ich versuche gerne, so gut wie möglich auf Deine Frage einzugehen. Die Antwort hängt aber davon ab, in welchem Zusammenhang sich genau die Fragestellung ergibt.
Vermute ich richtig, daß es um die Zahlung für entstandene Behandlungskosten geht? Oder geht es Dir vielleicht um die Beitragsrückerstattung für das Nicht-Entstehen von Kosten, bzw. keiner Einreichung?
Falls es also um Kosten geht: Im Falle einer Anwartschaft, also wenn die private Krankenversicherung ruht, besteht völlig korrekt kein Anspruch auf Leistungen. Das gilt jedoch erst ab der Zeit, wo die Anwartschaft besteht. Sagen wir mal, die Anwartschaft besteht ab 1.3.2012. Dann sind die Kosten für die Zeit bis 29.2.12 ganz normal zu übernehmen, auch wenn die Rechnungen bisher noch nicht eingereicht sind, oder sogar die Rechnung noch nicht existiert. Das wäre übrigens auch bei einer Kündigung einer PKV nicht anders. Behandlungen (oder Rezeptausfertigungen), die erst ab dem 1.3. neu aufkommen, werden nicht übernommen, sind dagegen nicht mehr von der PKV zu übernehmen. Dazu hast Du ja Deine jetzige, sicherlich gesetzliche Krankenversicherung, richtig?
Ich sehe daher nicht, wie die angegebene Regelung Dir schadet. Trifft das den Punkt?
Der Zweck einer Anwartschaft ist ja nicht, aktuelle Leistungen zu bezahlen. Der Vertrag ruht, und man sichert sich je nach Umfang der Regelung über eine kleine oder große Anwartschaft das Recht, den Vertrag später ohne neue Gesundheitsprüfung wieder aktivieren zu können (wenn die Voraussetzung für die PKV wieder gegeben sind). Die alten Rechte werden ganz oder teilweise erhalten, wie die bisher gebildeten Alterungsrückstellungen, das alte Eintrittsalter etc.- Nur bei der großen Anwartschaft, wo weiterhin Altersrückstellungen neu eingezahlt werden (daher auch relativ teuer), behält man exakt das Eintrittsalter, in dem man ursprünglich beigetreten war.
Ich hoffe, eine Beratung oder doch nähere Überlegung zur Anwartschaft erfolgte - ob es überhaupt Sinn macht, ob große oder kleine Anwartschaft. Wenn es nicht wahrscheinlich ist, daß Du später wieder in die PKV kannst, würde ich gar keine Anwartschaft machen. Wenn nicht ganz wahrscheinlich, aber denkbar, und zeitlich einigermaßen absehbar, würde die kleine Anwartschaft sinnvoll sein.
Sollte es vielleicht doch um die Beitragsrückerstattung gehen, da kann der Versicherer seine eigenen Regeln festlegen. Wenn es so vereinbart ist, daß zum Zeitpunkt der Auszahlung die PKV aktiv sein muß, dann bringt einen die Anwartschaft in der Tat um die Beitragsrückerstattung aus dem vorigen Jahr. Dagegen läßt sich nichts tun.
Das ist zum jetzigen Kenntnisstand das, mit dem ich helfen kann. Sonst solltest Du bitte ein Bißchen genauer sagen, was die Situation ist, und womit Du genau ein Problem hast, bzw. eines siehst.
Ein Linktipp noch: Hier gibt es einiges mehr zum Thema Anwartschaft nachzulesen: http://www.pkv-netz.com/optionstarife-f.html
Hoffe, Dir damit geholfen zu haben
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Liebe Grüße von
Michael (PKV-Spezialist)
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