Private Krankenversicherung für Kind

Moin,

ich bin in der glücklichen Lage, demnächst (m)ein Kind versichern zu müssen. Privat, weil ich ebenfalls privat versichert bin und der Meistverdienende in unserer Familie bin.
Nun meine Fragen:

  • Muss das Kind bei derselben Versicherung versichert werden wie ich?
  • Wie geht das später weiter? Bleibt das Kind dann so lange privat versichert, wie es nicht selbst verdient? Und dann: Muss/kann es dann in die gesetztliche oder kann es das nicht mehr?
  • Wonach wählt man die Versicherung aus? Gibt es da für Kinder spezifische Auswahlkriterien, die man beachten sollte?

Vielen Dank schon einmal für eure Tipps!

Stefan

Hi Stefan,

  • Muss das Kind bei derselben Versicherung versichert werden
    wie ich?

obs muß, kann ich nicht sagen, bei mir ist es der Fall.

  • Wie geht das später weiter? Bleibt das Kind dann so lange
    privat versichert, wie es nicht selbst verdient? Und dann:
    Muss/kann es dann in die gesetztliche oder kann es das nicht
    mehr?

Es kann problemlos in die GKV, wenn es denn weniger verdient als die Beitragbemessungsgrenze. Aber auch wenn später mehr verdient wird, geht es als freiwilliges Mitglied der GKV.
Allerdings wird das wohl alles noch einige Jahre dauern, und wie es dann aussieht, kann Dir niemand sagen.

  • Wonach wählt man die Versicherung aus? Gibt es da für Kinder
    spezifische Auswahlkriterien, die man beachten sollte?

Wir haben uns mit der Versicherungsvertreterin zusammengesetzt und einen Baukasten zusammengestellt.
Da kam dann von ihr(!) der Vorschlag, keine Zahnversicherung aufzunehmen, weil das kostet und meist nicht in ANspruch genommen wird.
Jetzt haben wir aber für die Kinder den Baustein Zahnversicherung drin, weil sie bereits bleibende Zähne haben.

Eine weitere Möglichkeit wäre:
Frage nacheienm sog. Kompakttarif. Ob das bei allen PKV so heißt weiß ich nicht. Diese Tarife sind meist preiswerter, haben aber eine gewisse Selbstbeteiligung.

Gandalf

  • Muss das Kind bei derselben Versicherung versichert werden
    wie ich?

Die meisten Versicherungen nehmen Kinder unter einem bestimmten Alter ohne ein Elternteil gar nicht auf. Wenn das Kind neugeboren wird, muß es von Deiner Versicherung in Deinem Tarif ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen werden, wenn Du die Geburt des Kindes umgehend meldest. Andere Tarife oder eine verspätete Meldung bedeuten meist eine Gesundheitsprüfung und wenn eine Vorsorgeuntersuchung nicht tiptop war wäre das unangenehm.

Muss/kann es dann in die gesetztliche oder kann es das nicht
mehr?

Wenn es versicherungspflichtig wird (z.B. durch Lehre) muß es in die gesetzliche zurück.

  • Wonach wählt man die Versicherung aus? Gibt es da für Kinder
    spezifische Auswahlkriterien, die man beachten sollte?

Du hast keine Wahl, siehe oben. Die Tarife würde ich nehmen wie bei einem Erwachsenen, denn auch Milchzähne können eine zahnärztliche Behandlung erfordern.

Hallo Gandalf

  • Muss das Kind bei derselben Versicherung versichert werden
    wie ich?

obs muß, kann ich nicht sagen, bei mir ist es der Fall.

Der Fall ist aber nicht muss, sondern gewählt.

Es kann problemlos in die GKV, wenn es denn weniger verdient
als die Beitragbemessungsgrenze. Aber auch wenn später mehr
verdient wird, geht es als freiwilliges Mitglied der GKV.
Allerdings wird das wohl alles noch einige Jahre dauern, und
wie es dann aussieht, kann Dir niemand sagen.

??? ohne Worte - Kind ist ersteinmal mindestens 15 jahre Kind und dann Auszubildender oder später Student! Dann jeweils versicherungspflichtig auf der Basis heutiger Gesetze.

Wir haben uns mit der Versicherungsvertreterin zusammengesetzt
und einen Baukasten zusammengestellt.
Da kam dann von ihr(!) der Vorschlag, keine Zahnversicherung
aufzunehmen, weil das kostet und meist nicht in ANspruch
genommen wird.
Jetzt haben wir aber für die Kinder den Baustein
Zahnversicherung drin, weil sie bereits bleibende Zähne haben.

Das mit dem Verzicht auf den Baustein Zahn ist nicht wirklich empfehlenswert, weil hier die KfO abgedeckt ist und es in den MB/KK den § 2.1 gibt bzw. bei Nachversicherung die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung.

Eine weitere Möglichkeit wäre:
Frage nacheienm sog. Kompakttarif. Ob das bei allen PKV so
heißt weiß ich nicht. Diese Tarife sind meist preiswerter,
haben aber eine gewisse Selbstbeteiligung.

Tarife haben einen SB oder nicht. Das ist nicht die Frage eines Kompakttraifs oder eines Modultarifs. Kompakttraife sind auch nicht billiger! Das ist allein deshalb falsch, weil die Kosten eines Menschen im Durchschnitt und in Abhängigkeit von der gewählten Leistung immer gleich sind.

Viele Grüße
Thorulf Müller

[email protected]

Hallo,

ich bin in der glücklichen Lage, demnächst (m)ein Kind
versichern zu müssen. Privat, weil ich ebenfalls privat
versichert bin und der Meistverdienende in unserer Familie
bin.

Selbstständig oder Arbeitnehmer??? Selbstständig und Meistverdienend wäre dann noch die Frage ob über Grenzwert, weil sonst ggf. Familienversicherung bei der Frau.

Arbeitnehmer - dann kann das Kind gegen eigenen Beitrag in die GKV oder in eine PKV.

Nun meine Fragen:

  • Muss das Kind bei derselben Versicherung versichert werden
    wie ich?

Nein, aber es ist empfehlenswert. Wie heißt Deine PKV??? Welche Tarife??? Empfehlenswert weil für das Kind bei geburt eine Fallpauschale abgerechnet wird und die Kosten für U1 und U2 entstehen. Diese Kosten sind dann ggf. nicht versichert, wenn Du eine andere PKV wählst. Die meisten machen auch keine Kindersoloversicherung oder nicht ab Geburt!

Deine PKV muss das Kind versichern - Kontrahierungszwang. I.d.R. in Deinen Tarifen.

  • Wie geht das später weiter? Bleibt das Kind dann so lange
    privat versichert, wie es nicht selbst verdient? Und dann:
    Muss/kann es dann in die gesetztliche oder kann es das nicht
    mehr?

Sobald es ins Berufsleben eintritt wird es über die Pflichtversicherung Mitglied der GKV. Bei Studium auch, allerdings mit Wahlrecht und befreiungsmöglichkeit für die Dauer des Studiums.

  • Wonach wählt man die Versicherung aus? Gibt es da für Kinder
    spezifische Auswahlkriterien, die man beachten sollte?

Ersteinaml, die PKV die es nehmen muss - also deine. Dann ggf. die, die Kinder Solo versichern würden (kaum noch welche)! dann beste Leistungen stationär und hohe Absicherung für KfO.

Viele Grüße
Thorulf Müller

[email protected]

Dank an alle Antwortenden! Habt mir geholfen! owT

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin Thorulf,

Das mit dem Verzicht auf den Baustein Zahn ist nicht wirklich
empfehlenswert, weil hier die KfO abgedeckt ist und es in den
MB/KK den § 2.1 gibt bzw. bei Nachversicherung die
vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung.

kannst Du das bitte auch mal in Deutsch erklären?!

Gandalf

Moin Thorulf,

Das mit dem Verzicht auf den Baustein Zahn ist nicht wirklich
empfehlenswert, weil hier die KfO abgedeckt ist und es in den
MB/KK den § 2.1 gibt bzw. bei Nachversicherung die
vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung.

kannst Du das bitte auch mal in Deutsch erklären?!

Das heißt ganz einfach, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, kann niemand mehr helfen. Also wenn du wartest, bis die ersten schiefen Zähne da sind, gibt es keinen oder nur zu erschwerten Bedingungen Versicherungsschutz durch die PKV. Gibst du die schiefen Zähne bei dem Antrag nicht an, fliegt der Baustein Zahn wieder raus.
Wenn du mal wissen willst, wie hoch das finanzielle Risiko ist, dass du durch den Baustein Zahn abdeckst, dann frag doch mal deinen Zahnarzt, wie teuer eine zwei bis drei Jahre andauernde KFO-Behandlung ist.

Gruß
Matthias

Gandalf

Hallo,

4.000 bis 10.000 Euro.

KfO - Kieferorthopädie

Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht - ist eine Kieferorthopädie angeraten oder beabsichtigt!!! Kann ich i.d.R. bei einem 6 jährigen schon anraten!!! Bei Unfällen bereits bei Kleinkindern absehbar.

§ 2.1. MB7KK - Versicherungsfälle, die vor Beginn eingetreten sind und andauern, sind ausgeschlossen. Der Versicherungsfall Kieferorthopädie beginnt mit der Feststellung der behandlungsbedürftigkeit und endet mit dem Abschluss der Behandlung.

Viele Grüße
Thorulf Müller

[email protected]

Hallo Thorulf

4.000 bis 10.000 Euro.

danke für die Info

Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht - ist eine
Kieferorthopädie angeraten oder beabsichtigt!!! Kann ich
i.d.R. bei einem 6 jährigen schon anraten!!! Bei Unfällen
bereits bei Kleinkindern absehbar.

Ich kann mir Vorstellen, dass die Gesellschaft da bestimmt ganz genau prüft, ob eine Kieferorthopädie angeraten war, wenn ein VN erst für das Kind keine und ab einem bestimmten Alter dann doch einen Baustein Zahn versichert und es dann zu einer Behandlung kommt.

Wer weiß, wie sich so etwas bei einer Klage gegen die Ablehnung bzw. Rausschmiß aus der PKV (was Zahn betrifft) macht. Ich gehe mal davon aus, dass viele Richter da schnell einen Zusammenhang sehen.

Gruß
Matthias