Hallo Experten
Ich bin seit September 2009 wegen mehreren Krankheiten zu 100 % krankgeschrieben.Jetzt drängt mich die PKV zur Verrentung und stuft mich in eine Berufsunfähigkeit ab 01.02.2013 ein,ausserdem wird mir das Krankentagegeld gestrichen.Ist das von der Kasse regelkonform?
einer der Beendigungsgründe ist der Eintritt der Berufsunfähigkeit laut den Versicherungsbedingungen.
Vielleicht haben Sie ja eine Rechtschutzversicherung und können ggf. einen Fachanwalt einschalten.
ohne genaue Kenntnis des Sachverhalts auf Basis Ihrer Schilderung scheint das Verhalten der PKV gerechtfertigt. Krankentagegeld wird bei Arbeitsunfähigkeit und nicht bei Berufsunfähigkeit gezahlt. Wenn sich für die Versicherung aufgrund Ihrer Krankheit auf der Basis von Diagnosen, Arztberichten, Gutachten etc. die Sache so darstellt, dass BU vorliegt, endet die KT-Zahlung.
Sofern Sie eine private BU-Versicherung haben, sollten Sie jetzt spätestens Kontakt zu dieser Versicherung aufnehmen. Gegen die Einschätzung der KT-Versicherung (PKV) können Sie natürlich auch vorgehen. Dazu benötigen Sie anderweitige Gutachten und insbesondere einen fachkundigen Berater (Versicherungsberater oder Rechtsanwalt).
ja das mit der BU (Berufsunfähikeit) ist ein beliebtes Spiel und wird in der Regel von Ärzten festgestellt, die jede Gesellschaft dafür parat hat, und deren Urteilsvermögen darauf geprägt ist.!!!
Die PKV (Private Krankenversicherung) zahlt dann mit Beginn der BU noch 6 oder 3 Monate das KT oder Tagegeld noch weiter und ist dann aus der Krankentagegeld-Zahlerei raus. (Je nach Unternehmen 6 oder 3 Monate laut Vertrag).
Nachdem inzwischen geklärt ist, daß eine Berufsunfähigkeit nur durch einen gerichtlich bestellten vereidigten Arzt/Gutachter festgestellt werden kann, der vom Gericht bestellt wird, würde ich sofort dagegen Einspruch einlegen, und wenn sich diese Gesellschaft quer stellt einen Rechtsanwalt mit Fachrichtung Versicherungsrecht beauftragen.(keinen Anderen).
Diese (Versicherungsärzte werden um es Milde ausnzudrücken für eine BU besonders belohnt!!!)
Und eine Rentenbeantragung durch die PKV gibt es nicht, die Deutsche Rentenversicherung kann aufgrund der Aussge und des seltsamen Arztes das nicht veranlassen.
Also keine Panik, solange Sie zu 100 % Arbeitsunfähig sind, und Ihr Arzt hinter Ihnen steht haben Sie nichts zu befürchten. Wenn Sie diesen Weg gehen.
Für Fragen gerne noch eine Mail. Viel Glück!
und lassen Sie sich nicht veralbern und für Blöd verkaufen.
Ja ist es, wenn die BU ärztlich bestätigt wurde.
Dann kann die KV erstens die Zahlung des lfd. KTG einstellen und zweitens den KTG-Tarif überhaupt beenden. Wer BU ist, kann nicht mehr AU werden…
Hallo Volki 11,
leider kann ich zu der sehr speziellen Frage nicht weiterhelfen - tut mir echt leid!
Was ich weiß, ist, dass ein Krankentagegeld in der Leistungsdauer in der Regel nicht begrenzt ist und bezahlt wird, bis man auf Rente eingestuft ist (aber das wußtest Du sicher schon so…).
Ich meine das ist eine Frage für einen fachkundigen Anwalt oder für den Ombudsmann der PKV, den kannst Du als „Mittler“ zwischen dem Versicherten und Geselschaften kostenlos nutzen. Ev. hat er Erfahrungswerte zu dem Problem und kann helfen - auch jeden Fall kostet Dich Fragen und seine Dienste/Hilfe nichts !!
Hallo
eines steht fest das mit Eintritt der Berufsunfähigkeit das Krankentagegeld endet -
alle anderen Stellungsnahmen sind ohne Akteneinsicht nur reine spekulation.
Hallo Experten
Ich bin seit September 2009 wegen mehreren Krankheiten zu 100
% krankgeschrieben.Jetzt drängt mich die PKV zur Verrentung
Ja klar … wenn Berufsunfähigkeit festgestellt ist, dann endet die Leistungspflicht der Krankentagegeldversicherung.
und stuft mich in eine Berufsunfähigkeit ab 01.02.2013
ein,ausserdem wird mir das Krankentagegeld gestrichen.Ist das
von der Kasse regelkonform?
Wenn Berufsunfähigkeit festgestellt wird, dann ja.
Das stellt aber nicht unbedingt die Versicherung fest.
Wo besteht denn die Krankentagegeldversicherung?
Private Kasse?
Wie bist Du sonst versichert:
Krankenversicherung gesetzlich/privat?
Rentenversicherung gesetzlich/frei
Besteht eine Berufsunfähigkeitsversicherung, hast Du Ansprüche aus einer Erwerbsminderungsrente?
Hallo Volki
ja das ist Regelkonform, Nachzulesen in Ihren Versicherungsbedingungen für Krankengeld.
wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind müssen Sie durch ein Gutachten beweisen das Sie nur Krank sind und nicht Berufsunfähig. nach mehr als 28 Monaten Krankengeld wird es aber sehr schwierig.
Gruß
DKV-Service-Center Rüdiger Maaß
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