ich muss aus bestimmten Gründen meine Kinder ( 8 und 11 Jahre alt) übergangsweise separat versichern lassen, da wir aus der Familienversicherung rausgefallen sind. Da die Kinder ab März wieder familienversichert werden können, müsste ich nur einen Zeitraum von 6 Monaten überbrücken. Das günstigste Angebot wäre die PKV, allerdings habe ich die Befürchtung, dass ich, sobald die Kinder wieder familienversichert werden können (da Einkünfte unter der Bemessungsgrenze), nicht so einfach wieder aus der PKV rauskomme. Oder hätte ich da ein Sonderkündigungsrecht, weil die gesetzlichen Voraussetzungen zur erneuten Aufnahme in die Familienversicherung wieder gegeben sind?
Hallo,
ich bin jetzt nicht so der PKV-Fachmann, ich komme von der GKV, aber ich meine, dass es hier bei den PKV èn Sonder-Kündigungsfristen gibt wenn ein Anspruch auf Familienversicherung entsteht.
Eigentlich sollte ein entsprechender Hinweis aber auch in den Angeboten der PKV enthalten sein.
Gruss
Czauderna
Hallo,
die separaten Verträge können durch den betreffenden Elternteil mit einem Sonderkündigungsrecht nach § 205 Abs. 2 VVG beendet werden: § 205 VVG - Einzelnorm
Es können aber andere Probleme auftauchen:
Gesundheitsfragen auf dem Versicherungsantrag
→ vergessene Angaben gefährden den Versicherungsschutz
Elternteile haben keinen Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung des Kindes
Leistungen, die teilweise in Privatversicherungsverträgen gar nicht oder nur schwach abgesichert sind: Psychotherapie, Hilfsmittel, Kuren/Reha, kieferorthopädische Behandlung, Erstattungshöhe bei Heilmitteln …