Liebe/-r Experte/-in,
ich bin folgendes gefragt worden, komme aber nicht weiter.
Ein Privatversicherter hat seine Beiträge nicht bezahlt.
Sein Versicherungsvertrag wurde auf ruhend gestellt.
(§193 Abs 6 Versicherungsvertragsgesetz).
Er hat alle seine Beiträge nachgezahlt die Versicherung
läuft weiter.
In der Zeit der ruhenden Mitgliedschaft wurde er krank,
schwer krank (Krebs)!!
Krankenhausaufenthalt und Kosten…
Vor dem „Ruhen“ war die Krankheit nicht bekannt und
deshalb auch nicht chronisch.
Während der Ruhenszeit bekam er Schmerzen und der Krebs
wurde erkannt. Er musste sofort ins Krankenhaus zur Behandlung.
Fragen:
- wenn alle Beiträge nachbezahlt wurden ist der
Versicherer wieder für diese Leistungen zuständig?? - wein nein, ist der in der Ruhensphase erkannte Krebs
als akute Erkrankung und Schmerzzustand anzuerkennen
und die Versicherung muss die Kosten tragen???
GGf. wo kann ich hierzu etwas lesen? Danke