Meine Frage ist folgede:
Ich bin seit ca. 15 Jahren sozialversicherungspflichtig beschäftigt und bekomme Witwenpension von der Versorgungskasse (Mein Mann war Beamter). Jetzt verhält es sich so, dass ich jeden Monat, zusätzlich zu meinem Krankenkassenbeitrag aus meinem Arbeitsverhältnis, einen Beitrag von ca. 15% auf meine Pension an die GKV abführen muss. Das allein ist schon ein erheblicher Kostenfaktor.
Ich werde wahrscheinlich in den nächsten Monaten meine Arbeit kündigen und dann eine Sperrzeit des Arbeitslosengeldes von ca. 4,5 Monaten bekomme.
Habe ich für diese 4,5 Monate immer noch eine Versicherungspflicht in der GKV oder kann ich mich wenigstens für diese Zeit ausschließlich privat versichern?