Hallo Versicherungsexperten,
folgender Fall:
Lehrerin, verbeamtet, ist zu 50 % privat versichert, die restlichen 50 % der Kosten werden von der Beihilfe übernommen. Nun erwartet die Lehrerin ihr erstes Kind. Sie wird nach der Geburt Elternzeit beantragen.
Fragen:
1.) Stimmt es, dass das Kind automatisch privat versichert werden muss?
2.) Zu welchen „Konditionen“ (Beihilfe und Anteil PKV) ist die Lehrerin in der Elternzeit bzw. das Kind versichert?
3.) Gibt es sonst noch etwas wichtiges zu beachten?
Es dankt der Schwabe im voraus für ev. Antworten
Nun erwartet die Lehrerin ihr erstes Kind. Sie wird nach der
Geburt Elternzeit beantragen.
Das ist doch schön!
Fragen:
1.) Stimmt es, dass das Kind automatisch privat versichert
werden muss?
Nein, wie ist der Familenstand? Wie hoch ist das Einkommen des Ehemann/Vater und wie ist dieser versichert?
2.) Zu welchen „Konditionen“ (Beihilfe und Anteil PKV) ist die
Lehrerin in der Elternzeit bzw. das Kind versichert?
Wie gehabt, es seie denn, es gibt mit der Geburt des ersten Kindes schon mehr Beihilfe (z.B: in Hessen). Welches Bundesland liegt vor?
3.) Gibt es sonst noch etwas wichtiges zu beachten?
Wenn die Versacherung seit mehr als 3 Mon. besteht ist das Kind zum gleichen Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung in der PKV aufzunehmen (wenn notwenidg). An sonsten evtl. über eine Anwartschaft und eine Krankenzusatzversicherung nachdenken.
Es dankt der Schwabe im voraus für ev. Antworten
Keine Probelem wünscht der Debekaner ,-)
1.) Stimmt es, dass das Kind automatisch privat versichert werden muss?
Nein, wie ist der Familenstand? Wie hoch ist das Einkommen des
Ehemann/Vater und wie ist dieser versichert?
Familienstand: ledig, VAter freiwillig pflichtversichert, aber mit geringfügig geringerem Einkommen als Mutter (Lehrer verdienen ja so viel durchs Nixtun, s. Sommerferien
)
2.) Zu welchen „Konditionen“ (Beihilfe und Anteil PKV) ist die
Lehrerin in der Elternzeit bzw. das Kind versichert?
Wie gehabt, es seie denn, es gibt mit der Geburt des ersten
Kindes schon mehr Beihilfe (z.B: in Hessen). Welches
Bundesland liegt vor?
Bundesland: Ba-Wü
Nochmals DANKE!
1.) Stimmt es, dass das Kind automatisch privat versichert
werden muss?
Nein, wie ist der Familenstand? Wie hoch ist das Einkommen des
Ehemann/Vater und wie ist dieser versichert?
Familienstand: ledig, VAter freiwillig pflichtversichert, aber
mit geringfügig geringerem Einkommen als Mutter (Lehrer
verdienen ja so viel durchs Nixtun, s. Sommerferien
)
Ich vermute das Einkommen Ihrer Frau liegt dann über 47,250€. Somit hätten Sie die Auswahl ob das Kind bei Ihnen oder Ihrer FRau versichert wird.
2.) Zu welchen „Konditionen“ (Beihilfe und Anteil PKV) ist die
Lehrerin in der Elternzeit bzw. das Kind versichert?
Wie gehabt, es seie denn, es gibt mit der Geburt des ersten
Kindes schon mehr Beihilfe (z.B: in Hessen). Welches
Bundesland liegt vor?
Bundesland: Ba-Wü
Die Beihilfe Ihrer Frau ändert sich nicht (erst ab dem zweiten Kind; wenn das keine Motivation ist
. Ihr Kind hat in der GKV m.E. jedoch Anspruch auf 50% Leistungen „Zweibettzimmer/Chefarzt“. Somit kann man darüber nachdenken die fehlenden 50% durch eine Krankenzusatzversicherung zu kompensieren. Auch über eine Anwartschaftsversicherung sollte nachgedacht werden, ob diese sinnvoll sein könnte.
Nochmals DANKE!