Private Krankenversicherung leistungsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
ich bin folgendes gefragt worden, komme aber nicht weiter.
Ein Privatversicherter hat seine Beiträge nicht bezahlt.
Sein Versicherungsvertrag wurde auf ruhend gestellt.
(§193 Abs 6 Versicherungsvertragsgesetz).
Er hat alle seine Beiträge nachgezahlt die Versicherung
läuft weiter.
In der Zeit der ruhenden Mitgliedschaft wurde er krank,
schwer krank (Krebs)!!
Krankenhausaufenthalt und Kosten…
Vor dem „Ruhen“ war die Krankheit nicht bekannt und
deshalb auch nicht chronisch.
Während der Ruhenszeit bekam er Schmerzen und der Krebs
wurde erkannt. Er musste sofort ins Krankenhaus zur Behandlung.
Fragen:

  • wenn alle Beiträge nachbezahlt wurden ist der
    Versicherer wieder für diese Leistungen zuständig??
  • wein nein, ist der in der Ruhensphase erkannte Krebs
    als akute Erkrankung und Schmerzzustand anzuerkennen
    und die Versicherung muss die Kosten tragen???
    GGf. wo kann ich hierzu etwas lesen? Danke

Hallo Andreas,
Leider kann ich nicht weiterhelfen. Bei der Rubrik Versicherungen habe ich ich nur als Interessierter angegeben, bin selbst erst vor ein paar Jahren aus den NL zugezogen und speziell das deutsche Versicherungsrecht ist für mich z. Zt. ein Buch mit einigen (wenn inzwischen auch nicht mehr sieben) Siegeln.
Viel Erfolg
Holländer

Hallo,

leider kenne ich mich mit Krankenversicherungen/Gesetze nicht aus.

Vielleicht könnte ein spezialisierter Anwalt helfen.

Gruß
Josch

Hallo,
leider ist Krankenversicherung überhautp nicht mein Gebiet. Ich habe jetzt selber etwas gesurft aber auch nichts vernünftiges gefunden. Ich bin aber auf folgendes Forum dabei gestossen :
http://www.versicherungtalk.de/krankenversicherungen…

viell. findest du da jemanden der weiterhelfen kann.
Ansonsten würde ich einfach mal auf blöd bei einer Versicherung anrufen, mich in die Krankenversicherungsabteilung (Leistung) durchstellen lassen und da mal generell nachfragen wie das geregelt ist.

Sorry daß ich nicht weiter helfen konnte.