Hallo Versicherungs-Experten,
könnte ein Arbeitgeber bei einem 400€ MiniJob die Private Krankenversicherung des Arbeitnehmers übernehmen? Oder würde das als Arbeitsentgelt gelten und der MiniJob käme damit in die Gleitzone? Es geht wirklich um eine hypothetisch freiwillige Übernahme, nicht etwa ob der AG die KV übernehmen muss - klar, muss er nicht.
Alles Gute wünscht
… Michael
Hallo,
selbstverständlich wäre dies ein Arbeitsentgelt (Leistung im Gegenzug für „Arbeitskraft“). Somit wär dann wohl Schluss mir PKV, da somit eine GKV-Pflicht entsteht.
Gruß
CM
Hi CM,
selbstverständlich wäre dies ein Arbeitsentgelt (Leistung im
Gegenzug für „Arbeitskraft“). Somit wär dann wohl Schluss mir
PKV, da somit eine GKV-Pflicht entsteht.
warum so selbstverständlich. Wenn der AG bei einem Brutto von z.B. 2000 Euro einen AG-Anteil von z.B. 500 Euro an der SV trägt, dann erhöht sich dadurch doch auch nicht die Bemessungsgrundlage (der Bruttolohn). So selbstverständlich ist es also wohl nicht.
Ist deine Aussage nun also geraten, oder 100%ig gewusst?
Alles Gute wünscht
… Michael
warum so selbstverständlich. Wenn der AG bei einem Brutto von
z.B. 2000 Euro einen AG-Anteil von z.B. 500 Euro an der SV
trägt, dann erhöht sich dadurch doch auch nicht die
Bemessungsgrundlage (der Bruttolohn). So selbstverständlich
ist es also wohl nicht.
Das sind Lohnnebenkosten, die nunmal für den AG bei einem sozialversicherungspflichtigen Job anfallen. Beim Minijob fallen diese aber eben nicht an. Somit sind alle Leistungen des AG an den AN als Arbeitsentgelt zu werten!
Ist deine Aussage nun also geraten, oder 100%ig gewusst?
Du kannst es ja mal praktisch ausprobieren und schauen, ob ich Recht habe 
[http://www.minijob-zentrale.de/nn_10774/DE/2__AG/1__…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_10774/DE/2 AG/1 geringfuegige beschaeftigung/4 verdienstgrenzen/InhaltsNav.html?__nnn=true)
Viel Spass beim Durchabrbeiten!