Ich bin seit ca. 15 Jahren sozialversicherungspflichtig beschäftigt und bekomme Witwenpension von der Versorgungskasse (Mein Mann war Beamter). Jetzt verhält es sich so, dass ich jeden Monat, zusätzlich zu meinem Krankenkassenbeitrag aus meinem Arbeitsverhältnis, einen Beitrag von ca. 15% auf meine Pension an die GKV abführen muss. Das allein ist schon ein erheblicher Kostenfaktor.
Ich werde wahrscheinlich in den nächsten Monaten meine Arbeit kündigen und dann eine Sperrzeit des Arbeitslosengeldes von ca. 4,5 Monaten bekomme.
Habe ich für diese 4,5 Monate immer noch eine Versicherungspflicht in der GKV oder kann ich mich wenigstens für diese Zeit ausschließlich privat versichern?
Hallo, vielen dank für die schnelle Antwort. das mit dem Beitrag in PKV ist für mich kein Problem, da ich schon seit jahren einen ruhenden Anspruch habe. Die Beitragszahlung wäre günstiger als in GKV.
Es ist für mich nur wichtig zu wissen, ob ich für diese 4-5 Monate keine Versicherungspflicht in der GKV habe.
Ja da sie einen Status wechsel machen und keine Bezüge vom AMt beziehen, sobald sie ArgI beziehen sind sie aber wieder pflichtig- das sollten sie beachten
Hallo, vielen dank für die schnelle Antwort. das mit dem Beitrag in PKV ist für mich kein Problem, da ich schon seit jahren einen ruhenden Anspruch habe. Die Beitragszahlung wäre günstiger als in GKV.
Es ist für mich nur wichtig zu wissen, ob ich für diese 4-5
Monate keine Versicherungspflicht in der GKV habe.
Ich melde mich also arbeitslos und bekomme eine Sperrzeit. Ab dem Beginn dieser Sperrzeit melde ich mich in der privaten KV an, sobald ich wieder ALG bekomme, melde ich mich in der PKV ab und in der GKV wieder an.
zuerst haben Sie für einen Monat in der gesetzlichen Kasse einen sogenannten „nachgehenden Anspruch“ auf die GKV.
Ab Beginn der 5. Woche der Sperrfrist sind Sie wieder voll gesetzlich krankenversichert.
Um die Sperrfrist zu umgehen wäre es vernünftig mit dem Arbeitgeber zu sprechen.
Vielleicht kündigt er.
Wenn es im gegenseitigen Einvernehmen erfolgt kann eine Sperrfrist von drei Monaten verhängt werden.
Es kommt ganz darauf an, welchen beruflichen Status (Arbeiter, Angestellter, Beamter, etc.) Sie in den letzten Jahren inne hatten.
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Vielen Dank für die Anfrage! Wenn dein Mann Beamter war, dann hast Du als Witwe Anspruch auf einen eigenen Beihilfeanspruch! Du kannst also raus aus der GKV und Dich privat versichern.
Wechsel bei der Sperrzeit in die PKV ist kein Problem wenn Sie Beihilfe berechtigt sind - doch dann nach 4 Monaten zurück geht dann wenn sie Arg I bekommen und wieder pflichtig werden- trotzdem sehe ich das Problem zu einem in der PKV - die möchten das nicht, ich würde das auch vorab mit Ihrer GKV besprechen, dort haben sie bestimmt einen Berater.
Das ist eine Frage an einen SOZIALversicherungsfachmann. Ich bewege mich nur auf dem Gebiet der privatwirtschaftl. Versicherungen.
Aber dennoch: wer GKV-vers. ist, dann arbeitslos ist, ist weiterhin GKV-versichert, ich könnte keinen Rechtsgrund erkennen, warum man bei Eintritt der A-losigkeit vopn GKV auf PKV wechseln sollte…
Habe ich für diese 4,5 Monate immer noch eine
Versicherungspflicht in der GKV oder kann ich mich wenigstens
für diese Zeit ausschließlich privat versichern?
Ich gehe davon aus, dass Du versicherungspflichtig bleibst. Verbindliche Auskunft erteilt die GKV.
jeden Monat, zusätzlich zu meinem Krankenkassenbeitrag aus
meinem Arbeitsverhältnis, einen Beitrag von ca. 15% auf meine
Pension an die GKV abführen muss. Das allein ist schon ein
erheblicher Kostenfaktor.
sachlich aber richtig
kündigen und dann eine Sperrzeit des Arbeitslosengeldes von
ca. 4,5 Monaten bekomme.
ungewöhnlich, kenne nur die 3 Monatige Sperrzeit
Habe ich für diese 4,5 Monate immer noch eine
Versicherungspflicht in der GKV oder kann ich mich wenigstens
für diese Zeit ausschließlich privat versichern?
in dieser Zeit sind Sie versicherungsfrei
und können sich entweder freiwillig gesetzlich versichern oder auch privat sofern Sie einen Beihilfeanspruch haben.
grundsätzlich haben Sie ja einen Beihilfeanspruch von 70 %. Sobald Sie also nicht mehr Pflichtmitglied der gesetzlichen Kasse sind, können Sie diesen Beihilfeanspruch nutzen, und eine 30%-ige PKV nehmen. Das könnte günstiger sein. Meinem Verständnis nach sollte das dann sofort gehen. Die Sperrzeit hat ja nur die Auswirkung, daß man in dieser Zeit keine Ansprüche auf Leistungen des Arbeitsamts hat. Das sehe ich nicht mit der Krankenversicherung verbunden.
Da ich in diesem Bereich tätig bin, könnte ich Ihnen auch gerne Angebote zeigen, wenn Sie mögen.