Ich habe einen Sohn (22 Jahre alt). Bis jetzt ist er bei mir mitversichert. Ab 1. Oktober wird er arbeiten mit Gehalt 3400 EUR/ mon. Ich habe folgende Fragen:
In diesem Jahr kann er noch privat versichert sein.
Die Bemessungsgrenze wird ab 2003 aber wesentlich erhöht. D.h er könnte ab 2003 eventuell wieder in gestzliche KV sein ? (wegen Heirat(?) …oder einmal privat dann allermal privat ?)
Gibt es im Netz einen neutralen Beitragsvergleich für die private KV ?
solange sein gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt kann er sich privat versichern. Wird diese Grenze erhöht, über sein gehalt, so plumst er automatisch in die gesetzliche KV. Es sei denn, er ist selbstständig, freischaffend oder so.
Wird Ihr Sohn durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze versicherungspflichtig, wird er automatisch wieder in der GKV versichert. Er hat allerdings die Möglichkeit, sich von der Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen. So kann er, wenn er es möchte, privat versichert bleiben, auch wenn sein Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Allerdings kann diese Erklärung nicht widerrufen werden. Das bedeutet, daß Ihr Sohn als Arbeitnehmer nie wieder in die GKV zurück kann.
deshalb habe ich ja geschrieben, daß er als Arbeitnehmer nicht in die GKV zurück kann. Da er ja im Moment auch Arbeitnehmer ist, ist der Umstand der selbe und eine Rückkehr als Arbeitnehmer in die GKV ausgeschlossen.
Gruß
Jan
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