Hallo,
meine Eltern (69 und 66) gehen jetzt in Rente.
Meine Mutter ist mit einem Kiosk seit 1977 selbständig und privat Krankenversichert. Sie ist damals von der DAK (gesetzl.) in die Signal (priv.) und danach (1983) in die LVM (priv.) gewechselt.
Mein Vater ist jetzt seit 4 Jahren in Rente, bei der DAK gesetzlich versichert und hat in den letzten Jahren mit meiner Mutter den Kiosk weiter geführt.
Mein Vater war im öffentlichen Dienst und bekommt ca. 1550€ Rente.
Meine Mutter bekommt lediglich 110€ Rente.
Meine Mutter zahlt 311€ Beitrag und somit ca. das 3fache ihrer Rente.
Zusammen mit den Beiträgen meines Vaters wird die Rente um ein drittel nur für die Krankenversicherung geschmältert.
Gibt es für die Beiden vielleicht die Möglichkeit irgendeiner Mitversicherung oder ähnliches um die Beiträge zu reduzieren?
Ist vielleicht der Gang zum Sozialamt sinnvoll, oder ist dort nichts zu erwarten?
Gibt es für die Beiden vielleicht die Möglichkeit irgendeiner
Mitversicherung oder ähnliches um die Beiträge zu reduzieren?
Es wäre sinnvoll bei der DAK nach der Familienversicherung zu
fragen.
Seit 1977 privat versichert? Der Weg in die DAK erschließt sich mir nicht?!
Den jetzigen VR (LVM) ansprechen und Altervativtarif wählen?
Der Basistarif in ersten Hj. 2009 als langjährig Versicherter jedoch bitte nicht.
Ist vielleicht der Gang zum Sozialamt sinnvoll, oder ist dort
nichts zu erwarten?
Bei einem gemeinsamen Einkommen von über 1600 € wird das
Sozialamt kaum zuständig sein.
Seit 1977 privat versichert? Der Weg in die DAK erschließt
sich mir nicht?!
Wegen der geringen eigenen Einkünfte. Ich weiß nicht ob bei Renten dieselben Regelungen gelten, wie bei Arbeitseinkünften. Ein Selbstständiger mit weniger als 355 € Gewinn im Monat kann sich bei seinem GKV-versicherten Ehepartner familienversichern. Daher mein Vorschlag.
Den jetzigen VR (LVM) ansprechen und Altervativtarif wählen?
Die genannte KV-Prämie finde ich angesichts des Alters der Versicherten als sehr günstig, da wird bei Alternativtarifen wenig Luft drin sein. Erhöhung der SB zur Beitragsrerduktion dürfte auch nichts bringen.
Die Rente der Frau wird hier wie andere Einkünfte behandelt. Sofern die Rente monatlich weniger als 355 EUR beträgt (und nicht noch andere Einkünfte erzielt werden…), ist eine Mitversicherung (Familienversicherung) beim Ehemann möglich.