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* Vorteile der privaten Krankenversicherung
Private Krankenversicherungen bieten gegenüber den gesetzlichen Kassen in der Regel einen erhöhten Leistungsumfang. Beiträge der privaten Krankenversicherungen werden nach dem Alter und dem Gesundheitszustand berechnet und nicht nach dem Einkommen. Gut verdienende Personen können also im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung Geld einsparen und somit ihr Nettoeinkommen steigern.
Eine vereinbarte Selbstbeteiligung kann zu einer Ersparnis der Beiträge führen und ist damit als ein weiterer Vorteil der privaten Krankenversicherung zu verstehen. Einige private Kassen bieten auch Rückzahlungen von einem Teil der Beiträge an, wenn das Gesundheitsangebot sparsam oder gar nicht verwendet wird. Weitere Vorteile liegen auch in den zusätzlichen Versorgungsbereichen, zum Beispiel beim Zahnersatz oder bei Heilpraktikern. Diese Leistungen werden während des Versicherungszeitraumes von verschiedenen privaten Krankenkassen übernommen.
Private Krankenversicherungen bieten ihren Kunden die unterschiedlichsten Tarifmodelle an. Beim Abschluss der Versicherung kann gewählt werden, ob bei einem Krankenhausaufenthalt ein Einzel- oder ein Mehrbettzimmer gewünscht wird. Die freie Arzt- und Krankenhauswahl zählt für die meisten Kunden zu den großen Vorteilen der PKV.
Des Weiteren haben privat Versicherte auch einen Einblick in die gestellten Arztrechnungen. Zudem sind die Kunden bei bestimmten Tarifen auch im Ausland versichert. Mitglieder der privaten Krankenversicherung müssen keine Praxisgebühr zahlen. Häufig erfolgt für Medikamente eine vollständige Kostenerstattung und es werden keine, wie sonst in der GKV üblich, Zuzahlungen erhoben.
* Nachteile der privaten Krankenversicherung
Einer der Nachteile der privaten Krankenversicherung ist, dass nur Personen mit einem Mindestjahreseinkommen von 49.950 Euro und Selbstständige die gesetzliche Kasse verlassen und in die private Kasse eintreten können. Die gesetzliche Krankenkasse hingegen ist verpflichtet, jede Person unabhängig vom Einkommen, Gesundheitszustand und Alter aufzunehmen. So wird eine ärztliche Versorgung für jeden garantiert. Die Rückkehr aus der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenkasse ist nur in Ausnahmefällen wie beispielsweise Arbeitslosigkeit möglich.
Ein weiterer Nachteil der privaten Krankenversicherung ist, dass bei chronischen Erkrankungen eine Versicherung nur gegen einen hohen Risikozuschlag oder gar nicht möglich ist. Vorerkrankungen müssen bei privaten Kassen angegeben werden, weil sonst die Gefahr besteht, dass der Versicherungsschutz erlischt.
Gesetzliche Krankenkassen berechnen die Beiträge nur anhand des Einkommens unabhängig von Alter und Gesundheitszustand. Selbst bei bestehenden chronischen Krankheiten oder anstehenden Operationen steigen die Beiträge nicht. Im Gegensatz dazu ist einer der größten Nachteile der privaten Krankenversicherung die Beitragsberechnung anhand von Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand.
Während der Elternzeit sind gesetzliche versicherte Personen weiterhin komplett abgesichert, ohne Beiträge zu zahlen. Außerdem sind Kinder bis zu einer bestimmten Altersgrenze und Ehepartner ohne eigenes Einkommen automatisch kostenlos in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert. Die zusätzlichen Beiträge für Kinder und Ehepartner sind hingegen Nachteile der privaten Krankenversicherung.
Weiterhin nachteilig sind die Arztabrechnungen. Diese müssen häufig von der versicherten Person direkt bezahlt und die Ausgaben später von der Krankenkasse zurückgefordert werden. Die gesetzlichen Kassen rechnen direkt mit den Ärzten und Krankenhäusern ab, eine Vorleistung ist nicht erforderlich.
Haushaltshilfen, Rehamaßnahmen und Sterbegeld werden zu einem festgelegten Satz von den gesetzlichen Kassen getragen, während diese Leistungen bei privaten Kassen gegen hohe Beiträge gesondert versichert werden müssen.
Zur Vorbeugung von Krankheiten bieten die gesetzliche Krankenkassen Gesundheitspräventionen an. Das heißt, sie informieren über Gesundheitsrisiken und Vorbeugungen und bezuschussen Sportkurse, Raucherentwöhnung und Ernährungsberatung. Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen gehören ebenfalls zu den Leistungen der gesetzlichen Kassen.
* Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung
Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist für viele Mitglieder einer privaten Krankenversicherung nicht immer ohne Weiteres möglich. Gerade am Anfang des Berufslebens wird die private Krankenversicherung bevorzugt. Vor allem in jungen Jahren sind für viele Versicherte mit einem hohen Einkommen die Beitragssätze in der privaten Krankenversicherung viel günstiger als die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Gebühren der privaten Krankenversicherung steigen aber in der Regel mit dem fortschreitenden Alter des Versicherten, da ältere Versicherte häufig mehr Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Das heißt, dass sich viele Versicherte zu Beginn Ihrer beruflichen Laufbahn in der Privaten versichern lassen, um im Alter schließlich, mit einer Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung, den Beitragssätzen wieder zu entgehen. Damit das nicht zur Gewohnheit wird, erschwert der Gesetzgeber den privat Versicherten eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung.
Nur unter einigen, wenigen Voraussetzungen ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich. Zum einen muss der Versicherte über ein dauerhaft geringes Einkommen verfügen und die gesamten Einkünfte müssen für einen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung unterhalb der aktuellen Versicherungspflichtgrenze liegen. Zum anderen muss der Versicherte für die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung einen Nachweis erbringen, dass die Einkünfte für eine Dauer von mindestens einem Jahr unter dieser Versicherungspflichtgrenze liegen werden. Wenn der Versicherte älter als 55 Jahre ist, dann ist der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung jedoch nicht mehr möglich. Seit dem Jahre 2009 gibt es dennoch die Möglichkeit, dass Versicherte ab diesem Alter zumindest den Basistarif in der Krankenversicherung wählen können.
Allerdings gibt es auch nicht wenige Versicherte, die sich auf einen Antrag hin von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit haben. Dadurch ist der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung auch dann nicht mehr möglich, wenn die Einkünfte unter der festgelegten Versicherungsfreigrenze liegen. Die Versicherung über die gesetzliche Krankenversicherung ist dann nur noch beim Eintreten der Arbeitslosigkeit möglich.
* Altersrückstellungen in der privaten Krankenversicherung
In der privaten Krankenversicherung gilt, anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, das Äquivalenzprinzip. Dieses basiert auf Altersrückstellungen in der privaten Krankenversicherung, die höhere Kosten für die Gesundheit im fortgeschrittenen Alter der Versicherungsnehmer auffangen sollen. In der Praxis bedeutet dies, dass die Beiträge für die gesamte Versicherungsdauer für Privatversicherte kalkuliert werden müssen. Anders als beim Umlageverfahren der gesetzlichen Krankenkassen müssen private Versicherungsgesellschaften für jeden ihrer Kunden eine ausreichende Kapitaldecke aufbauen.
Das statistische Versicherungsrisiko wird bei der Beitragsbemessung des Privatversicherten zugrunde gelegt. Der Nettobeitrag wird zu Ermittlung des Deckungsbetrags herangezogen, wobei sich dieser in einen Spar- und einen Risikobeitrag unterteilt. Die Summe für den Risikobeitrag kann dann für Altersrückstellungen in der privaten Krankenversicherung verwendet werden. Im Alter fallen höhere Gesundheitskosten an, so dass von den Krankenversicherungsbeiträgen kaum noch Rückstellungen gebildet werden können, da die Kosten für individuelle Versicherungsrisiken im Laufe der Zeit ansteigen.
In der Vergangenheit war es Privatversicherten nicht möglich, bei einem Anbieterwechsel diese Rückstellungen übertragen zu lassen. Altersrückstellungen in der privaten Krankenversicherung mussten dann neu aufgebaut werden, was viele Kunden von einem Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen abhielt.
Die Gesundheitsreform hat andere Richtlinien geschaffen. Will ein Privatversicherter in den Basistarif einer anderen Versicherung wechseln, können die Altersrückstellungen für die private Krankenversicherung bis zu einem Umfang des Basistarifs mitgenommen werden. Nach einer Versicherungsdauer von 18 Monaten ist es dann möglich, in einen anderen Tarif des gleichen Anbieters zu wechseln, ohne dass Rückstellungen verloren gehen.
Für Neukunden gelten ähnliche Bedingungen, wenn es um Altersrückstellungen in der privaten Krankenversicherung geht. Bei einem späteren Anbieterwechsel können Rückstellungen bis zum Umfang des Basistarifs mitgenommen werden. Mit der Gesundheitsreform sollte sichergestellt werden, dass alle Bürger von einem umfassenden Krankenversicherungsschutz profitieren können. Das betrifft auch diejenigen, die ihren Versicherungsschutz verloren hatten. Seit 2009 sind Versicherungsunternehmen verpflichtet, jeden Antragsteller in den Basistarif aufzunehmen und dies ohne Risikozuschläge. Damit verbunden ist die Übertragbarkeit von Altersrückstellungen in der privaten Krankenversicherung.
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