Hallo Günter,
- 100%-Erstattung für ambulante Heilbehandlung bis zu den
Höchssätzen der GOÄ sowie Arzeimittel
- 100%-Erstattung für Heil- und Hilfsmittel sowie Sehhilfen
Also Vorsicht,da würde ich doch die allg.
Versicherungsbedingungen (die glaibe ich für fast alle
Privatkassen gelten) nochmals studieren, denn ich glaube
kaum, dass die PRIVATKASSE jeden Betrag übernimmt
Das steht aber nicht in den Versicherungsbedingungen. Versicherungsbedingungen sind allgemeiner Natur. Sie lauten hier MB/KK ( Musterbedingungen Krankheitskostenversicherung).
Hier gelten die Vertragsbedingungen einschließlich eventueller Klauseln.
Und 100% Erstattung bis Höchstsatz GOÄ finde ich nicht doll, wenn es wirklich auf hart kommt…
Der Versicherer leistet also bis zum max. 3,5 fache. Es gibt aber etliche Versicherer und Tarife, die leisten darüber hinaus…
Wo ich dir recht gebe… bei den Brillen und Hilfsmittel… die werden wahrscheinlich zu 100% übernommen, klingt mir nämlich nicht unwahrscheinlich, aber nur bis zu einem Höchstsatz pro Jahr oder einem fallbezogenem Selbstbehalt. Näheres dazu in den Tarifbedingungen.
- 100%-Erstattung für stationäre Heilbehandlung im
Mehrbettzimmer oder 2-Bettzimmer sowie wahlärztliche
Behandlung (mit Ersatz-Krankenhaustagegeld bei Verzicht in
Höhe von 50 Euro pro Tag)
Bei Verzicht auf was ? (Mehrbett oder Zweibett ist heute
doch schon Standart
Du irrst…
Mehrbett ist im Krankenhaus Standard. du findest selten Zimmer mit nur 2 oder einem Bett. Und daher gibt es auch diese Tarife. Du hast die Wahl zwischen Tarifen mit Mehrbett- oder weniger Bettbelegungsleistung. Und eine Bezahlung des 2 Bettzimmers beinhaltet logischerweise die Bezahlung eines Mehrbettzimmers. Dies wird nur nochmal explizit aufgenommen, um dem Kunden mögliche Nachfragen zu ersparen und es ihm gleich schwarz auf weiß geben zu können. Verhindert auch eine Irritation beim Kunden.
Ich denke, es gibt hierbei das Ersatz-KHT nur, wenn beide Leistungen nicht in Anspruch genommen wurden. Also sowohl Chefarzt, als auch 2 Bettzimmer.
- 100%-Erstattung für Zahnbehandlung, 60% für Zahnersatz,
Inlays aus Kunststoffen und Edelmetallen und Kieferorthopädie.
In jeder Höhe ??? - Eine Implantatversorgung für z.B. 3 Zähne
kann locker bis 20.000 DM kosten
Und? Wo ist das Problem? Es gibt mehr als genug solcher Tarife, die dies nicht kennen… eine Summenbegrenzung in der Zahnversicherung. Ich halte sie sowieso für sehr fragwürdig, wenn auch als probates Mittel.
- 20 DM Krankentagegeld ab 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit
ohne zeitliche Begrenzung
Suuper ??!! - und von 600,00 DM willst Du leben ??
ohne zeitliche Begrenzung ??? - Auch hier würde ich die allg.
Versicherungsbedingungen zu Rate ziehen.
Da steht nichts anderes drin… was soll er hier mit den Bedingungen? Da steht drin… für jeden Tag Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie die versicherte Höhe Krankentagegeld. Und was nützt es ihm? Er muss diese Leistung erhöhen, keine Frage… aber ein Blick in die Bedingungen nützt hier meines Erachtens nach herzlich wenig.
Der Beitrag beträgt 372,18 DM incl. dem gesetzl.
Beitragszuschlag von 10% (Die Hälfte gibts ja noch vom
Arbeitgeber zurück). Selbsbeteiligung 310 Euro.
Gilt die Selbstbeteiligung pro Jahr oder pro Fall ?
Der Beitrag wird in DM angegeben, die Selbstbeteiligung
in EURO - sieht besser aus als 600,00 DM
Warum wohl? Warum wird wohl der Selbstbehalt in Euro ausgewiesen?
Vielleicht weil sonst im nächsten Jahr der Tarif neu aufgelegt werden müsste? Neu berechnet werden müsste? Wäre das möglich? Immerhin gilt in weniger als 12 Monaten der Euro als alleiniges Zahlungsmittel.
Und der Beitrag wird auch heutzutage schon meistens mit Euro ausgewiesen, nur die wenigsten können dies heute auch schon gleich in Relation setzen… Und daher nehme ich an, wird der Verfasser der Frage nur den DM Betrag geschrieben haben.
Und eine Selbstbeteiligung von 600 DM je Schadenfall… bei allem Respekt… dies halte ich dann doch für gelinde gesagt Unfug… zumal mir solch ein Tarif nicht bekannt ist, der einen Schadenselbstbehalt in derartiger Höhe über den gesamten Tarif haben soll.
Was meint Ihr?
Einmal Privatkasse (wenn die Kohle stimmt) heisst immer
Privatkasse - wenn DU heiratest und ggf. Nachwuchs kommt,
kann (muss nicht) es aber teuer werden.
Einmal privat, immer privat… ein Slogan… geprägt durch die Gesetzliche Versicherung…
Er stimmt… wenn man die Ausnahmen außer acht läßt.
Und diese sind nicht wenig…
In diesem Sinne…
Marco