Private Krankenversicherung

Hallo,

ich bin z. Zt. selbstständig. Aus diesem Grund habe ich mich auch privat krankenversichert.
Wenn ich wieder eine Festanstellung annehmen, aber meine Firma nebenher weiter betreiben möchte, muss ich dann wieder in die GKV wechseln, oder kann ich meine PKV weiter behalten.

Danke jetzt schon mal für Eure Beiträge.

Guten Tag,

hauptberuflich Selbständige werden auch durch die Aufnahme einer Beschäftigung nicht versicherungspflichtig(0der wenn Sie über 52.200 € p.a. verdienen).
Am Besten Sie erkundigen sich bei Ihrer privaten Krankenversicherung.

Mit freundlichem Gruß

Harald Wesely

Hallo,
wenn Du Dich hast freistellen lassen kannst Du weiterhin privat bleiben.Andererseits werden die Einkommen zusammen gerechnet, wenn das gemeinsam über der BMG ist, kannst Du auch privat bleiben.
Gruß H.

ich bin z. Zt. selbstständig. Aus diesem Grund habe ich mich
auch privat krankenversichert.

Das ist kein zwingender Zusammenhang. Nachdem DU aber scheinbar zu denen gehörst, die in die PKV herein statt da heraus wollen, bist Du vermutlich noch neu dabei.

Wenn ich wieder eine Festanstellung annehmen, aber meine Firma
nebenher weiter betreiben möchte, muss ich dann wieder in die
GKV wechseln, oder kann ich meine PKV weiter behalten.

Falls Du dann je nach Konstellation (unter 55, Verdienst unterhalb der BBG, …) wieder in die GKV darfst, kannst Du auf die Versicherungspflicht verzichten (und kommst danach auch nicht mehr in die GKV herein, solange Du unselbstständig arbeitest).

Mehr Info: http://www.versicherungsnetz.de/02-01/00001238.htm

Hallo,

das kann man so pauschal nicht beantworten.

Dazu sind zusätzliche Informationen erforderlich.

Wie alt sind Sie ?
Wieviele Stunden Arbeitszeit für die Selbständigkeit und wie hoch ist das Einkommen ?
Haben Sie noch Mitarbeiter ? Wieviele ?
Wieviele Stunden Arbeitszeit für die Anstellung und wie hoch ist das Bruttoeinkommen ?

Dies sollte man mit dem zuständigen Versicherungsvermittler besprechen.

Gruß Merger

enter sandman ´17

wenn du über 4350 euro monatlich verdienst, kannst du in einer privaten kv bleiben, darunter besteht Versicherungspflicht in einer GKV. Davon zahlt ja aber der Arbeitgeber fast die Hälfte.

Deine Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit unterliegen dann ebenfalls einer Beitragszahlung zur GKV max aber bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 3937 monatlich. Diese zahlst du dann voll.

Höchstbeitrag GKV ca. 720 Euro
gruss

t.

t.

ich bin z. Zt. selbstständig. Aus diesem Grund habe ich mich
auch privat krankenversichert.
Wenn ich wieder eine Festanstellung annehmen, aber meine Firma
nebenher weiter betreiben möchte, muss ich dann wieder in die
GKV wechseln, oder kann ich meine PKV weiter behalten.

Hallo,
die Abwicklung in solch einem Fall kenne ich auch nicht. Ich denke, dass die Versicherungsvertreter dazu mehr Auskunft geben können.
Im Zweifel helfen 2 Telefonate:

  1. Gesetzl. KV und
  2. Private KV
    Tut mir Leid:wink:
    Viele Grüße
    Elawitt

Als Angestellter bist du Pflichtversichert, wenn du unter der Versicherungspflichtgrenze verdienst. Damit kommst du nicht um die GKV vorbei. Verdienst du mehr, kein Problem. Du kannst natürlich auch beide Versicherungen behalten.

Gruß
Dennis

Wenn Sie eine Stellung als Angestellte mit (ab 2013 451,- brutto) annehmen, unterliegen Sie der Versicherungspflicht. Sie müssen dann also auch auf den Gewinn aus Ihrem Gewerbe GKV-Beiträge zahlen.

Die PKV können Sie auf große od. kleine Anwartschaft setzten (je nachdem, wie Sie Ihre Zukunft, sprich den Erfolg Ihres Gewerbes, beurteilen), Sie können auch einzelne Tarife bestehen lassen (z.B. Privatätztliche Leistung od. 2-Bett-Unterbringung im KH) oder auch bei Ihrer Gesellschaft eine neue Zusatzversicherung (unter Mitnahme Ihrer Altersrückstellungen) abschließen. Oder eben die PKV ganz löschen.

Natürlich gibt es wie immer auch Sonderfälle wie z.g. GmbH Geschäftsführer o.g., aber dies gehört nicht hierher.

Alles Gute/ Grüße

Stefan Koziol
Versicherungsmakler

Hallo Sandmann der 17.te

es kommt darauf an ob Sie mit beiden Tätigkeiten die JAEG (Jahres-Arbeits-Entgeltgrenze) für 2013 mit 52 200 Euro erreichen. Dazu gehören regelmäßige Zahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Überstunden nur wenn diese pauschal und regelmäßig vergütet werden. Es wird wahrscheinlich ein kleiner Kampf werden, denn die Gesetzliche Krankenversicherung lässt solche Mischverhältnisse meist auf Anhieb nicht zu. Sprechen Sie mit dem Lohnbüro/Steuerberater, denn es kommt darauf an, was der AG an die GKV meldet. Am besten Verbindung mit der GKV aufnehmen, persönlich mit allen Unterlagen.

War der Nikolaus schon da?

MfG -Leo!

Entscheidend ist das Haupterwerbs-Arbeitsverhältnis. Und wenn dies ein Kassenpflichtiges ist, dann ab in die Kasse.