Private Krankenversicherung

Meine Frage ist folgede:

Ich bin seit ca. 15 Jahren sozialversicherungspflichtig beschäftigt und bekomme Witwenpension von der Versorgungskasse (Mein Mann war Beamter). Jetzt verhält es sich so, dass ich jeden Monat, zusätzlich zu meinem Krankenkassenbeitrag aus meinem Arbeitsverhältnis, einen Beitrag von ca. 15% auf meine Pension an die GKV abführen muss. Das allein ist schon ein erheblicher Kostenfaktor.

Ich werde wahrscheinlich in den nächsten Monaten meine Arbeit kündigen und dann eine Sperrzeit des Arbeitslosengeldes von ca. 4,5 Monaten bekomme.

Habe ich für diese 4,5 Monate immer noch eine Versicherungspflicht in der GKV oder kann ich mich wenigstens für diese Zeit ausschließlich privat versichern?

Hallo
grundsätzlich wäre es möglich - doch sind in Ihrem Fall zwei Punkte zu beachten:

  1. PKV berechnet den monatl. Beitrag nach Eintrittsalter - das kann sogar teuerer als GKV sein.
  2. PKV hat ALtersgrenzen mit 65 plus 6 Monate - danach wird man nicht mehr in die PKV aufgenommen.
  3. Bei Vorerkrankungen kommt es zu aufschlägen oder Ablehnungen in PKV.
  4. Keine PKV nimmt einen nur für 4oder 5 Monate
  5. In ihrem Alter wird die PKV teuer - da Sie keine Altersrückstellungen gebildet haben

Fazit: ich würde den Wechsel nicht empfehlen.
Ich hoffe das hilft ihnen etwas weiter.
Mfg
Esther Riehl-Müller

Hallo, vielen dank für die schnelle Antwort. das mit dem Beitrag in PKV ist für mich kein Problem, da ich schon seit jahren einen ruhenden Anspruch habe. Die Beitragszahlung wäre günstiger als in GKV.

Es ist für mich nur wichtig zu wissen, ob ich für diese 4-5 Monate keine Versicherungspflicht in der GKV habe.

Ja da sie einen Status wechsel machen und keine Bezüge vom AMt beziehen, sobald sie ArgI beziehen sind sie aber wieder pflichtig- das sollten sie beachten

Hallo, vielen dank für die schnelle Antwort. das mit dem Beitrag in PKV ist für mich kein Problem, da ich schon seit jahren einen ruhenden Anspruch habe. Die Beitragszahlung wäre günstiger als in GKV.

Es ist für mich nur wichtig zu wissen, ob ich für diese 4-5
Monate keine Versicherungspflicht in der GKV habe.

Danke, das hat mir sehr geholfen.

Um es noch mal auf den Punkt zu bringen:

Ich melde mich also arbeitslos und bekomme eine Sperrzeit. Ab dem Beginn dieser Sperrzeit melde ich mich in der privaten KV an, sobald ich wieder ALG bekomme, melde ich mich in der PKV ab und in der GKV wieder an.

Guten Tag,

zuerst haben Sie für einen Monat in der gesetzlichen Kasse einen sogenannten „nachgehenden Anspruch“ auf die GKV.
Ab Beginn der 5. Woche der Sperrfrist sind Sie wieder voll gesetzlich krankenversichert.
Um die Sperrfrist zu umgehen wäre es vernünftig mit dem Arbeitgeber zu sprechen.
Vielleicht kündigt er.
Wenn es im gegenseitigen Einvernehmen erfolgt kann eine Sperrfrist von drei Monaten verhängt werden.

Gruß

Harald Wesely

Also …

Es kommt ganz darauf an, welchen beruflichen Status (Arbeiter, Angestellter, Beamter, etc.) Sie in den letzten Jahren inne hatten.

Meine Empfehlung: Über die folgende Webseite können Sie sich kostenlos und unverbindlich, Angebote aller PKVs in Deutschland erstellen lassen. Geben Sie einfach Ihre Daten in das Anfrageformular ein und warten Sie ab, welche Angebote man Ihnen unterbreitet.

Wichtig: Sie müssen eine gültige Telefonnummer angeben, damit die Anfrage bearbeitet wird!

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Mit freundlichen Grüßen,

A. Schmidt

Hallo,

Vielen Dank für die Anfrage! Wenn dein Mann Beamter war, dann hast Du als Witwe Anspruch auf einen eigenen Beihilfeanspruch! Du kannst also raus aus der GKV und Dich privat versichern.

Viele Grusse

Reuschel Jürgen
Debeka VVaG

Wechsel bei der Sperrzeit in die PKV ist kein Problem wenn Sie Beihilfe berechtigt sind - doch dann nach 4 Monaten zurück geht dann wenn sie Arg I bekommen und wieder pflichtig werden- trotzdem sehe ich das Problem zu einem in der PKV - die möchten das nicht, ich würde das auch vorab mit Ihrer GKV besprechen, dort haben sie bestimmt einen Berater.

Das ist eine Frage an einen SOZIALversicherungsfachmann. Ich bewege mich nur auf dem Gebiet der privatwirtschaftl. Versicherungen.
Aber dennoch: wer GKV-vers. ist, dann arbeitslos ist, ist weiterhin GKV-versichert, ich könnte keinen Rechtsgrund erkennen, warum man bei Eintritt der A-losigkeit vopn GKV auf PKV wechseln sollte…

Bitte wenden Sie sich an die Fachleute der Sozialversicherung - Danke!

Habe ich für diese 4,5 Monate immer noch eine
Versicherungspflicht in der GKV oder kann ich mich wenigstens
für diese Zeit ausschließlich privat versichern?

Ich gehe davon aus, dass Du versicherungspflichtig bleibst. Verbindliche Auskunft erteilt die GKV.

Gruß Dirk

Bitte spreche die GKV an bei der Du bist.

Hallo Adelheid

,

es tut mir leid, ich bin auf Geschäftsreise. Die Kollegen helfen/Haben in bestimmt schon geholfen.

MfG -Leo

Hallo Adelheid25

jeden Monat, zusätzlich zu meinem Krankenkassenbeitrag aus
meinem Arbeitsverhältnis, einen Beitrag von ca. 15% auf meine
Pension an die GKV abführen muss. Das allein ist schon ein
erheblicher Kostenfaktor.

sachlich aber richtig

kündigen und dann eine Sperrzeit des Arbeitslosengeldes von
ca. 4,5 Monaten bekomme.

ungewöhnlich, kenne nur die 3 Monatige Sperrzeit

Habe ich für diese 4,5 Monate immer noch eine
Versicherungspflicht in der GKV oder kann ich mich wenigstens
für diese Zeit ausschließlich privat versichern?

in dieser Zeit sind Sie versicherungsfrei
und können sich entweder freiwillig gesetzlich versichern oder auch privat sofern Sie einen Beihilfeanspruch haben.

Gruß

erst mal vielen dank, die Antwort war sehr hilfreich.

Wie ist das, wenn ich später einmal eigene Rente bekomme. Kann ich mich dann von der gesetzlichen KV befreien lassen?

erst mal vielen dank, die Antwort war sehr hilfreich.

Wie ist das, wenn ich später einmal eigene Rente bekomme. Kann
ich mich dann von der gesetzlichen KV befreien lassen?

Dazu befragen Sie bitte Ihre Kasse oder Ihre private Versicherung.
Gruß

Hallo, Adelheid25,

grundsätzlich haben Sie ja einen Beihilfeanspruch von 70 %. Sobald Sie also nicht mehr Pflichtmitglied der gesetzlichen Kasse sind, können Sie diesen Beihilfeanspruch nutzen, und eine 30%-ige PKV nehmen. Das könnte günstiger sein. Meinem Verständnis nach sollte das dann sofort gehen. Die Sperrzeit hat ja nur die Auswirkung, daß man in dieser Zeit keine Ansprüche auf Leistungen des Arbeitsamts hat. Das sehe ich nicht mit der Krankenversicherung verbunden.

Da ich in diesem Bereich tätig bin, könnte ich Ihnen auch gerne Angebote zeigen, wenn Sie mögen.

Michael Rischer
www.pkv-netz.com

Hallo!

Ich war in Urlaub, deshalb erst jetzt die Antwort: Leider kenne ich mit dem Beamten-/Pensionsrecht nicht aus.

Gruß

H.C. Sanders