Hallo zusammen,
folgender fiktiver Fall:
Ein junger Mann war ab Ende Januar 2007 in der PKV versichert. Er hat in 2007, in 2008 und bereits jetzt die Einkommensgrenze für 2009 erreicht. Ab August wird er plötzlich arbeitslos.
Wenn er dann spätestens zum 1.1.10 wieder eine gute Stelle hat, wie sieht es dann aus?
In der Zeit der Arbeitslosigkeit ist er sicher zunächst pflichtversichert in der GKV (da er ja nicht in Kontinuität 5 Jahre vorher privat versichert war). Da er aber in den drei Jahren zuvor die Grenze hatte, dürfte der Einstige zum 1.1.10 kein Problem darstellen.
Wie wäre es bei einer Arbeitsaufnahme zum 1.10.09? Dürfte wohl meines Erachtens auch unproblematisch sein. Aber wo kann man solche Fälle nachlesen???