Ich bin Angestellte und seit Juni 2000 privat krankenversichert und habe mich im Januar 2001 von der Versicherungspflicht befreien lassen. Damals schloss ich einen Vertrag ab, der für die neuen Bundesländer galt-ohne Selbstbeteiligung, mit 100% ger Erstattung der Kosten bei Beandlung. Allerdings zum 2,3fachen Satz bei ärztlichen Leistungen und Zahnarzt, bis zum 1,8fachen Satz für Leistungen A;E und O. Ich war bisher zufrieden, da ich auch nicht viel krank war.
Nun bietet mir meine Krankenversicherung an, dass ich in einen neuen Tarif wechsle, der mir Abrechnungen von persönl. Leistungen mit dem 3,5fachen, von technischen L. mit dem 2,5fachen und Laborl. mit dem 1,3fachen Satz erstattet. Es werden auch mehr Hilfsmittel bezahlt…
Natürlich eine bessere Leistung, die natürlich auch einen höheren Preis hat, nähmlich 120 € im Monat. Womit ich mich überhaupt nicht anfreunden kann, ist, dass ich eine Selbstbeteiligung von 400€ im Jahr trage, dass ich bis dahin 10% selbst tragen muss und dass ich auch bei der Zahnbehandlung nicht mehr 100% erstattet bekomme, sondern nut noch 90%.
Das sind doch schlechtere Konditionen.
Ich habe der ganzen Sache erst einmal abgesagt, da mir der Beitrag zu hoch ist Doch bis zum 30.9. habe ich noch Zeit in den „West“-Tarif ohne Gesundheitsprüfung zu kommen. Nach Aussagen der Ärzte kommt es selten vor, dass sie mit dem Satz 3,5 abrechnen. Auch das Labor hat mir gesagt, es rechnet mit 1,15 bzw die Ärzte mit 1,8 ab. Brauche ich denn wirklich den Höchstsatz, bei eventuell einfachen Krankheiten? Wie hoch kann zum Beispiel eine Krebsbehandlung werden? Wird sie überhaupt mit 3,5 abgerechnet? Mir fehlt da einfach die Erfahrung-eigentlich will ich in diesem Fall sagen :„Zum Glück fehlt sie mir.“
Man sagt mir auch, dass der Osttarif geschlossen würde. Ist das überhaupt möglich? Was könnte da auf mich zukommen?
Team: Artikel auf Wunsch der Autorin anonymisiert