Hallo allerseits,
seit 1.1. bin ich privat versichert und mußte als Alleinerziehende meine Tochter (9) separat versichern. Ist mein AG verpflichtet, auch ihren Anteil zur Hälfte zu tragen?
Danke, Mel
Hallo allerseits,
seit 1.1. bin ich privat versichert und mußte als Alleinerziehende meine Tochter (9) separat versichern. Ist mein AG verpflichtet, auch ihren Anteil zur Hälfte zu tragen?
Danke, Mel
Hallo,
es kommt darauf an - der Höchszuschuss für PKV-Versicherte
beträgt 435,38 DM (Rechtsgebiet West), d.h. wenn der Zuschuss
des Arbeitgebers für Deine eigene Versicherung weniger
beträgt, dann kannst Du die Differenz bis 435,38 DM
geltend machen.
Gruss
Günter Czauderna
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Korinthen…
Huhu!
Der Zuschuß ist zum 1.1.01 auf 440,44 (West), bzw. 450,23 (Ost) erhöht worden!
Gruß
Guido
Hallo,
stimmt - gut aufgepasst - hatte mich in der Spalte verlaufen
Gruss
Günter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi, paß bloß in Zukunft besser auf, jeder kleine Patzer wird hier sofort berichtigt.
Wenn du in der Spalte verrutscht bist, kann ja jeden mal passieren, wenn die Person sich dann an den AG wendet, wird er ihr schon die richtigen Daten mitteilen, denn die sind ja auch nicht auf den Kopf gefallen.
Wichtig ist doch, daß du den richtigen Weg weist, und auf Korinthen kann doch k…
Tschüß
Danke!
Vielen Dank, Guenther. Hm, ja…es sind 440,44 DM…aber wie aaron schon sagt, mir ging es ja um den generellen Werdegang, da ich meinem AG nur meinen Anteil angegeben habe (idiotisch :o))
Bye, Mel
Verwechsel das aber nicht mit dem Gesamtbeitrag. Deine KV müsste also das doppelte betragen, da der Arbeitgeber ja nur die Hälfte übernimmt…
Und dann… sow ie Günter sagte
In diesem Sinne…
Marco
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi!
Es ist erfahrungsgemäß leider nicht so, dass jeder AG auf dem Laufenden ist, was die sich ständig ändernden Zuschüsse betrifft!
Klar war es Erbsenzählerei von mir, darauf aufmerksam zu machen - aber knapp 4 Mark monatlich auf’s Jahr gerechnet ist fast schon ein Abendessen 
Ich wollte dem Günther auch nichts Böses - dafür sind mir seine Beiträge hier einfach zu wichtig - auch wenn er von der GKV ist ;-b
Gruß
Guido
Hi!
Lieber Guido, günther hat echt Ahnung, und er weist was ja wichtig ist, den richtigen Weg und gibt fundierte Hinweise, die Erbsenzählerei geschieht dann ja immer vor Ort.
Tschüß
hi mel,
scheinbar haben beim ag- anteil alle die pflegepflichtvers. vergessen. im übrigen kannst du das kind doch noch nachmelden.
außerdem halte ich fast 900 dm beitrag in deinem alter für zu teuer. oder hast du große risikozuschläge aufgrund von vorerkrankungen ???
gruß
oli
hi mel,
scheinbar haben beim ag- anteil alle die pflegepflichtvers.
vergessen.
Wieso? Der Arbeitnehmer übernimmt doch nur die Hälfte der Krankenversicherung. Die Pflegeversicherung, verrät auch schon der Name, ist eine andere Versicherung. Und ist daher separat zu betrachten. Folgedessen, ist auch hier die Beihilfe des Arbeitgebers eine andere. Nämlich maximal der Arbeitgeberbeitrag für normal gesetzlich versicherte, wiederum maximal aber den tatsächlichen hälftigen Beitrag.
Und daher ist es keine andere Regelung, als bei der Krankenversicherung und dennoch separat zu sehen.
im übrigen kannst du das kind doch noch nachmelden.
Das stimmt allerdings…
außerdem halte ich fast 900 dm beitrag in deinem alter für zu
teuer. oder hast du große risikozuschläge aufgrund von
vorerkrankungen ???
Wieso?
Luxus ist teuer und nun nimm mal einen Tarif:
100% Erstattung, ohne Begrenzung auf GOÄ, keine Begrenzung auf GOZ, keinerlei SB, Chefarztbehandlung, auch stationär keine GOÄ Begrenzung, Zahnersatz 80%, Inlays= Zahnbehandlung, keine Begrenzung auf GOZ…
Und dann ist es nicht mehr teuer… eher normal…
In diesem Sinne…
Marco