Private Krankenversicherung: Gesetzl. Zuschlag

Die private Krankenversicherung erhebt ab 2001 einen gesetzlichen Zuschlag von 2 %, der innerhalb von fünf Jahren auf 10 % steigt. Dies soll der Altersentlastung dienen. Für Altverträge kann man dem widersprechen. Ist dies sinnvoll oder sollte man den Zuschlag so laufen lassen?

Danke für Eure Hinweise!
Robert

hallo, Robert,
erst wollte ich spontan sagen: ja. Doch dann fällt mir ein: wie alt bist Du und wie lange bist Du schon Privatversichert (ununterbrochen)?
grüße
Raimund

hallo, Robert,
erst wollte ich spontan sagen: ja. Doch dann fällt mir ein:
wie alt bist Du und wie lange bist Du schon Privatversichert
(ununterbrochen)?

Es geht um 39 J., weibl., seit einem Jahr.

Raimund

hallo, Robert,

mitmachen!

Der Tarif siehrt vor. dass Du (es geht wohl um Deine Partnerin) ab 65 keine oder nur noch sehr geringe Beitragsanpassungen haben wirst und, so ist es vorgesehen, ab Alter 80 keinen oder einen sehr kleinen Beitrag hast. Um das gleiche mit Versicherungen zu erreichen, müsstest Du eine fondsgebundenen Tarif wählen, der einen Beitrag von ca. 150,- DM monatlich hat. Hier wirkt sich der Solidareffekt aus. So viel ich weiß (muss ich unbedingt mal nachsehen) kannst Du auch sofort 10% Alterszuschlag bezahlen. Wenn´s keine zu große Belastung ist, mach das!
Grüße
Raimund

Danke, Raimund! (o.T.)
o.T.

Hallo, Robert

Ich hoffe Du hast noch nichts unternommen. Denn der gesetzlichen Vorsorge widerspricht ein für mich sehr wesentlicher Punkt !!

Sollte Deine Parnterin (hoffentlich nicht) vor Erreichen des Rentenalters sterben, waren alle bis dahin eingezahlten Beiträge „für die Katz“ !! Will heißen: die Beiträge verbleiben im Pott, wo alle einzahlen. Es gibt keine Möglichkeit, daß die Beiträge zurückerstattet werden. Dies wird gerne verschwiegen, weil es ja auch ein Hammer ist !!
Dabei ist es egal, ob der Tod auch nur zwei Tage vor Erreichen der Rentenzeit liegt. Rechne mal aus, wieviel Geld das ist.

Desweiteren enden die Zahlungen nach Beginn des rentenfähigen Alters auch wieder sofort bei Tod der versicherten Person. Stirbt Deine Prtnerin fünf Tage nach erreichen der Rente, werden die Auszahlungen beendet. Die Absicherung der Hinterbleibenen (dafür ist eine Rente ja auch gedacht) wird hier völlig außer Acht gelassen.

Wir haben dem Widersprochen und uns für ein paar Mark im Monat privat rentenversichert. Es gibt gute Angebote. Sollte die versicherte Person während der Ansparzeit sterben, werden die eingezahlten Beiträge auf jeden Fall an den Hinterbliebenden ausgezahlt. Oder die versicherte Person erlebt die Rentenzeit, dann wird die Rente ein Leben lang gezahlt. Stirbt die versicherte Person während der Rentenbezugszeit, erhält sie der Bezugsberechtigte (z.B. Du als Partner). Die Rentengarantiezeit beträgt im Regelfall 10 - 15 Jahre (je nach Anbieter). Zudem haben wir die Option vor Beginn der Rentenzeit zu wählen, ob der gesparte Betrag als monatliche Rente oder Einmahlzahlung ausgezahlt werden soll.
Alle Auszahlungen sind natürlich zuzüglich Überschußgewinnen zu sehen.
Weiter kann man die Beiträge zu dieser Versicherung im Rahmen der Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen (wenn 12 Jahre Laufzeit). Dann sind natürlich auch die Auszahlungen steuerfrei.

Ich würde mir das auf jeden Fall überlegen und eine private Vorsorge abschließen. Die Vorteiel liegen für mich auch der Hand!!

mfg, rosi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke Rosi,

das sind für mich neue Aspekte. Wir werden wohl noch mal darüber nachdenken müssen!

Gruß Robert

Hallo, Rosi,
hört sich alles recht schön logisch an… leider hat es ein paar Haken:

  1. die Altersrückstellung ist zur Nivelierung der Beiträge da, nicht zum Senken oder ä. wenn Du eine private Rente dafür machst, ist das gut und schön, nur erreichst Du nicht den Effekt! Die Rentenbeiträge ohne Altersrückstellungen steigen im Alter überproportional an. Dafür reicht Deine Privatrente nur für die ersten 10 Jahre1 Du willst doch älter werden, als 75 Jahre?! Ab dem 80. Lebensjahr sinkt der Beitrag durch die AR sogar fast auf 0,- DM! Wir wollen uns nicht streiten, ob das auch eingehalten werden kann: das weiß niemand! Es ist so vorgesehen. Du weißt ja aucch nicht, ob Deine Rentenversicherung die jährlichen Steigerungsraten beibehalten kann (sind nicht garantiert)
  2. Es ist für den Laien extrem schwierig, die richtige Rentenversicherung zu finden. Hier gibt es katastophale Tarife: eine sehr bekannte Versicherung hatte vor nicht allzulanger Zeit einen Tarif, der hatte hervorragende (Brutto-)Renditen… bei der Gewinnauszahlung kam die Nettorendite heraus: 0%! Der Kunde erhielt tatsächlich das heraus, was er eingezahlt hat!
  3. natürlich habe ich mit der gesetzlichen AR das Risiko, dass die Einzahlungen weg sind, wenn der Versicherte stirbt: die KV-Beiträge sind ja auch weg, oder? Übrigens ist noch lange nicht das letzte Wort darüber gefallen, ob der Versicherte beim Gesellschftswechsel (oder Tod) das Geld in der Versicherung lassen muss! Ich bezweifele es. Warte mal die nächsten 3-4 Jahre ab! Karlsruhe muss sich noch damit beschäftigen! Der Vorteil dieser AR ist ganz einfach die Solidargemeinschaft. Sinnlos ist diese AR, wenn der Versicherte schon 50 Jahre ist: die Zeit reicht nicht mehr, um da genügend anzusparen. Es gibt aber Tausende, die in den letzten Jahren sich eine KV zugelegt haben und erst 25 - 30 oder 35 Jahre alt sind. Hier rentiert es sich sehr wohl. Oder verdammst Du auch eine Risikoversicherung, weil am Ende (Nur im Versicherungsfall) nichts rauskommt?
    Die AR mit einer Rentenversicherung zu vergleichen, ist so sinnvoll, wie zu behaupten: Kuh und Pferd sind die gleichen Tiere: beide haben 4 Beine, einen Schwanz und fressen Gras. Also sind die gleiche Tiere!
  4. Die steuerliche Absetzbarkeit der Rentenversicherung ist kein Argument: die AR kannst Du ebenfalls abstzen… so Du überhaupt noch was frei hast! Ein privat Versicherter hat nichts mehr frei! Er verdient dafür zu viel!Frag mal Deinen Steuerberater!
  5. Musst Du später Deine Gewinne versteuern. Das ist zwar nicht weltbewegend, trotzdem eine Minderung! Nicht so bei der AR!

Du siehst, Du hast die Hand falsch rum gehalten!
Da wollte mal wieder ein Versicherungsvertreter etwas mehr Provision einnehmen. Denn, hätte er Dich richtig beraten, so hätte er Dir die AR verkauft und Dir dringenst geraten Deine Rentenversicherung da d´rauf zu packen. Das macht Sinn: die AR zum Nivelieren der Beiträge und die Rentenversicherung zum Senken der Beiträge. Und wenn Du besonders gut beraten sein willst, dann schließt Du die Rentenversicherung so hoch ab, dass nicht nur die Beiträge gesenkt verden, sondern Deine Altersrente (staatliche Notopferrente) auf Dein Nettoeinkommen erhöht wird. Und da würde ich einem Paar die zur Zt. beste Art anbieten: die neue Partnerrente von der CONDOR! Da erhält während der Aufschubzeit (=Ansparzeit) der Überlebende eine (vereinbarte)Rente und ab dem z.B. 65 Lebensjahr die Gesamtrente. Außerdem gibt´s keine Gesundheitsfragen! Das beste, was ich seit Jahren gesehen habe! Und mit Versicherungen habe ich seit 1978 zu tun!
So, jetzt aber Schluß! Das wird sonst zu lang!
Grüße
Raimund