Private Krankenversicherung/Geburt Kind

Hallo Zusammen,

folgende Situation:
ich lebe mit meinem Partner zusammen in einem Haushalt, wir sind nicht verheiratet und erwarten im Juni unser erstes Kind.
Wir beide sind Vollzeit arbeitstätig und auch beide privat krankenversichert.

Ich habe vor nach der Geburt zumindest 6 Monate Elternzeit in Anspruch zu nehmen und danach wieder Teilzeit zu arbeiten, was für mich bedeutet, dass ich wieder gesetzlich krankenversichert sein werde.

Nun zur Frage: wie kann ein Kind nach der Geburt versichert werden?
Welche Regeln gibt es dazu, wenn man nicht verheiratet ist.
Ist es automatich bei der Mutter, beim Vater, beim Besserverdiener, etc?

Zusatzfrage: angenommen ich würde nach dem Mutterschutz direkt Teilzeit arbeiten und erst später die Elternzeit in Anspruch nehmen, dann wäre ich nach dem Mutterschutz in der gesetzl. Krankenkasse, könnte das Kind dann dort sofort mitversichert werden?

Ich vermute meine zukünftige gesetzliche Krankenkasse könnte mir Auskunft geben, wo kann ich dieser Fragen bezüglich noch Informationen finden?

Viele Dank für Eure Infos schon mal vorab.
Grüße Iris

Nun zur Frage: wie kann ein Kind nach der Geburt versichert werden?

Das könnt Ihr entscheiden, entweder bei der Gesellschaft des Kindsvaters oder bei Deiner.

Welche Regeln gibt es dazu, wenn man nicht verheiratet ist.

Da Ihr beide privat versichert seid, habt Ihr die freie Auswahl

Ist es automatich bei der Mutter, beim Vater, beim Besserverdiener, etc?

siehe oben.

Krankenkasse, könnte das Kind dann dort sofort mitversichert werden?

Du wirst das Kind ab Geburt privat versichern müssen, deswegen mußt Du beim Kind eine Kündigungsfrist einhalten. Wenn Du krankenversicherungspflichtig wirst, wechselst Du sofort in die GKV, das Kind aber nicht.

mir Auskunft geben, wo kann ich dieser Fragen bezüglich noch
Informationen finden?

Bei der Versicherungsgesellschafz, bei der Du versichert bist, und bei der, bei der der Kindsvater versichert ist.

P.S.: Nicht vergessen, das Kind innerhalb von zwei Monaten (natürlich möglichst früher) bei einer der beiden Versicherungen anmelden, dann muß das Kind ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen werden.