Private Krankenversicherung

Hallo Leute,

stehe vor der entscheidenten Frage ob private KV oder in der gesetzlichen KV als Selbstständiger bleiben.
Wonach richtet sich die Beitragshöhe, wenn ich z.B. in den Ruhestand gehen will und ich nicht wesentlich viel an Rente erhalten werde? Was ratet Ihr?

Gruß und Danke
Coru

ich rate dir gesetzliche, denn die beitragshöhe rechnet sich bei der gesetzlichen später nach der rentenhöhe. in der privaten zahlst du nach risiko und alter, somit kann es passieren dass du 300€ rente hast und 500€ beiträge!

Hallo Coru,

die entscheidende Frage aus meiner Sicht ist immer, welchen Versicherungsumfang möchte ich für mich haben? Bei der GKV werden die Leistungen immer schlechter, aber der Preis wird nicht geringer!. Bei der PKV erhöht sich der Preis mit dem medizienischen Fortschritt. Man kann in der PKV sehr viel an den Beiträgen machen. Dazu benötigt man eine vernünftigen, kompetente Beratung. Eine Lösung könnte so aussehen: Wenn man am Anfang steht, z.B. einen Optionstarif mit relativ hoher SB. Dann die Option wahrnehmen und später in einen anderen Tarif wechseln. Ich Fall, dass die Selbständigkeit nicht gut geht, sagt die aktuelle Rechtssprechung ganz klar, was die ARGE zahlen muß. Im Alter ist ein Wechsel in einen Standarttarif machbar, wobei man dann auch an den Leistungen drehen kann.
Ich plädiere immer für die PKV. Aber bitte die Familienplanung berücksichtigen, denn es gibt keine kostenlose Familienversicherung.

Mfg
Ossi199=====
Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
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Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Hallo,

ich rate Ihnen eindeutig in der PKV zu bleiben,
denn mit Beginn der Altersrente vermindert sich meist auch das Einkommen.

Hinzu kommt, das mit zunehmendem Alter viel häufiger Krankheiten auftreten.
Noch oft besteht der Irrglaube, dass die gesetzliche Krankenkasse im Rentenalter günstige Beiträge garantiert. Das aber ist ein Trugschluss, denn diese Zeiten sind schon lange vorbei. Denn bereits seit 1983 müssen Rentner in der gesetzlichen Krankenkasse ebenfalls Beiträge zahlen - und seit dem Jahr 1997 gilt sogar teilweise auch der allgemeine Beitragssatz.
Mit der Rente entfällt übrigens auch die Familienversicherung. Der Ehepartner und die Kinder müssen dann also einen eigenen Beitrag für die gesetzliche Krankenkasse bezahlen - auch dann, wenn sie keine oder nur geringfügige Einkünfte haben.
Die Situation für pflichtversicherte Rentner in der KVdR:

Als Pflichtmitglied in der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) zählen Sie, wenn Sie innerhalb der zweiten Hälfte Ihres Berufslebens zu mindestens 90% in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren - und zwar unabhängig davon, ob Sie dort freiwillig- oder pflichtversichert waren oder kostenlos über die Familienversicherung für Ehepartner.
Für Pflichtmitglieder in der KVdR gilt immer folgendes:
Für den Krankenkassenbeitrag, der Ihnen für die Einnahmen aus der gesetzlichen Rente berechnet wird, übernimmt Ihre gesetzliche Rentenversicherung generell die Hälfte (nicht jedoch den 0,9%-igen Eigenanteil zur Krankenversicherung).
Die Pflegeversicherung ist weiterhin in voller Höhe zu zahlen.
Auf rentenähnliche Einnahmen wie z.B. Betriebsrenten, Versorgungsbezüge, Pensionen sowie auf Hinzuverdienste wird Ihnen der volle Beitragssatz berechnet!
Auf alle anderen Einkünfte (z.B. Zins- oder Mieteinnahmen) müssen Sie keine zusätzlichen Beiträge entrichten.

Die Situation für freiwillig versicherte Rentner in der GKV:
Als „freiwillig versicherter Rentner” gelten Sie dann, wenn Sie in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens zu weniger als 90% in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert waren. Das Gesetz bestimmt, dass sich die Beitragsbemessung bei allen freiwillig versicherten Mitgliedern (und dazu gehören auch die Rentner) nach der gesamten Leistungsfähigkeit eines Mitgliedes zu richten haben.
In diesem Fall wird Ihnen von der gesetzlichen Krankenkasse auf sämtliche private Einnnahmen der volle Beitragssatz berechnet, also auch für Einkünfte aus Sparverträgen, Lebens- oder Rentenversicherungen, Miet- und Zinseinnahmen, Dividenden aus Wertpapieren, aus Fonds oder Beteiligungen, etc.

Besonders für Selbständige besteht genau hier die Krux. Denn sie haben fast immer nur geringe Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, weil sie zu Recht in diese „Konkursmasse” nicht mehr einzahlen. Selbständige sorgen vielmehr privat vor - und müssen somit auf nahezu alle späteren Einkünfte den vollen Beitragssatz zahlen.
Wie für pflichtversicherte Rentner gilt auch hier, dass der Krankenkassenbeitrag, der auf die Einkünfte der gesetzlichen Altersrente anfällt, zur Hälfte von der staatlichen Rentenversicherung erstattet wird (mit Ausnahme des 0,9%-igen Eigenanteils zur Krankenversicherung). Auch hier ist der Beitrag zur Pflegeversicherung weiterhin komplett zu bezahlen.
So verwundert es nicht, dass viele freiwillig versicherte Rentner monatlich 500 Euro und mehr an Beiträgen abführen müssen. Zusätzlich noch die Pflegeversicherung und den Eigenanteil von 0,9%. Diese Belastung erhöht sich im Durchschnitt sogar um 5,5% pro Jahr.

Die Situation in der privaten Krankenversicherung:
Vor vielen Jahren waren manche private Krankenversicherer in die Kritik geraten, weil die Beiträge für Rentner teilweise sehr hoch waren. Seitdem ist viel Zeit vergangen.
Das Problem wurde erkannt und führte zu deutlichen Verbesserungen.

Altersrückstellungen:
Um überproportional hohe Beiträge im Alter zu verhindern, bilden die Privatversicherer seit vielen Jahren freiwillige Altersrückstellungen. Damit reduziert sich der Beitrag im späteren Rentenalter mit jedem Jahr der Mitgliedschaft.

Basis-Tarife für Rentner:
Ab dem 55. Lebensjahr hat jeder Rentner das Recht, in den Basis-Tarif seiner privaten Krankenversicherung zu wechseln. Der Basis-Tarif beinhaltet zwar nur die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse, kostet dafür aber auch maximal so viel. Die bis dahin gebildeten Altersrückstellungen, welche jedes PKV-Unternehmen ansammelt, sorgen zusätzlich für eine Kostensenkung, so dass die monatliche Prämie sogar weit unter dem Maximalbeitrag der gesetzlichen Kasse liegen kann.
Gesetzlicher Zuschlag:

Mit der Gesundheitsreform aus dem Jahr 2000 wurde die garantierte Altersentlastung zum Gesetz. Seitdem schreibt der Gesetzgeber einen 10%-igen Zuschlag auf den Beitrag zur privaten Krankenversicherung vor. Dieser muss bestmöglich verzinst sein und darf von der Versicherung nur dazu verwendet werden, die Beiträge im Rentenalter zu reduzieren. Auf die private Pflegeversicherung oder auf eventuell eingeschlossene Tagegelder wird jedoch kein Zuschlag erhoben.

Übrigens:
Wer als Rentner einen Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung (BfA/LVA) hat, bekommt auch einen Zuschuss zu den Beiträgen seiner privaten Krankenversicherung.
Dieser beträgt 50 Prozent des Beitragssatzes aus der Krankenversicherung der Rentner (KVdR), maximal aber die Hälfte des PKV-Beitrages. Neben den Zuschüssen für Alters-, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten werden auch Unterstützungen zu Witwen- und Waisenrenten gezahlt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe

mit freundlichen Grüssen

Reuschel Jürgen
Debeka VVaG

Hallo Coru,

männchen oder weibchen?

willst Du Kinder?

Wieviele ?

PKV: Alter, Geschlecht, Vor-ERkrankungen und jede Person einzeln

die GKV ist eine Art Familienversicherung

Am besten Du gehst zu einem Versicherungsmakler oder Verbraucherzentrale und machst Dich dort richtig schlau!

fairsicherungsmakler
sturm

Ne ne ne Coru

die Frage könnte auch heißen welches Auto soll ich fahren Mercedes oder VW.
Wenn Sie so ran gehen fallen Sie auf die Nase und ich empfehle Ihnen in der GKV zu bleiben.
Gruß

Guten Tag,

der Beitrag in der PKV richtet sich nach folgenden Kriterien:

  • Eintrittsalter
  • Geschlecht
  • Gesundheitszustand
  • Umfang der versicherten Leistung

In der GKV haben Sie einen zu ca 95% identischen Leistungsumfang innerhalb der Kassen.

Ob sich ein Wechsel FÜR SIE lohnt, ist mit den bisherigen Angaben nur schwer zu ermitteln.

Ihre Beitragshöhe im Alter ist auch von ein paar Faktoren abhängig. Ich hätte da ein EXCEL-Sheet, welches Ihnen (nach aktuellem Stand) Ihren Ruhestandsbeitrag für die GKV berechnen kann.

Googleln Sie mal nach KVDR (Krankenversicherung der Rentner). Da bekommen Sie mit Sicherheit weitergehende Informationen.

Wenn Sie tiefgehendere Informationen haben möchten stellen Sie weitere Fragen hier im Forum oder senden Sie mir eine Email (meine Adresse ist googlebar - Eigenwerbung wird hier nicht so gern gesehen).

Viele Grüße vom Versicherungsmakler aus Saarbrücken
Claude Burgard
http://www.burgard-versicherungen.de

Hallo,
leider Sind Ihre Eckdaten sehr übersichtlich, so dass man pauschal keine Aussagen treffen kann.
In der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) zahlen Sie als Selbständiger den Mindestbeitrag von knapp 300,-€ mit steigenden Einkommen passt sich dieser Beitrag bis max. ca. 600,-€ an. Vorteil: Frau, falls nicht berufstätig wäre mitversichert sowie evtl. die Kinder.
Nachteil: Schlechte Leistungen, steigende Beitragssätze. In der Regel keine Beitragsrückgewähr wenn Sie keine Leistungen in Anspruch nehmen.

PKV (private Krankenversicherung) ein Mann ca. 30 Jahre erhält einen vernünftigen Schutz für ca. 200,-€. Das heißt sie würden vorab 100,-€ jeden Monat sparen. Dieses Geld kann man sinnvoll anlegen oder direkt über eine Beitragsenetlastung im Alter gehen, um die Beiträge im Rentenalter zu senken.
Nachteil: Frau und Kind müssen zusätzlich extra versichert werden. Es ist immer ein Rechenexempel.
Für das Alter (und auch schon vorher) hat der Gesetzgebeber den Basistarif als Notbremse vorgesehen. Der Beitarg entspricht ca. dem Höchstsatz der GKV und hat von den Leistungen auch GKV Niveau.
Wenn Sie die Selbständigkeit verlasssen und noch keine 55 Jahre alt sind und ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeldgrenze beziehen werden Sie sowieso wieder pflichtig in der GKV. Das heißt Sie werden dann so oder so wieder Kassenpatient.

Bei Beitragsanpassugen in der Privaten sind auch immer Wechsel zu anderen (günstigeren) Tarifen innerhalb des Unternehmens möglich.

In der PKV bekommen Sie in der Regel 2-6 Monatsbeiträge zurück wenn Sie die Krankenversicehrung nicht in Anspruch genommen haben.

Weitere Infos finden Sie unter www.starter-krankenversicherung.de

Viele Grüße
Kruschinski

Hallo,
es ist ja schon vieles geschrieben worden. Daher mache ich jetzt keine langen Ausführungen. Wichtig ist, sich zu überlegen, ob man Ehegatte und Kinder in der GKV beitragsfrei mitversichern will oder bereit ist, für jeden Beiträge zu zahlen. Für die PKV spricht m.E. eindeutig, daß man weiß, was man bekommt. Keine Leistungseinschränkungen, wie bei der GKV. Bei der GKV zahlt man während der Erwerbsphase hohe Beiträge (was sich nur relativiert, wenn man Kinder und Ehegatten beitragsfrei mitversichert), wird nur mit dem Allernotwendigsten beim Arzt versorgt (ich habe den Eindruck, daß es sich nur noch um eine „Lebenserhaltungsversicherung“ handelt. Um Gesundheit und Lebensqualität geht es da nicht mehr.) und bekommt vom Arzt in jedem Gespräch erzählt, daß er ach so wenig am GKV-Patienten verdient. Wenn ich könnte, würde ich sofort in die PKV wechseln. Letztlich mußt Du für Dich die Vor- und Nachteile abwägen. Ein Tipp: im aktuellen Finanztest-Heft (3/ 2011) ist zur Krankenversicherungs-Wahl ein Artikel drin. Die tendieren mehr zur GKV.
Viele Grüße
Heike

Hallo Coru,

Deine Frage kann man hier nicht in ein paar Zeilen beantworten. Hier solltest Du Dich ausführlich beraten lassen, um eine Entscheidung treffen zu können.
Dein Beitrag in der privaten Krankenversicherung ändert sich allein durch die Tatsache, dass man in den Ruhestand geht, nicht. Er ist auch nicht abhängig vom Rentenbezug. Lass´Dir das Beitragskalkulationsprinzip der PKV ausführlich aufzeigen - auch gibt es verschiedene Modelle zur Altersbeitragssicherung.

Viel Erfolg,

Sosa.

Hallo Coru,
natürlich hat der gesetzlich Versicherte im Alter bei einer geringen Rente auch einen geringen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (nach heutigem Stand).
Unerfreulich ist halt, dass viele Leistungen der GKV in den letzten Jahren verschlechtert wurden (wie Brille, Zahnersatz, dann die Zuzahlungen usw).

Gerade als „Alterer“ zählt eine gute Gesundheitsversorgung viel, deshalb sollte man eigentlich eine gute Zusatzversicherung zur gesetzlichen Kasse haben, um die Privatpatientenversorgung (zumindest stationär) zu haben, sowie Zahnergänzungs-versicherung und möglichst einen Tarif für Naturheilmaßnahmen (also Leistungen, wie Heilpraktiker, alte indische und alte chinesische Medizin), sowie Brillenleistungen gedeckt zu bekommen.

Eine Zusatzversicherung mit diesen Leistungen wird aber auf jeden Fall 3-stellig kosten.

In der PKV ist das alles drin und man sollte deshalb ja eigentlich die PKV vergleichen mit einer GKV + Zusatzkosten aus einer Zusatzversicherung, wenn man es fair vergleichen will :smile:.

Dann sollte man natürlich auch berücksichtigen, dass der Privatversicherte Rückerstattungen erhalten kann, die nicht gerade unerheblich sind.

Wenn Du 10 Jahre privat versichert bist, kann es schon sein, das Du allein aus den Rückerstattungen der leistungsfreien Jahre einen schönen Urlaub machen kannst. Selbst Gesellschaften mit den deutlich geringeren Rückerstattungen leisten in diesem Zeitraum mehrere tausend Euro Rückerstattung! (Da kann es sich auch schon lohnen, mal wenige 100 Euro Leistung nicht anzufordern, wenn die Rückerstattung deutlich höher ist).


Ich kenn jetzt zwar Dein Alter nicht, aber die Aussage wird vermutlich passen:

Meine persönliche Einschätzung also als PKV-Spezialist mit über 20-jähriger Erfahrung in diesem Bereich:

Die PKV muss gar nicht so schrecklich teuer sein - auch mit Beitragsanpassungen (also Beitragserhöhungen) kann der Beitrag im Alter gut bezahlbar sein, wenn vielleicht auch deutlich mehr, als der Rentnerbeitrag der GKV. Da die sehr guten Leistungen der PKV für den Rentner von ganz wesentlicher Wichtigkeit und Wertigkeit ist, zählt die sehr gute Leistung einfach mehr als der ev. spürbar höheren Beitrag. WICHTIG ist nur, dass es die RICHTIGE PKV ist. Wir (mein Bruder und ich) haben festgestellt, dass von der langfristigen Beitragsstabilität her nur sehr wenige PKV-Unternehmen zu empfehlen sind. Diese wenigen Versicherer haben mit Ihrer PKV eine Beitragsentwicklung, die sehr solide ist und sich beitragsstabiler entwickelt haben, als der Beitrag der gesetzlichen Kasse.

Gegen den erhöhten Beitrag im Alter kann man aber auch etwas machen: da die PKV günstiger ist, als die GKV im Höchstbeitrag, ergibt sich ja ein Beitragsvorteil.
Diesen kann man für Rücklagen im Alter verwenden.
Wenn das Geld, das man spart, verwendet, um den Beitrag der PKV ab Rentenalter zu vermindern, dann passt das :smile:.

Dazu mal Beispiel: Nutzung der Rürup-Rente.
Der Vorteil: je 100 Euro Einzahlung gibt es vom Staat zwischen 25% - 35% zurück (je nach Spitzensteuersatz), das Geld hat also „qasi“ 30% Rendite direkt ab Einzahlung und wird dann mit rund 4 - 5% gespart. Auszahlung gibt es dann ab Rentenalter mit unbegrenzter Zahlungsdauer, also egal ob Du 70 oder 90 Jahre alt wirst. Da der Beitrag der PKV ab 65 Jahre stabil bleibt (durch den gesetzlichen Zuschlag - den Tarif GZ), ist der Beitrag also ab Rentenalter gleichbleibend günstig.

Wie viel der Beitrag gesenkt werden soll ab Rentenalter, kann man frei bestimmen über den Sparbetrag (ob nun über Rürup oder über eine andere Sparform ohne staatliche Zuschüsse).

Meiner Ansicht nach ist der Wechsel in die PKV konsequent richtig, wenn man es nicht falsch anstellt.

Gaaanz wichtig: eine PKV nehmen, die über die letzten 30 Jahre eine sehr gute Beitragsstabiltät nachweisen kann (Beitragsverlauf der letzten 30 Jahre beim Versicherer anfordern!).

Ebenfalls wichtig: es gibt große Beitragsunterschiede in der PKV - es sollte keine unnötig teure Tarifgestaltung gewählt werden, die im Alter dann den Geldbeutel zu stark beansprucht.

Meine Ansicht und Einschätzung aufgrund aller gemachten Erfahrungen ist weiter:
„Finger weg“ von „neuen Gesellschaften“ (PKV-Gründungen der letzten 20 Jahre) - nur alte Krankenversicherungen können aufzeigen, wie die Beitragsentwicklung sich langfristig tatsächlich zeigt, bzw. gezeigt hat - denn als 35-jähriger will man ja wissen, wie der Beitrag 30 oder 40 Jahre später aussieht.

und:„Finger weg“ von „hohe-*SB Tarifen“
*(SB=Selbstbeteiligung), denn hier wird die finanzelle Belastung im Alter unangemessen, zumal die hohen SB-Tarife im Verhältnis zu den Normaltarifen leider ungleich geringere Rücklagen bilden. Dadurch kann es leicht passieren, dass im Rentenalter die Tarife mit höherer SB tatsächlich genausoviel kosten, wie die kleinen SB-Tarife guter Versicherer (wenn man die kleine SB direkt abschließt und den Vertrag „so“ dauerhaft führt.

Wir arbeiten „zu Zweit“ als Selbständige, ausgebildete Versicherungskaufleute seit 20 / 25 Jahren als „reine“ PKV-Spezialisten, verfügen über 2 hochwertige PKV-Vergleichesoftware und haben uns auch Beitragsverläufe von Versicherten der PKV über die letzten 30 Jahre von einigen Gesellschaften beschafft. Darüber hinaus haben wir die Bilanzkennzahlen der Versicherer zu unserer Beurteilung genauer unter die Lupe genommen ( siehe auf: http://www.pkv-netz.com/kennzahl-f.htm ). Aufgrund dessen sind tatsächlich leider nur 3 oder 4 PKV wirklich empfehlenswert.

Es gibt die Möglichkeit, sich sehr günstig in der PKV zu versichern, mit bezahlbaren Beiträgen bis ins Alter (und zusätzlich die Möglichkeit, die Beitragslast im Alter selbst noch aktiv zu senken.

Wer es richtig macht, ist in der PKV besser bedient (in Preis UND Leistung) und ich meine, sogar erheblich besser. Ich habe selbst über 30 Jahre Erfahrung mit meiner eigenen PKV (und der für meine Frau und meine 2 Kinder, die inzwischen erwachsen sind) und würde sofort wieder so entscheiden.

Ich hoffe, mit meiner Meinung geholfen zu haben :smile:.

Du kannst gern nachfragen, wenn Du noch etwas wissen willst, oder wenn Du einen aktuellen Vergleich oder ein Angebot eines günstigen, von uns empfohlenen Versicherers haben möchtest.

Selbstverständlich ist (und bleibt) das vollkommen unverbindlich und kostenlos :smile:. Gern kannst Du auch
anrufen (…) ich telefoniere ehrlich gesagt auch lieber, als seitenlange Mail`s zu verfassen - zum Thema PKV gibt es eben unwahrscheinlich vieles (und wichtiges!) zu sagen und es sind 100-te von Fragen möglich.

Liebe Grüße
von Hans-Guenter

PKV-Spezialisten
Michael & Hans-Günter Rischer
Home: www.pkv-netz.com

[Team] Persönliche Daten entfernt

Hallo Coru,
ich antworte Ihnen mit Auszügen aus meinem PRIVAT-Report „PKV“, den Sie in der Komplettfassung auf www .easy-PKV. de abrufen können.

In Deutschland gibt es zwei verschiedene Krankenversicherungssysteme,
die gesetzliche Krankenversicherung mit den AOK, den Ersatzkassen (z.B. Barmer, DAK…) sowie den Betriebskrankenkassen (BKK) und andererseits
die private Krankenversicherung mit rund 45 Gesellschaften der unterschiedlichsten Gesellschaftsformen.

Gesetzliche Krankenversicherung
In der GKV gilt das Solidarprinzip, d.h. leistungsstarke Mitglieder unterstützen leistungsschwache. Es gibt keine Gesundheitsfragen. Die Beiträge bemessen sich am Einkommen. Die Leistungen orientieren sich an einer Basisversorgung, ohne teure Behandlungsmethoden auszuschließen. Familienangehörige können beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichert werden. Finanziert wird das System im Umlageverfahren, d.h. es ist kein wesentlicher Kapitalstock vorhanden.

Private Krankenversicherung
In der PKV gilt das Individualprinzip, d.h. für jeden Versicherten richten sich die Beiträge nach den persönlichen Gegebenheiten, wie Eintrittsalter, Gesundheitszustand bei Eintritt, Geschlecht und natürlich nach den gewählten Tarifen. Sie sind einkommens-unabhängig. Eine Familienversicherung gibt es nicht! Besteht mehrfacher Kinderwunsch, sollte man dies beachtebn! Die Gesellschaften bilden einen Kapitalstock, der durch zusätzliche Altersrückstellungen (10% gesetzlicher Zuschlag auf alle Neuabschlüsse seit 1.1.2000) noch vergrößert wird.

Wie entwickeln sich die Beiträge im Alter?
Die Beiträge steigen, unabhängig davon, ob der Versicherte in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung Mitglied ist.
Während aber in der GKV die Beitragsentwicklung durch die Politik bestimmt wird (Beitragssätze, Beitragsbemessungsgrenzen, Leistungskürzungen), können PKV-Versicherte selbst Einfluss auf ihre Beitragshöhe ausüben. Bestes Beispiel sind die Großschadentarife! Die Beitragssteigerung ist hauptsächlich auf die ständig steigenden Kosten zurückzuführen, die wiederum dadurch begründet sind, dass die Menschen immer älter werden und dass ständig neue medizinische Methoden entwickelt werden, um auch die kompliziertesten Krankheiten heilen zu können.

Auf diese Frage wollen wir noch etwas genauer eingehen: Oftmals wird behauptet, dass sich die Private Krankenversicherung nur für junge Menschen lohne und für ältere zu teuer sei. Das ist FALSCH! Auch hier muss im Einzelfall geprüft werden! Der Privat-Versicherte wird im Alter weiter seine „gewohnten“ Beiträge bezahlen, vielleicht gekürzt um die dann nicht mehr notwendige Einkommenssicherung.
Außerdem sinkt die Beitragsbelastung, weil man einen Zuschuß vom Rentenversicherungsträger (der 7,3 % der Höhe der gesetzlichen Rente beträgt) erhält.
Versicherte in Großschadentarifen werden im Alter evtl. sogar „beitragsfrei“ sein, d.h. wenn diese auf unseren Rat gehört haben, und die freien Beitragsanteile angespart haben, können sie wahrscheinlich einen großen Teil der Altersbeiträge aus den Zinsen bzw. Erträgen der Kapitalanlage bestreiten.

Freiwillig Versicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung werden meist mit der Aussage geködert, dass sie im Alter nur die Beiträge auf ihre gesetzliche Rente bezahlen müssen und dafür noch 50% Zuschuss der Rentenversicherung erhalten.
Ein Selbständiger, der wegen seiner Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung keine oder nur eine geringe Altersrente bekommt, würde also mit einem Minimalbeitrag (bei beispielsweise 500 Euro Monatsrente aus der GKV bei rund 8% KV-Beitrag also nur 40 Euro monatlicher Krankenversicherungsbeitrag?) im Alter versichert werden können?
Wer´s glaubt, wird seelig!

Die vorstehende Aussage ist nämlich nicht ganz richtig! Zunächst ist es notwendig, das Gewerbe abzumelden, d.h. der Betreffende muss von seiner Rente und von möglicherweise vorhandenen Betriebs- und Privat-Renten sowie Kapitalanlagen leben können. Für die Beitragsbemessung der gesetzlichen Krankenversicherung werden aber jetzt schon die Betriebsrenten angerechnet! Hinzu kommt, dass die Bemessungsgrenze um Privatrenten, die ja steuerlich im Rahmen des Ertragsanteils erfasst sind, und Kapitalerträge erweitert werden soll. Der 50%ige Zuschuss der Krankenversicherung der Rentner wird aber nur auf die gesetzliche Rente gezahlt!

Aus dem Vorstehenden ergibt sich, dass es keineswegs so ist, dass freiwillig Versicherte im Alter immer in der GKV besser aufgehoben sind. In der Praxis wird es so sein, dass viele freiwillig versicherten Selbständigen es sich einkommensmäßig gar nicht leisten können, ihr Gewerbe abzumelden!

Streichkonzert

Eine kurze Historie des Streichkonzertes in der gesetzlichen KV.
Hier nur die wichtigsten Kürzungen:
1977: Nur noch 80% für Zahnersatz und Kronen
1982: Nur noch 60% für Zahnersatz und Kronen
1983: Wegfall Bagatell- und Reisemedikamente
1983: Zuzahlung Stationär 5,- DM pro Tag
1989: Nur noch 50% Zahnersatz + 10% Bonus
1989: Zuzahlung Stationär 10,- DM pro Tag
1989: Brillengestelle nur noch 20,- DM
1989: Keine ambulanten Fahrtkosten mehr
1990: Versteuerung von Krankengeld in der GKV
1993: Zuzahlungen für Medikamente 3,- bis 7,- DM
1995: Einführung der Pflegepflichtversicherung
1997: Zuzahlungen steigen auf 6,- bis 13,- DM
1997: Eigenanteil für Fahrtkosten 25,- DM je Fahrt
1997: Streichung Zahnersatz ab Jahrgang 1979 (Wiedereinführung im Jahr 1999)
1997: Keine Erstattung mehr für Brillengestelle
1998: Nur noch Festzuschüsse bei Zahnersatz
2001: Angleichung der Zuzahlungen in den NBL
2003: Gesundheitsreform 2004 sorgt für heftige Diskussionen
2004: Einführung einer Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal; keine Leistungen für Sehhilfen, Höhere Zuzahlungen für Medikamente
2005: Zusatzbeitrag für Zahnersatz (anstelle Wegfall und geplanter Zusatzversicherung), Einführung eines Festzuschusses für Zahnersatz; Wegfall des Krankentagegeldes (gegen Zusatzbeitrag wieder einschließbar); Einführung eines Zusatzbeitrages für Kinderlose in der Pflegepflichtversicherung
2006: „Gesundheitsreform 2006/2007“: Neue Leistungskürzungen und Beitragserhöhungen sind beschlossen; Erstmals erfolgt ein nennenswerter Eingriff in die Tarifautonomie der PKV!
2007: Einführung einer Versicherungspflicht (ab 1.4. für der GKV zugeordnete Nicht-Versicherte, ab 1.1.2009 für PKV)
2009: Einführung des Basistarifs in der PKV und des Gesundheitsfonds in der GKV – alles wird teurer!
Fortsetzung folgt!

PRIVAT oder GESETZLICH krankenversichern?

Nach rein sachlichen Gesichtspunkten gibt es nur wenige Fälle, die eine Entscheidung für die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung rechtfertigen:

Beitragsfreie Mitversicherung von Familienmitgliedern
Die ist bei Kindern richtig und so gewollt. Für erwachsene Mitversicherte ist eine Zusatzprämie im Gespräch, wenn nicht gar die generelle Abschaffung der vergünstigten Mitversicherung von Erwachsenen (Hausfrauen, Hausmänner, geringverdienende Selbständige…).
Warten wir´s ab.

Der Versicherte ist krank
Meist bleibt dann nur der Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Aber: Krankheit ist ein weiter Begriff!
Und: Es gibt eine deutliche Unterscheidung zwischen der medizinischen Seite einer Krankheit („wie weh tut es?“) und der versicherungsmathematischen Seite („wie viel kostet es?“).
Es kann also sein, dass der Versicherte die Krankheit überbewertet. Andererseits ist aber auch eine Unterbewertung möglich. Hier gibt es kein Patentrezept!

Der Versicherte ist älter als 55
Das allein ist kein Grund, auf die Private Krankenversicherung zu verzichten. Kommen dann aber noch finanzielle Probleme in Form eines niedrigen Einkommens hinzu, könnte es für den Versicherten kaufmännisch sinnvoller sein, in der freiwilligen Versicherung zu verbleiben. Der Grund für diese Empfehlung ist schnell erklärt. Zum einen ist es so, dass oberhalb 55 selbst bei unserem Angebot die Beiträge natürlich schon etwas höher sind (Mann 182, Frau 240 Euro). Im Gegensatz dazu erscheint der bei der freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung geforderte Beitrag (und die dort nominal niedrigere Selbstbeteiligung) recht günstig, solange man keine Leistungen benötigt. Hinzu kommt, dass ältere Versicherte natürlich weniger Zeit haben, bis zum Renteneintritt entsprechende Beträge fürs Alter zurückzulegen.

Wie man aus obigen Ausführungen schließen kann, ist die PKV in vielen Fällen die bessere Lösung, weil man nur dort ein wirkliches Wahlrecht hat!
Nutzen Sie dieses, wenn alle Randbedingungen stimmen!

Mit freundlichen Grüßen!
Frank

Hallo!

Die Beiträge in der PKV richten sich nach Eintrittsalter und Gesundheitsstand beim Eintritt. Im Alter ist der Beitrag also nicht vom Einkommen abhängig. Dies ist allerdings in der GKV der Fall. Bekommen Sie also keine hohe Rente, ist auch Ihr GKV-Beitrag nicht so hoch.

Gruß

H.C.

Hallo,

ganz klar: Privat. Da kannst du wenigestens deine Leistunngen aktiv mitbestimmen und verantwortung für dich selber übernehmen. Nimm eine hohe SB und geh nur zum Arzt, wenn du krank bist und rechne dir aus, wann es sich lohnt Rechnungen einzureichen und wann es besser ist auf die Beitragsrückerstattung zu warten. Es gibt Tarife mit 6 Monatsbeiträgen Rückerstattung. Vorallem lege das gesparte Geld an, damit du in 30 Jahren die Versicherung bezahlen kannst! Falls du das nicht machst, kannst du ein Problem kriegen. Kannst du eigenverantwortlich denken und dir diszipliniert das Geld zurücklegen die nächsten Jahre. Wenn ja, privat. Wenn du dir alles vorkauen lassen willst und alles Geld zum Fenster raus wirfst bist du besser in der GKV aufgehoben. Sorry für meine Ehrlichkeit.
Gruß
Dennis

hallo coru,

ich würde dir raten in der gestzlichen zu bleiben, ein zurück gibt es nicht mehr, überlge dir es genau, kannt ja noch zusatzversicherung machen

grüße www.yildiz-allianz.de

Nachdem ich mir schon so viel Wissen hierraus gesaugt habe…

Ich wollte unbedingt mal die Versicherung vergleichen und immer bekomme ich nur dann ein Anruf von einem Makler.

Nach langer Suche bin ich auf http://www.privatekrankenversicherung.net gestoßen… endlich mal ein Rechner mit Ergebnissen und Daten muss man auch nicht eingeben. (Ist das Schleichwerbung? - Ich find das einfach nur toll :smile:

Dort habe ich dann mein Tarif verglichen und mir die Leistungen und Beiträge genau angeschaut. Für mich war die Entscheidung klar!

Das kommt darauf an was du verdienst. In der GKV zahlst du jetzt zwischen 320 & 650€. Es hängt ab davon was du verdienst. Hier kann es am Jahresende zu hohen nachzahlungen kommen wenn du nur 320 gezahlt hast aber 650€ hättest zahlen müssen. da kannst du die Differenz für’s ganze Jahr nachzahlen. Bei der PKV hast du einen festen Beitrag und bessere Leistungen, egal was du verdienst.
Mein Vater ist in der PKV. Er ist Renter únd zahlt keine 200€ im Standarttarif.

Lass dich am besten beraten. Hier mein Makler : Testsieger-vergleich-pkv.de

Grüße

Abhängig vom Einzelfall
Ob man sich privat oder gesetzlich versichern sollte, ist viel von den jeweiligen individuellen Voraussetzungen abhängig. Ich habe hier http://www.beste-privatekrankenversicherung.com/ eine Seite gefunden, welche sich mit dem Thema beschäftigt. Aber eine Beratung durch z.B. einen unabhängigen Versicherungsmakler wäre bestimmt hilfreich.