wie sa 1995 bis 1998 die gesetzliche Grundlage in Sachen wechseln von der privaten in die gesetzliche
Krankenkasse als Selbständiger aus?
Ich brauche Angaben über den erschwerten Wechsel!
wie z.B.:der Wechsel als Selbständiger zurück in die
gesetzliche Krankenkasse ist nicht möglich weil…
(natürlich im Zeitraum 1995 - 1998)
da wir seit 1995 doch schon einiege Versuche von „Gesundheitsreformen“ hatten, empfehle ich, mal im Sozialgesetzbuch von 1995 - 1997 nachzulesen. Dort ist dann sicherlich auch eine vernünftige Begründung zu finden, die dann auch keiner mehr „wegdiskutieren“ kann.
die Grundlage ist damals und heute gleich: Wer als Selbständiger in die PKV gegangen ist, kommt per Gesetz (in Sozialgesetzbuch V enthalten) nicht in die GKV zurück. Man kann sich nur anstellen lassen, und dabei unter der Pflichtgrenze liegen, dann klappt der Rückweg. Man muß dann aber mind. 1 Jahr Pflichtmitglied in der Kasse sein, um auch als freiwilliges Mitglied dort bleiben zu können.
Ab Alter 55 kann man in keinem Fall in die Kasse zurück.
Stellt sich die Frage, wieso Sie das (vor allem rückwirkend) interessiert? Normalerweise würde ich empfehlen, aktuell nach Optimierungen innerhalb der PKV zu suchen.
ein Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse ist immer nur dann gegeben wenn bereits vorher ein Bezug zu dieser Kassenart bestand.
Wenn Sie Selbständiger sind und privat krankenversichert dann kommt ein Wechsel in die gesetzliche nicht in Betracht.
Denn esn gilt § 9 SGB V zu beachten wonach nur bei bestimmten Vorversicherungszeiten der Verbleib in der gesetzlichen Kasse möglich war.
Mehr als diese Pauschaläußerung kann ich nicht darstellen da mir die Fakten fehlen.
wie sa 1995 bis 1998 die gesetzliche Grundlage in Sachen
wechseln von der privaten in die gesetzliche
Krankenkasse als Selbständiger aus?
Ich brauche Angaben über den erschwerten Wechsel!
wie z.B.:der Wechsel als Selbständiger zurück in die
gesetzliche Krankenkasse ist nicht möglich weil…
(natürlich im Zeitraum 1995 - 1998)
Hallo Herr Weidenhammer,
dazu brauche ich noch Angaben, denn da müssen wir schon noch etwas ins Detail gehen! Warum wollen Sie denn in die Gesetzliche zurück! Müssen Sie vielleicht sogar in die Gesetzliche zurück? Wie alt sind Sie denn? Ist Ihnen Ihre Krankenversicherungstarif zu hoch! Wollen Sie vielleicht in den Basis-Tarif wechseln?
Guten Tag Frank Weidenhammer,
meines wissens war damals wie heute die Regelung, dass ein Wechsel in die PKV den Rückweg in die GKV versperrt, also nicht mehr möglich ist, bis auf die
Ausnahmen, die damals galten wie auch heute.
Es gibt einige Ausnahmen, die wichtigste ist:
ein Angestelltenverhältnis mit einem Einkommen
unter der Pflichtversicherungsgrenze.
Eine Weitere:
Arbeitslosigkeit und Rückfall in die Versicherungs-
pflicht aufgrund Arbeitslosengeld (sofern Arbeits-
losengeldberechtigt).
Das ist mein Wissensstand - bitte „ohne Gewähr“ .
Liebe Grüße
Hans-Günter
Sorry, kann ich nichts zu sagen. Vielleicht findest Du in einer Bibliothek einen älteren Ratgeber (von Beck gab´s mal einen), der die Lage in den 90ern beschreibt.
hallo sehr schwierig, google mal unter KV der Rentner pflichversichert freiwillig, inwischen fast unmöglich, höchstens eine Festanstellung, oder ruf mal hier an www.yildiz-allianz.de