Private Krankenversicherung

Liebe/-r Experte/-in,
Mein Mann ist seit knapp 2 Jahren krank geschrieben(Bourn-Out)Nach 9 Monaten ist jetzt eine Berufliche Rehamassnahme bewillgt worden.Er bekommt jetzt 110€ Krankentagegeld pro Tag. Die Rente zahlt bei der Massnahme 68€. Übernimmt die PKV die Restlichen ca, 42€???

In der PKV Unterlagen steht folgendes:
Nach einer mindestens vierwöchigen Arbeitsunfähigkeit werden die Leistungen auch bei notwenigen Massnahmen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit erbracht, wenn die Notwendigkeit der Massnahme durch den Versicherer schriftlich aufgrund eines ärztlichen Attest anerkannt worden ist. Der Versichere angr kann das Gutachten eines von ihm bestimmten Arztes verlangen. Etwaige Leistungen gesetzlicher Rehabilationsträger(z.B. Übergangsgeld) werden auf das zu zahlende Krankentagegeld angerechnet.

Das heisst auf Deutsch??
danke schon jetzt

lisa

Mein Mann ist seit knapp 2 Jahren krank
geschrieben(Bourn-Out)Nach 9 Monaten ist jetzt eine Berufliche
Rehamassnahme bewillgt worden.Er bekommt jetzt 110€
Krankentagegeld pro Tag. Die Rente zahlt bei der Massnahme
68€. Übernimmt die PKV die Restlichen ca, 42€???

lisa

Hallo Lisa,

der Leistungsträger für die Rehamassnahme ist die gesetzliche Rentenversicherung? Und es handelt sich jetzt nicht um eine Wiedereingliederungsmassnahme? Dann kann ich nur vermuten, dass mit dem „Kleingedruckten“ dieser Fall gemeint ist. Da es aber eh von der Versicherung genehmigt werden muss, würde ich so schnell wie möglich dort einen entsprechenden Antrag stellen.

Viele Grüße & gute Besserung an deinen Mann!

LG
Bastl

68€. Übernimmt die PKV die Restlichen ca, 42€???

Hallo Lisa,

einen Nachsatz noch:

in den allgemeinen Bedingungen steht meistens folgender Satz:

Das Krankentagegeld darf zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern das auf den Kalendertag umgerechnete, aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen nicht übersteigen. Maßgebend für die Berechnung des Nettoeinkommens ist der Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate vor Antragstellung bzw. vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, sofern der Tarif keinen anderen Zeitraum vorsieht.

Wenn durch den gesetzlichen Leistungsträger 68 € gezahlt werden, stockt die PKV (Leistungspflicht vorausgesetzt) den Betrag auf das Durchscnittseinkommen vor der Arbeitsunfähigkeit auf. Das kann also auch mehr als die Differenz sein.

LG
Bastl

Hallo Lisa,

sorry,dass ich erst jetzt antworte,aber bei mir ist genau die gleiche Situation.Habe heute für übermorgen den Reha- Termin bekommen.
War auf „Standby“,sonst erst Ende Mai!
Mir wurde gesagt,dass die PKV den Rest übernehmen kann,
Anspruch hört sich anders an,aber Nachhaken und Druck machen ist immer angesagt,siehe meinen Termin.
Alle Gute!

Joe

Liebe Lisa!
Leider bin ich ein paar Wochen krank gewesen, deshalb erst heute die Antwort:
Ich bin leider nicht so gut informiert, wenn es um das Thema Rehabilitation geht. Die von Dir zitierte Passage aus den Versicherungsbedingungen besagt aber meiner Meinung nach, dass es klappen müsste. Frag’ doch bitte mal nach bei der PKV. Ich frage mich allerdings, warum die Rentenversicherung nicht das komplette Gehalt übernimmt, wenn es sich um eine normale Rehabilitation handelt.

Viel Glück und alles Gute!

H.C. Sanders

Hallo Lisa,
leider habe ich versehentlich per Mail geantwortet (das war seither so möglich) und nicht online, wie jetzt aus Sicherheitsgründen gefordert. Meine Antwort hat Dich deshalb wohl nicht erreicht - sorry !

Keider muss ich Dir aber auch mitteilen, dass ich zu einer
Leistungsanfrage nicht kompetent antworten kann, da ich in der
Beratung für Abschluss einer PKV seit 20 Jahren tätigt bin.
Im Bereich Leistungsabrechnung hatte ich noch nie zu tun und
kann hier nicht auf eigene Erfahrungen zurückgreifen.

Mit dieser Frage solltest Du Dich an den PKV-Ombudsmann wenden,
wenn Du mit dem Versicherer direkt nicht klar kommst (der ja
da auch helfen sollte).

Der Ombudsmann ist kostenlos (immer) und kann Dir ganz einfach
mit seinem Erfahrungsstand Auskunft geben oder konkret mit dem
Versicherer Kontakt aufnehmen und verhandeln, wenn so etwas
nötig wird.

Näheres auf: http://www.pkv-ombudsmann.de
auf Seite: http://www.pkv-ombudsmann.de/aufgaben-und-zweck/

Hoffe, damit doch noch etwas geholfen zu haben, falls die
Hilfe aktuell noch gebraucht wird :smile:.
Liebe Grüße
Hans-Günter

Liebe Grüße von
Hans-Günter