Private Krankenversicherung Arbeitnehmer

Ich bin Angestellte und seit Juni 2000 privat krankenversichert und habe mich im Januar 2001 von der Versicherungspflicht befreien lassen. Damals schloss ich einen Vertrag ab, der für die neuen Bundesländer galt-ohne Selbstbeteiligung, mit 100% ger Erstattung der Kosten bei Beandlung. Allerdings zum 2,3fachen Satz bei ärztlichen Leistungen und Zahnarzt, bis zum 1,8fachen Satz für Leistungen A;E und O. Ich war bisher zufrieden, da ich auch nicht viel krank war.
Nun bietet mir meine Krankenversicherung an, dass ich in einen neuen Tarif wechsle, der mir Abrechnungen von persönl. Leistungen mit dem 3,5fachen, von technischen L. mit dem 2,5fachen und Laborl. mit dem 1,3fachen Satz erstattet. Es werden auch mehr Hilfsmittel bezahlt…
Natürlich eine bessere Leistung, die natürlich auch einen höheren Preis hat, nähmlich 120 € im Monat. Womit ich mich überhaupt nicht anfreunden kann, ist, dass ich eine Selbstbeteiligung von 400€ im Jahr trage, dass ich bis dahin 10% selbst tragen muss und dass ich auch bei der Zahnbehandlung nicht mehr 100% erstattet bekomme, sondern nut noch 90%.
Das sind doch schlechtere Konditionen.
Ich habe der ganzen Sache erst einmal abgesagt, da mir der Beitrag zu hoch ist Doch bis zum 30.9. habe ich noch Zeit in den „West“-Tarif ohne Gesundheitsprüfung zu kommen. Nach Aussagen der Ärzte kommt es selten vor, dass sie mit dem Satz 3,5 abrechnen. Auch das Labor hat mir gesagt, es rechnet mit 1,15 bzw die Ärzte mit 1,8 ab. Brauche ich denn wirklich den Höchstsatz, bei eventuell einfachen Krankheiten? Wie hoch kann zum Beispiel eine Krebsbehandlung werden? Wird sie überhaupt mit 3,5 abgerechnet? Mir fehlt da einfach die Erfahrung-eigentlich will ich in diesem Fall sagen :„Zum Glück fehlt sie mir.“
Man sagt mir auch, dass der Osttarif geschlossen würde. Ist das überhaupt möglich? Was könnte da auf mich zukommen?

Team: Artikel auf Wunsch der Autorin anonymisiert

Selbstbeteiligung, mit 100% ger Erstattung der Kosten bei
Beandlung. Allerdings zum 2,3fachen Satz bei ärztlichen

Das finde ich zu wenig ! Ich habe inzwischen auf faßt jeder Arztrechnung Positionen, die mit 3,5 multipliziert werden. Falls Du ins Krankenhaus, kannst Du Dich darauf verlassen, dass 2,3 fach nicht reicht.

Aussagen der Ärzte kommt es selten vor, dass sie mit dem Satz
3,5 abrechnen. Auch das Labor hat mir gesagt, es rechnet mit

Da haeb ich andere Erfahrungen.

Höchstsatz, bei eventuell einfachen Krankheiten?

Weißt Du, welche Krankheiten Du übermorgen bekommst ?

Man sagt mir auch, dass der Osttarif geschlossen würde. Ist
das überhaupt möglich? Was könnte da auf mich zukommen?

Das ist möglich und führt in der Regel zu überproportionalen Beitragerhöhungen.

Ich bin Angestellte und seit Juni 2000 privat
krankenversichert und habe mich im Januar 2001 von der
Versicherungspflicht befreien lassen.

Hallo Rita,
darf ich fragen, aufgrund welches Ereignisses Du Dich hast befreien lassen? Wegen Unterschreiten der Versicherungspflichtgrenze kann das nicht gewesen sein…

Damals schloss ich einen
Vertrag ab, […] Allerdings zum 2,3fachen Satz bei ärztlichen
Leistungen und Zahnarzt

Ich kann Nordlicht nur beipflichten. Das reicht nicht! Solange man gesund ist, kein Thema - aber dafür hast Du die PKV nicht! Sie ist Deine Rückdeckung bei hohen Krankheitskosten. Sagen wir’s mal so: Wenn eine Behandlung 100€ kostet, schmerzt es nicht sehr, die Differenz zwischen 2,3 und 3,5fachem Satz selbst zu zahlen. Erwischt es Dich richtig, (wie Nordlicht schreibt: Krankenhaus) und Du musst bei einer hohen 4- oder 5stelligen Rechnung 1/3 selber zahlen… *augen zusammenkneif* DAS tut dann finanziell richtig weh!

Nun bietet mir meine Krankenversicherung an, dass ich in
einen neuen Tarif wechsle, […] Es
werden auch mehr Hilfsmittel bezahlt…

Mehr Hilfsmittel werden gezahlt? Das ist gut - ich sag immer: es werden weniger NICHT bezahlt. Darf man den jetzigen und den angebotenen Tarif erfahren?

Nach
Aussagen der Ärzte kommt es selten vor, dass sie mit dem Satz
3,5 abrechnen.

Wieviele hast Du gefragt? Welche hast Du gefragt? Schau Dir die Statistiken des PKV-Verbandes an - 3,5 oder sogar höher ist nicht so verschwindend gering wie man Dir das glauben machen möchte.

Auch das Labor hat mir gesagt, es rechnet mit
1,15 bzw die Ärzte mit 1,8 ab.

Das Labor - okay. Und die anderen 3.000 Labore?

Brauche ich denn wirklich den
Höchstsatz

JA!!!

, bei eventuell einfachen Krankheiten?

Da eher nicht.

Wie hoch kann
zum Beispiel eine Krebsbehandlung werden?

6stellig!?

Wird sie überhaupt
mit 3,5 abgerechnet?

Das würde mich nicht wundern!

Man sagt mir auch, dass der Osttarif geschlossen würde. Ist
das überhaupt möglich? Was könnte da auf mich zukommen?

  • kein Neuzugang von gesunden, jungen, wenig kostenintensiven PErsonen
  • Verleibe von alternden, kränkelnden, kostentreibenden Personen
  • überproportionale Beitragssteigerungen!

Mein Rat: Die Begrenzung auf den Regelhöchstsatz (2,3) solltest Du schnellstmöglich beheben!

Frank Wilke

Hallo Emilie,

im Gegensatz zu meinen Vorpostern bin ich nicht der Meinung man „muss“ unbedingt eine Versicherung haben, die über dem Regelhöchstsatz liegt.

Warum?

Wieviele hast Du gefragt? Welche hast Du gefragt? Schau Dir die Statistiken des PKV-Verbandes an - 3,5 oder sogar höher ist nicht so verschwindend gering wie man Dir das :glauben machen möchte.

Wenn man diese ansieht, gibt es zwei Bereiche die gefährdet sind: stationär (persönliche) Leistungen und Zahnarzt. Tatsächlich liegen (vom Rechnungsbetrag) 60% aller stat. Arztrechnungen über 2,3. Allerdings (und das ist wichtig): Dein Eigenbetrag würde über die Gesamtrechnungen gesehen nur ca. 10% betragen, denn 2/3 bekommst Du ja davon erstattet und nicht alle rechnen 3,5 fach ab sondern auch zwischen 2,3 und dem Höchstsatz.

Wichtig halt:
1.) keine Honorarvereinbarungen abschließen (zahlt auch Dein neuer Tarif nicht). Eventuell 2.) mit dem Arzt vorher über die Höhe der Rechnung sprechen

Ähnlich ist es beim Zahnarzt da ist die Eigenbeteiligung sogar etwas höher (13%), aber Dein Erstattungssatz macht das ja schon wieder weg.

Wie hoch kann
zum Beispiel eine Krebsbehandlung werden?

6stellig!?

Wird sie überhaupt
mit 3,5 abgerechnet?

Das würde mich nicht wundern!

1.) Das teure an einer Krebsbehandlung ist nicht die ärztliche Behandlung sondern die Medikamente und event. die Fallpauschale (=allgemeine Krankenhausleistung)
2.) Bestrahlungen, MRT, PET und CT haben als technische Leistungen einen maximalen Satz von 2,5
3.) in der Regel werden, wie bei anderen Krankenhausaufenthalten auch, nur die OP-Ziffern gesteigert.
4.) Wenn Du gar keine Extrakosten haben möchtest, verzichte einfach auf die Chefarztbehandlung.

Noch ein Hinweis: In unserer (nicht gerade kleinen Versicherung) hatten wir nur einen einzigen Fall im Jahr mit Arztkosten über 100.000 € - und auch nur weil der Versicherungsnehmer in den USA wohnt. Ansonsten kommt es maximal (und das sind wirklich die ganz großen Ausnahmen) zu Beträgen von max. 10.000 €/Quartal).

Man sagt mir auch, dass der Osttarif geschlossen würde. Ist
das überhaupt möglich? Was könnte da auf mich zukommen?

siehe meine Vorposter.

  • Zusätzlich kommt noch das Problem dazu, dass diese Tarife bisher vom Ost-Abschlag der Ärzte und anderer Behandler profitierten. Nach dem dieser Anfang des Jahres wegfiel, wirkt sich das besonders für „Ost“-Tarife in den nächsten Jahren beitragssteigernd aus.

Ob es lohnt zu wechseln (bessere Hilfsmittel, vielleicht sonst noch nicht zu unterschätzende Kleinigkeiten) hängt von Dir und Deiner Risikobereitschaft ab. Wechseln „müssen“ musst Du derzeit aber nicht.

im Gegensatz zu meinen Vorpostern bin ich nicht der Meinung
man „muss“ unbedingt eine Versicherung haben, die über dem
Regelhöchstsatz liegt.

ÜBER dem ReHöSa ist ja auch nicht notwendig aber BIS zum Höchstsatz GOÄ! (Bei „über dem ReHöSa“ gibt´s es einige neckische Paragraphen, welche das eh widerlegen können!)Wenn dann noch in den Tarifbedingungen steht, dass für ärztliche oder zahnärztliche Leistungen, welche nicht in den GOÄ oder GoZ aufgeführt sind, freiwillige Leistungen gezahlt werden können, dann ist das mehr als ausreichend! ( Nur so nebenbei, ein GKV-Versicherter, bzw. der Arzt dafür, kann i.d.R. nur den einfachen Satz beanspruchen!)

Ob es lohnt zu wechseln (bessere Hilfsmittel, vielleicht sonst
noch nicht zu unterschätzende Kleinigkeiten) hängt von Dir und
Deiner Risikobereitschaft ab. Wechseln „müssen“ musst Du
derzeit aber nicht.

Mit Sicherheit ist es sinnvoll, das Angebot anzunehmen.
Übrigens, auch die Beitragsrückerstattung wird überproportional höher!

Gruß cooler

ÜBER dem ReHöSa ist ja auch nicht notwendig aber BIS zum
Höchstsatz GOÄ! (Bei „über dem ReHöSa“ gibt´s es einige
neckische Paragraphen, welche das eh widerlegen können!)Wenn
dann noch in den Tarifbedingungen steht, dass für ärztliche
oder zahnärztliche Leistungen, welche nicht in den GOÄ oder
GoZ aufgeführt sind, freiwillige Leistungen gezahlt werden
können, dann ist das mehr als ausreichend! ( Nur so nebenbei,
ein GKV-Versicherter, bzw. der Arzt dafür, kann i.d.R. nur den
einfachen Satz beanspruchen!)

Der Regel höchstsatz ist der 2,3fache Satz (für persönlich ärztliche Leistungen)! Dieser kann mit Begründung bis zum 3,5fachen Satz (GOÄ-Höchstsatz) überschritten werden. Über den GOÄ-Höchstsatz gehts dann nur mit Honorarvereinbarung.

kleine Nachfragen: was meinst Du mit Leistungen, die nicht in der GOÄ/GOZ aufgeführt sind? Diese sind nach § 6 GOÄ/GOZ ebenfalls nach GOÄ/GOZ abzurechenen und damit immer abgedeckt. Außerhalb der GOÄ/GOZ abzurechnen, ist nicht zulässig. Freiwillige Leistungen sind dafür also auch nicht notwendig.

Und warum darf ein Arzt bei IGEL-Leistungen nur den 1,0fachen Satz berechnen? Der GKV ist die GOÄ völlig egal und der Arzt kann IGEL-Leistungen, die die GKV nicht bezahlt, auch 2,3fach und höher abrechnen. Nur im Rahmen der GOÄ muss er bleiben.

Ob es lohnt zu wechseln (bessere Hilfsmittel, vielleicht sonst
noch nicht zu unterschätzende Kleinigkeiten) hängt von Dir und
Deiner Risikobereitschaft ab. Wechseln „müssen“ musst Du
derzeit aber nicht.

Mit Sicherheit ist es sinnvoll, das Angebot anzunehmen.
Übrigens, auch die Beitragsrückerstattung wird
überproportional höher!

Wenn Sie denn welche hat, weiß ich ja nicht. Deswegen kann man auch schlecht sagen ob das günstiger ist. Viele Leute haben auch keine 120 €/Monat flüssig. Das alles kann man eben nicht von hier aus feststellen.

Auch schöne Grüße, Bernhard

Der Regel höchstsatz ist der 2,3fache Satz (für
persönlich ärztliche Leistungen)! Dieser kann mit Begründung
bis zum 3,5fachen Satz (GOÄ-Höchstsatz) überschritten werden.
Über den GOÄ-Höchstsatz gehts dann nur mit
Honorarvereinbarung.

Verzeihung - das war auf die Schnelle ein Verschreibser, ich meinte jeweils Höchstsatz nicht ReHöchstsatz!

Und warum darf ein Arzt bei IGEL-Leistungen nur den 1,0fachen
Satz berechnen? Der GKV ist die GOÄ völlig egal und der Arzt
kann IGEL-Leistungen, die die GKV nicht bezahlt, auch 2,3fach
und höher abrechnen. Nur im Rahmen der GOÄ muss er bleiben.

Hi, jetzt bist du aber ein bisschen kleinlich! Ich wollte damit zum Ausdruck bringen, dass ja wohl GOÄ-Höchstsatz ausreichend ist, wenn man bedenkt, dass die GKV nur den einfachen Satz bezahlt! (Da einige hier sogar immer von ÜBER den Höchstsatz reden)

Wenn Sie denn welche hat, weiß ich ja nicht. Deswegen kann man
auch schlecht sagen ob das günstiger ist. Viele Leute haben
auch keine 120 €/Monat flüssig. Das alles kann man eben nicht
von hier aus feststellen.

Sie hat seit Jahrzehnten und derzeit!
Der alte Tarif war ein besonderes Entgegenkommen, welches nicht mehr haltbar ist. Die Situation Ost/West hat sich nunmal geändert. Vergleich ganz einfach mal, was du bei der GKV bzw. bei einem Mitbewerber (unter gleichen Voraussetzungen/Leistungen) zahlen musst, dann weißt du es!

Auch schöne Grüße, Bernhard

Nochmals beste Grüße cooler

Hallo,
kurz und knapp: stell auf den „Westtarif“ um. Der Leistungsinhalt ist erheblich besser.
Gruß Jörg König