In meiner fiktiven Geschichte geht es um eine 24 Jährige die seit Dezember2004 an einem Fernstudium teilnimmt. Sie bekommt auch seit Dezember2004 Kindergeld und ist aufgrund dessen bei Ihrer Mutter bei der privaten KVB (Krankenversorgung für Bundesbahnbeamte) mitversichert. Nehmen wir mal an, dass im Mai plötzlich die Kindergeldstelle feststellt, dass sie überhaupt kein Kindergeld mehr bekommen darf. In meiner Geschichte ruft die KVB am 25.05. an, dass die Tochter nur noch bis 31.05 mitversichert ist. Das Schreiben über die Mitversicherung erhält das Mädchen am 03.06.
Meint ihr in dieser Geschichte stimmt was nicht? Kann die KVB ohne Kündigungsfristen einfach eine mitversicherung beenden? Das mädchen müsste sich übers Wochenende eine neue Krankenversicherung suchen?! Was wäre wenn dieses Mädchen sich jetzt das Bein bricht? Welche Krankenversicherung kann sie jetzt wählen?
Die KVB ist auch keine reine Private Krankenkasse. Sie ist für die Versorgung der Bahnbeamten und deren Angehörigen zuständig. Bei der KVB ist dieses Mädchen über die Mutter mitversichert, bzw. war mitversichert. Der Beitrag hat sich bei der mitversicherung der Tochter natürlich erhöht.
Die KVB ist auch keine reine Private Krankenkasse. Sie ist für
die Versorgung der Bahnbeamten und deren Angehörigen
zuständig.
und deswegen geht es - weil es ein Verwaltungsakt ist - wenn das Kindergeld unberechtigt geleistet wurde, dann lagen entweder falsche Informationen vor oder die Informationen wurden falsch bewertet. Was auch immer - so what! Das sind die Nachteiel des Bematentums!
Das Mädchen hat natürlich einspruch gegen den Entscheid der Kindergeldstelle eingelegt. Aber bis das jetzt über die Bühne geht, steht sie ohne KV da. Was kann man da machen? Gibt es eine kurzfristige KV oder sowas in der Art?
Aber auch wenn das ein verwaltungsrechtlicher Akt darstellt, kann doch die KVB das Mädchen nicht einfach von heut auf morgen rausschmeissen, bzw. die mitversicherung beenden oder?
Hat jemand eine Idee wie das Mädchen dagegen vorgehen könnte?
Das Mädchen kann bis zum 27. Lebensjahr bei der KVB mitversichert sein. Aber nur wenn sie eine Ausbildung macht. Und die KVB macht es sich da einfach. Kindergeld bekommt sie bei den gleichen o.g. voraussetzungen. Die KVB übernimmt praktisch nur die voraussetzungen für das Kindergeld und macht es dann davon abhängig.
ich rate der Betreffenden, ohne Zeitverzug eine Krankenkasse zu suchen, die sie aufnimmt. Sollten bis zum Aufnahmezeitpunkt Krankenkosten anfallen, z.B. durch einen Unfall, so wird das die bisherige Kasse mit der neuen regeln (ausgleichen). Ich rate dazu, SOFORT konkrete Bemühungen zu unternehmen.
Grüße
Mara
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ergänzend ist natürlich auch nicht unerheblich:
Ist sie Studentin oder nicht?
Man kann ein (Fern-)studium machen, ohne als Student eingeschrieben zu sein, bzw. ohne Studentenstatus zu haben. Hier hilft ein Blick auf den Studierendenausweis.
Sie geht keinem Nebnejob nach. Der Studentenstatus ist eben das Problem. Dieses Fernstuduim ist eben etwas besonderes und sie wird nicht als studentin angesehen.
Sie geht keinem Nebnejob nach. Der Studentenstatus ist eben
das Problem. Dieses Fernstuduim ist eben etwas besonderes und
sie wird nicht als studentin angesehen.
Hallo,
wo steht, an welcher Uni / FH man studieren muss, um als Student anerkannt zu werden?
Wenn sie eine Immatrikulationsbestätigung, ein Studienbuch und einen Studentenausweis hat, auf denen jeweils nichts von Gasthörer oder Gaststudent vermerkt ist, sollte das doch die Ämter überzeugen.
Oder ist es gar keine offiziell anerkannte Universität / Fachhochschule?