Wenn ich bei 500 DM Selbstbeteiligung für 300 DM
Arztrechnungen habe und mir eine Brille für 400 DM
kaufe.
Bekomme ich dann 200 DM von der Krankenkasse zurück,
wenn sich die Krankenkasse mit maximal 200 DM beteiligt?
Oder fällt das in den Freibetrag?
Danke für Tipps!
Grüße
Caro
Hallo Caro,
dies fällt zunächst in den Freibetrag.
Aber folgendermaßen:
Die Versicherung würde dir diese Brille mit maximal 200 DM erstatten, Brillenkosten = 400 DM
400-200 = 200 DM (Erstattungsbetrag)
Selbstbehalt - Erstattungsbetrag = überbleibender SB
500-200 = 300 DM verbleibender Selbstbehalt.
Es bringt also nichts, sie einzureichen. Hebe sie dir aber auf und reiche sie ggf. am Jahresende nach.
Gruß
Marco
hallo Carolin,
Ergänzung zu Marco: wenn es sich um eine Vollkrankenversicherung handelt kann es sich rechnen auch einen evtl. vorhandenen Anspruch von z.B. 200,- DM selbst zu tragen. Die meisten Tarife haben eine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit. Und die ist fast immer weit höher. Würdest Du also die 200,- DM abrechnen, verzichtest Du dafür evtl. auf 1.000,- DM BRE. Ein schlechtes Geschäft!
Grüße
Raimund