuche.
Es ist wahrscheinlich im Falle der Kündigung illusorisch das alle Versuche im 4. Quartal 2009 unternommen werden können.
Normalerweise muß die neue Versicherung darüber informiert werden das eine solche Maßnahme geplant ist.
Am besten man schickt den Vertrezter einmal vor um erkunden zu lassen ob die Versicheruzng eine solche Behandlung bezahlt oder ggf. sogar den Vertrag wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtsverletzung wieder kündigt.
Da kommen leicht einmal 30.000€ als Behandlungskosten zusammen.
Also gut informieren und dann entsprechend handeln.

Mit freundlichem Gruß

Harald Wesely
Tel. 07621-18777

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

HAllo Faina,
erst mal rechtliches (das muss so sein):
Ich bin kein Experte der Leistungsabrechnung, aber meine Kenntnisse
reichen zu mindest, um Dir eine Einschätzung zu geben.
Eine Rechtsberatung oder Versicherungsberatung kann dies
aber nicht darstellen.

Meine Einschätzung, die ich gerne gebe:
Es ist zu erwarten, dass der neue Versicherer einen
Antrag nur unter Ausschluss der geplanten IVF-Behandlung
(künstliche Befruchtung) annimmt, wenn der neue Kunde
den Versicherer von diesem Vorhaben informiert.

Sofern der Antrag noch nicht angenommen ist, muss er
das auch unbedingt tun (da Veränderungen bis zur Annahme
des Antrages mitgeteilt werden MÜSSEN !!).

Wenn der Antrag schon angenommen IST, wird der Versicherer
versuchen, zu ermitteln, wann genau der Wunsch einer
IVF-Behandlung erstmals festgehalten wurde. War das vor
Antragstellung, wird der neue Versicherer keine Leistung
dafür zusagen.

Da diese Behandlungen unter Umständen wirklich sehr
kostenintensiv werden können, sollte der Mann unbedingt
beim alten Versicherer nachfragen, WAS dieser zu dieser
Behandlung übernehmen würde, wenn er versichert bleibt.
Sollte dieser Zusage für Übernahme der Kosten oder einem
Großteil der Kosten machen, wäre ernsthaft zu überlegen,
dass der Versichererwechsel aus dem Grunde nochmal ver-
schoben wird. Es hängt natürlich davon ab, wie hoch die
Leistung des alten Versicherers zugesagt werden und um
wie viel günstiger der neue Versicherer ist.

Wenn die neue Versicherung im Jahr 2.000 Euro weniger
Beitrag kostet und die alte nur 1.000 Euro Kosten der
IVF-Behandlung übernehmen würde, wäre ein Wechsel vielleicht
dennoch besser, OBWOHL der neue Versicherer keinerlei
Kosten übernimmt.

Ich tendiere zum jetzigen Wissensstand und den eher
spärlichen Details (die vielen sehr wichtigen, exakten Daten
habe ich ja nicht vorliegen) „eher“ zu:
„beim Alten bleiben“.

Ohne genaue Daten ist also eindeutig kaum auszusagen,
welche Empfehlung meiner Ansicht nach die Richtige ist.
Hängt wirklich sehr von den Details ab, also die genauen
Daten und eine ev. Leistungszusage, die man vom alten
Versicherer erhalten kann. Der Neue wird definitiv nur
dann was leisten, wenn der Wunsch der IVF-Behandlung
erstmals entstand, als der neue Antrag schon angenommen
war (das wird aber vermutlich ?!? nicht der Fall sein).

Hoffe etwas geholfen zu haben und empfehle dringend,
den Berater mit der Frage zu beauftragen (den Berater
der alten Gesllschaft und die Vertragsabteilung der
neuen Gesellschaft. Es ist wesentlich wichtig, was DIE
zu ev. leistungsansprüchen sagen - das kann ich von hier
aus nicht wissen und auch nicht einschätzen, da die wichtigen
Fakten mir nicht bekannt sind. Auch würde ich mich nicht
zu einer verbindlichen Beratung hinreissen lassen, denn
es gibt einen zuständigen Betreuer der Gesellschaft, bei
der dieser Mann versichert isd und einen zuständigen Betreuer
bei der neuen Gesellschaft, zu der er wechseln will.
DIESE beiden sollten eine konkrete Auskunft geben können,
wenn sie die Fakten erhalten und sollten sich auch um
den Mann kümmern (das ist ihr Job :wink:).

Ich hoffe, etwas geholfen zu haben mit meiner Einschätzung
aufgrund des vorhandenen Informations- und Wissensstandes :smile:.

Liebe Grüße
Hans-Günter
Vers.-Kaufmann PKV-Spezialist

Mehr Informationen zu uns auf der Homepage:
http://www.pkv-netz.com
(Inhaber: PKV-Spezialist Michael Rischer,
Webmaster PKV-Spezialist Hans-Günter Rischer)

Danke für die Antwort.
Der Vertreter wurde jetzt informiert und wird sich auch erkundigen.
Sowohl die alte als auch die neue Versicherung übernehmen laut Vertrag diese Kosten. Deshalb hat der Wechsel ja eigentlich auch nicht stattgefunden.

Ihre Antwort hat schon mal geholfen. Das Bauchgefühl sagt eigentlich auch, dass die Kündigung lieber verschoben werden sollte.

Aber ich informiere mich noch etwas.

Nette Grüße
Faina

Vielen Dank für die Antwort.

Ich habe bei meiner Frage nicht an eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinn gedacht, sondern eher an Erfahrungen von Leuten, die sich mit PKV und deren Verhalten im Leistungsfall auskennen bzw. sich damit befassen.

Deine Antwort war sehr hilfreich, da sie eigentlich mein Bauchgefühl widerspiegelt („beim Alten bleiben“).

Der Vertreter wurde bereits informiert und wird sich auch erkundigen.

Der Antrag als solcher ist bereits angenommen und von der neuen PKV auch bestätigt. Im Gesundheitsfragebogen wurde nach solchen „Krankheiten“ nicht gefragt und alle anderen Fragen wurden wahrheitsgemäß beantwortet.
Und ehrlich gesagt, an diese „Krankheit“ hat der Mann gar nicht gedacht, da es nicht laufend Thema in seinem Leben ist.

Manchmal kommen einfach alle zeitlichen Zufälle so zusammen, dass es einfach nicht nach Zufall aussieht.

Trotzdem erstmal nochmals vielen Dank für die Antwort und ich werde mich mal weiter erkundigen.

Nette Grüße

Faina

Hallo Faina,
das rechtliche füge ich an, weil ich sonst ev. durch meine
Antworten rechtlich belangt werden könnte. Das würde ich
nicht wollen :smile:.

Hinweis: Im Antrag wird nicht nur nach Krankheiten, sondern
auch nach Behandlungen gefragt. Wenn der Berater die
Gesundheitsfragen sorgfältig mit dem Kunden durchgeht,
sollte auch ein Wunsch der künstlichen Befruchtung eigentlich
auftauchen. Wenn die Gesellschaft den Antrag nun schon
angenommen hat, von diesem Wunsch aber nicht informiert war,
wird es mit Sicherheit zu einem Zuschlag deshalb kommen oder
auch einfach zu einem Ausschluss. Sollte die NEUE Versicherung
in Betracht kommen, sollte der Versicherer sofort über diese
noch nicht gemeldete, geplante Befruchtungsversuche informiert
werden (angeben, wann genau das zum ersten mal konkret ins
Auge gefasst war). JE demnach, ob dieser WUnsch erst nach
Antragsannahme erstmals konkret wurde oder schon vorher,
wird die Versicherung unterschiedlich reagieren. Das sollte unbedingt vorher geklärt werden. Erst dann kann man
beurteilen, ob der Wechsel hier eher zu machen ist oder
nicht. (Natürlich muss man auch wissen, ob denn der alte
Versicherer etwas bezahlen würde :smile:).

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Faina,

es handelt sich um einen sehr komplexen Fall. Insbesondere die Frage der vorvertraglichen Anzeigepflicht stellt sich mir. Wurde der unerfüllte Kinderwunsch bei Antragstellung angegeben? Kann mir kaum vorstellen, das die „neue“ PKV „einfach so“ den Antrag annimmt, wenn das Thema der künstlichen Befruchtung im Raum steht!!

Ich kan Ihnen daher keinen anderen Rat geben, außer sich an einen Experten vor Ort zu wenden, der auch Einsicht in die Vertrags- und Antragsunterlagen bekommt.

Mit freundlichen Grüßen

Sascha

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Guten Tag Faina,
danke.
Ich bezweifele stark das die neue Gesellschaft die
Kosten übernehmen wird, auch wenn es Vertragsleistungen
sind.
Bitte informieren Sie mich über das Ergebnis.
Danke.
Gruß
Harald Wesely

Danke für die Antwort.

Der Vertreter wurde jetzt informiert und wird sich

auch

erkundigen.
Sowohl die alte als auch die neue Versicherung

übernehmen laut

Vertrag diese Kosten. Deshalb hat der Wechsel ja

eigentlich

auch nicht stattgefunden.

Ihre Antwort hat schon mal geholfen. Das Bauchgefühl

sagt

eigentlich auch, dass die Kündigung lieber verschoben

werden

sollte.

Aber ich informiere mich noch etwas.

Nette Grüße
Faina

Danke für die Antwort.

Es wurde sich bereits mit dem Versicherungsvertreter in Verbindung gesetzt. Es wird wohl bei der alten Versicherung bleiben und kein Wechsel erfolgen.

Bei dieser Art der Behandlung sind ja eigentlich alle (?) PKV sehr streng und zahlen nicht gern. Von daher ist es besser sich mit der alten Versicherung herumzustreiten, als mit der neuen.

Nette Grüße

Faina

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke für die Antwort.

>>Kann mir kaum vorstellen, das die „neue“ PKV
„einfach so“ den Antrag annimmt, wenn das Thema der
künstlichen Befruchtung im Raum steht!!

Danke für die Antwort.

Es wurde sich bereits mit dem Versicherungsvertreter in
Verbindung gesetzt. Es wird wohl bei der alten Versicherung
bleiben und kein Wechsel erfolgen.

Bei dieser Art der Behandlung sind ja eigentlich alle (?) PKV
sehr streng und zahlen nicht gern. Von daher ist es besser
sich mit der alten Versicherung herumzustreiten, als mit der
neuen.

Nette Grüße

Faina

Hallo Faina,
Das ist wohl richtig. Aufgrund der Informationen, die ich
zu der Sache bekommen habe, denke ich, dass es wohl die bessere
Lösung ist! Diese Behandlungen können in der Summe ja sehr
teuer werden und selbst nur einen Teil durch die PKV gezahlt
zu bekommen, ist da schon eine große (finanz.) Hilfe !
Liebe Grüße
Hans-Günter

Hallo,

der Vertreter hat nachgefragt und die Leistungen werden nicht übernommen mit dem Hinweis, das solch eine Behandlung nicht „erst seit heute“ entschieden wird und der Zeitpunkt der Entschließung ja eigentlich bereits bei Antragstellung bestanden haben muß. War zwar nicht so, aber ist egal.
Es besteht ehrlich gesagt keine Lust sich mit „denen“ herumzustreiten. Lieber streitet man sich mit der alten Versicherung, da sind die Aussichten eher besser die Leistungen (dann) zu erhalten.

Danke nochmal für die Mühe zu antworten.

Nette Grüße

Faina

Danke,

nur als abschließende Info: Es wird kein Wechesel der Versicherung erfolgen.

Nette Grüße

Faina

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke, Faina, für diese Information die meinen Verdacht bestätigt.

Gruß
Harald Wesely

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  • Verstehe - Danke f.d Info :smile: +

Sorry-konnte wegen Urlaub nicht früher antworten.

Sorry-konnte wegen Urlaub nicht früher antworten.

Danke trotzdem.

LG
Faina