Private Krankenversicherung

Liebe/-r Experte/-in,

wir haben für 6 Wochen ein Mädel eingestellt als Saisonkraft, die über ihre Eltern bis dato privat krankenversichert ist.
Nun habe ich sie für diesen Zeitraum (Gehalt 1.800 p.M.)
in einer gesetzlichen angemeldet.

Nun kam Sie heute und sagte, ihr Mutter hat gesagt, sie kann nicht 2mal krankenversichert sein und müßte weiter privat versichert bleiben…
Zahle ich dann einen Zschuss oder muß sie in die gesetzliche ?

Danke

Jacy

Hallo,

soweit mir das bekannt ist, ist jede Tätigkeit gegen Entgelt sozialversicherungspflichtig. Bei jeder gesetzlichen Krankenkassen werden Sie als Firmenkunden geführt, da Sie die Beiträge abführen. Es daher sinnvoll Ihre Anfrage an die gewählte gesetzliche Krankenkasse zu richten. Die Beantwortung durch die Krankenkasse ist nicht kostenpflichtig.

Hoffe, ich konnte wenigstens ein Stück weiterhelfen.

Beste Grüße

Hallo Jacy,

sofern eine Beschäftigung auf höchstens 2 Monate bzw. 50 Arbeitstage befristet ist und innerhalb der letzten 12 Monate das Mädel keine andere derartige Tätigkeit hatte, liegt hier eine kurzfristige Beschäftigung vor. Was das ist? Frag deine Krankenkasse. Womöglich wirst Du keine SV Beiträge zahlen müssen und das Mädel kann in der PKV bleiben.

http://www.dak.de/content/dakprfirmenservice/beschae…

Viele Grüße

Hallo Jacy,

normalerweise wird Ihre Saisonkraft versicherungspflichtig - das würde bedeuten, dass Sie die Privatversicherung (PKV) kündigen und in die gesetzliche (GKV) wechseln muss für den Zeitraum. Sie kann u.U. aber auch als kurzfristig Beschäftigte angemeldet werden. Das hängt davon ab, ob sie vorher schonmal als Saisonkraft tätig war.

Das im Einzelnen zu erläutern würde hier den Rahmen sprengen. Hier hilft Ihnen die Hotline der Bundesknappschaft weiter - die Kontaktdaten finden Sie unter http://www.minijob-zentrale.de.

Freundliche Grüße
Strumi