Hallo Elke,
Ihr Sohn kann sich freiwillig in der GKV oder in der PKV versichern. Für eine der beiden Varianten muss er sich entscheiden, sofern sein Lebensmittelpunkt weiterhin in Deutschland ist. Er ist auf jeden Fall nicht versicherungspflichtig in der GKV, da das Schiff nicht unter deutscher Flagge fährt.
Sollte sich Ihr Sohn für die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV entscheiden, so sollte er auf jeden Fall eine ergänzende Auslandskrankenversicherung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen abschließen, die ihn möglichst unbefristet im Ausland absichert. Sollte sich Ihr Sohn für die PKV entscheiden, sollte er auf jeden Fall einen Tarif wählen, der vom Geltungsbereich her an die Ruten des Schiffes angepasst ist. Also z. B. auch außerhalb der EU bzw. des EWR gilt und auch ggf. höhere Arzthornorare absichert, als in Deutschland üblich. So eine Versicherung ist nicht ganz preiswert, jedoch kommt es hier auf die Leistungen an!
Es sollte zusätzlich eine privaten Unfallversicherung abgeschlossen werden. Achten Sie auch hier auf die Leistungen und den Geltungsbereich.
Auch das Thema BU-Versicherung sollte beachtet werden. Auch hier ist neben den „allgemeinen“ Leistungen der Geltungsbereich zu beachten.
Sicherheitshalber sollte geklärt werden, ob die Reederei spezielle Absicherungskonzepte anbietet bzw. ob es ergänzend eine schiffsärztliche Versorgung an Bord gibt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen etwas helfen und wünsche viel Erfolg und einen guten Rutsch!
Beste Grüße
Thomas Kliem
Fachmakler für PKV und BU
www.nff-berlin.de