Private Krankenversicherung & Minijob

Hallo Experten,

Ich hätte da mal eine knifflige Frage ;
Wenn ein Ehemann privat krankenversichert ist und die Ehefrau gesetzlich, ergibt sich eine seltsame Situation :

  • Wenn die Frau jobbt und wenig verdient, ist sie pflichtversichert und zahlt niedrige Krankenkassenbeiträge (z.B. 500 Euro/Monat Gehalt -> 77,50 €
  • Wenn die Frau nichts verdient, also z. B. Hausfrau ist, ist sie „freiwillig“ versichert und zahlt (bei einem „besserverdienenden“ Ehemann den Höchstbeitrag, das wären 15,5 % der halben Bemessungsgrenze -> 386,75 €.
  • Bei einem Minijob (

Hallo,
stimmt, das ist eine komische Situation, daß man bis 400 Euro Einkommen das u.U. komplett an die KV abführen muß. Eine Private ist in der Regel aber auch nicht billiger zu haben, wenn man nicht gerade erst 20 (@Experten, man beachte die Übertreibung) ist.

Andererseits haben offenbar Minijobber in Privathaushalten
eine Vergünstigung, indem sie nur pauschal 5 % an
Krankenversicherung zahlen.

Ich bin auch nur Laie, aber daraus entsteht kein Versicherungsschutz. Der Vorteil des Privathaushalts ist, daß er nur 5%, statt etwa 30% bei einer Firma, abführen muß.

Cu Rene

  • Wenn die Frau nichts verdient, also z. B. Hausfrau ist, ist
    sie „freiwillig“ versichert und zahlt (bei einem
    „besserverdienenden“ Ehemann den Höchstbeitrag, das wären 15,5
    % der halben Bemessungsgrenze -> 386,75 €.

Meines Wissens zahlt sie den Beitrag, der dem halben Einkommen des Ehemannnes entspricht.

  • Bei einem Minijob (

Hallo Experten,

Hallo,

Es ist schwierig einen Teilzeitjob von 500 € zu bekommen, da
es für den Arbeitgeber günstiger ist, stattdessen Minijobber
einzustellen.

Diese Annahme ist so falsch, wie weitverbreitet. Für einen AG ist eine 401,–€ Kraft günstiger als eine 400,–€ Kraft!
Das Problem ist, dass der AN immer 400,–€ netto will.

Gruß
tycoon

Hallo,

Ich hätte da mal eine knifflige Frage ;

  • Die Kinder sind in keinem Fall mitversichert, müssen also
    extra versichert werden, da die Frau nicht die
    Hauptverdienerin ist.

Das allein ist nicht ausschlaggebend. Der Ehemann muss auch über der JAEG verdienen, erst dann ist die kostenfreie Familienversicherung ausgeschlossen.

Es ist schwierig einen Teilzeitjob von 500 € zu bekommen, da
es für den Arbeitgeber günstiger ist, stattdessen Minijobber
einzustellen.

Falsch. Ein Angestelltenverhältnis auf 401 EUR beispielsweise ist für den Arbeitgeber sogar günstiger als eine vollverdienende 400 Euro Kraft. Da hat der Arbeitgeber 120 € Kosten, bei 401 Euro sind es ca. 70 Euro.

Andererseits haben offenbar Minijobber in Privathaushalten
eine Vergünstigung, indem sie nur pauschal 5 % an
Krankenversicherung zahlen.

Was aber keine Krankenversicherung bewirkt. Die 5% sind eine Pauschalabgabe, die keine Mitgliedschaft zur Folge hat.

Grüße

Lars

Die Eingangsstatements sind alle richtig, beim Minijobber ändert sich gegenüber der Hausfrau nichts, nur der Arbeitgeber zahlt die pauschalen Abgaben.

Aber mit dem Privathaushalt das funktioniert nicht, das ist auch nur ein Minijob mit Vergünstigungen für den Arbeitgeber, Versicherungsschutz bekommt man dadurch nicht.

Der private Haushalt müßte ein richtges SV-pflichtiges Arbeitsverhältnis anbieten. Davor schrecken die natürlich zurück.

Hallo,

Vielen Dank für Eure Antworten.

Wenn man das Ganze unter dem Aspekt der Senkung der KV-Ausgaben einer Familie mit 3 Kindern sieht, müsste man also konkret raten, dass sich die Ehefrau einen „richtigen“ Job (>400
€) sucht ?

So wie ich es verstanden habe, wäre eine Beitragssenkung ohne Job nicht möglich (?)

MfG
Klaus