Angenommen ein Student mit 30, der sich von der Versicherungspflicht mit Studienbeginn hat befreien lassen und deshalb weiter PRIVAT Krankenversichert ist, ist nun fertig mit seinem Studium, allerdings fehlt noch der passende Arbeitsplatz. Er war schon seit der Geburt privat krankenversichert, da sein Vater Beamter ist. Er hatte bei der Debeka aktuell noch einen aktuellen Studententarif.
Der Student könnte sich nun nochmals zurückmelden ( bis Jahresende) oder exmatrikuieren lasssen
Aktuell ist der Student nun aber arbeitslos, da er alle Prüfungen im Studium geschafft hat. Er bekommt auch kein Bafög mehr. Eine Arbeit abgesehen von dem Studium ist er noch nie nachgegangen.
Muss er sich nun bei der privaten Krankenversicherung als arbeitslos melden? Fliegt er dann aus der Krankenversicherung raus oder erhöht sich nur sein Beitragstarif?
Bekommt er die Kosten für die private Versicherung bezahlt?
Während des Studiums hat er eine eigene Wohnung gemietet, aktuell wohnt er aber wieder bei den Eltern.
Von seiner Mutter hat er die letzten paar Monate regelmäßig 600 Euro monatlich überwiesen bekommen, damit er nicht verhungert…
Danke vielmals für die eure Hilfe
MOD: Alle Fragen, die nicht das Brett „Versicherungen“ betreffen, entfernt.
Hallo,
vielleicht zur Ergänzung:
Den Zuschuss erhält man der Arge, wenn Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht.
Wenn eine Arbeitnehmertätigkeit über 400 Euro monatlich aufgenommen wird,
besteht Versicherungspflicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse.
Die Privatversicherung kann dann abweichend von der normalen Kündigungsfrist gekündigt werden. http://bundesrecht.juris.de/vvg_2008/__205.html
Gruß
RHW
Nein er fliegt nicht raus, der Beitrag erhöht sich.
Der Beitrag erhöht sich für 18 Monate ( übergangsfrist) in den
doppelten Tarif ( Pflege abgezogen)
Das bedeutet von ca 180 Euro auf 360 Euro?
Das würde ja bei ca. 360 Euro Hartz4 Zuschuss bedeuten, dass man nichts mehr zu Leben hätten, denn die Eltern einem nicht mit Bargeld unterstützen würden…
Bekommt er die Kosten für die private Versicherung bezahlt?
Nein, er bekommt bestenfalls einen Zuschuß.
Ist diese Antwort sicher richtig, soweit ich weiss, bekommt man den Basistarif bezahlt…
Ist diese Antwort sicher richtig, soweit ich weiss, bekommt
man den Basistarif bezahlt…
Nein, es wird der Mindestbeitrag GKV, (ca. 130 Euro) gewährt.
Gruß J.K.
Danke
Dann würde der Student , der bei seinen Eltern wohnt ca. 350 Euro fürs Leben und 130 Euro für die Krankenversicherung bekommen…
Was besteht bei Arztbesuchen. Da kommen ja schnell mal Rechnungen von 1000 Euro zusammen. Bekommt er die bezahlt? Wie schaut es auch wenn ihm dann seine Eltern dafür Geld auf sein Konto überweisen. Z.B. 1000 Euro für die Arztrechnung… Fällt dann dadurch automatisch sein HATZ4 Anspruch weg, da er ja von den Eltern nun Geld bekommen hat.