Wenn Sie eine Stellung als Angestellte mit (ab 2013 451,- brutto) annehmen, unterliegen Sie der Versicherungspflicht. Sie müssen dann also auch auf den Gewinn aus Ihrem Gewerbe GKV-Beiträge zahlen.
Die PKV können Sie auf große od. kleine Anwartschaft setzten (je nachdem, wie Sie Ihre Zukunft, sprich den Erfolg Ihres Gewerbes, beurteilen), Sie können auch einzelne Tarife bestehen lassen (z.B. Privatätztliche Leistung od. 2-Bett-Unterbringung im KH) oder auch bei Ihrer Gesellschaft eine neue Zusatzversicherung (unter Mitnahme Ihrer Altersrückstellungen) abschließen. Oder eben die PKV ganz löschen.
Natürlich gibt es wie immer auch Sonderfälle wie z.g. GmbH Geschäftsführer o.g., aber dies gehört nicht hierher.
Alles Gute/ Grüße
Stefan Koziol
Versicherungsmakler