ung.
Wie kann/muß ich rechnen, wenn ich prüfen will, ob ich
die Rückerstattung in Anspruch nehme und meine Leistungen selbst bezahle oder ob ich alles über die Kasse -HUK- abrechne.
Weiß ich heute schon, ob und welche Rückerstattung meine Kasse zahlt.
Damit meine ich auch die Einbeziehung der Rechnung, wenn ich in den Folgejahren mit weiteren/erhöhten Rückerstattungen rechnen kann.
Kompliziert?
Danke!!!
Grüße
Caro
Hallo Caro,
zunächst einmal musst du prüfen, für welche Teile der Versicherung es Rückerstattung gibt. Nur für den ambulanten Bereich? Für den gesamten Bereich?
Nun hast du Arztrechnungen vor dir liegen und die musst du zusammenrechnen (was erstattungsfähig wäre). Ist dieser Betrag höher, als die Erstattung, dann einreichen. Sonst nicht.
Gruß
Marco
hallo Caro, hallo Marco,
kleine Anmerkung: auch wenn der kummulierte Rechnungenbetrag darüber liegt (also: BER wäre 2 MB = 800 €) sagen wir mal in unserem Beispiel 900 €, dann sollte man genau überlegen, ob man den einreicht. Grund: wenn es im nächstem Jahr 3 MB zurückgibt, dann kann sich das rentieren. Ist immer eine Spekulation.
Zum Thema: was zählt dazu. Hier sollte man sich bei der Gesellschaft schlau machen. Denn auch wenn nur a/s/d zur Höhe des Rückgewährbeitrages gelten, gibt es Gesellschaften, die nichts mehr rückgewähren, wenn z.B. das Krankanhaustagegeld beansprucht wird.
Grüße
Raimund
Hallo Carolin,
ruf doch einfach mal bei der HUK an. Die werden Dir vermutlich sagen, was sich für Dich am ehesten rechnet. Ich stelle mir das völlig unproblematisch vor.
Es grüßt
Ulrich
liebe carolin,
anhand der unternehmensdaten der huk brauchst du dir über eine evtl. beitragsrückerstattung bestimmt in den nächsten jahren nicht allzu viele gedanken machen.
eher über anstehende beitragsanpassungen.
cu
oliver