Private Krankenversicherung / Schlichtungsstelle ?

Meine 81-jährige Mutter hat beide Kniegelenke behandelt bekommen. Laut Gebührenordnung der Ärzte werden die Maßnahmen auch erstattet. Die Kasse hat jetzt Abzüge gemacht, so dass meiner Mutter fast 240€ bleiben, die sie übernehmen soll. Für meine Mutter sehr viel Geld. Gibt es eine Schlichtungsstelle der privaten Krankenversicherer?

Ja, jede PKV hat einen Ombudsmann.
Die Angaben dazu befinden sich in der Regel auf der letzten Versicherungsanpassung(letzte Police).
Gruß

Harald Wesely

http://www.versicherungsombudsmann.de/Navigationsbau…

Die schlichten zwischen Versicherungen und Kunden.

Aber natürlich gibt es die:
OMBUDSMANN
Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin

Telefon: 0 18 02 - 55 04 44
(6 ct pro Anruf aus dem dt. Festnetz bzw. 42 ct/m aus den Mobilfunknetzen)

Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung ist seit dem 1. Januar 2011 Herr Dr. Dr. h. c. Klaus Theo Schröder.

Hallo schorsch 317,
natürlich gibt es eine Schlichtungsstelle, den Ombudsmann für die PKV, Kronenstr. 13, 10117 Berlin.
Bevor Sie diesen anrufen, sollten Sie zunächst mal die dem Vertrag Ihrer Mutter zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen lesen oder sich vom Vertreter erklären lassen. Es sind nämlich nicht die Gebührenordnungen maßgeblich, sondern die dem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.
Und da könnte eine Selbstbeteiligung (absolut oder in Prozent) angegeben sein. Leider sagt die Diagnose „Kniebehandlung“ nicht so sehr viel aus.
mfg
Frank

Guten Tag schorsch317,
ja, es gibt eine Stelle, die Ihnen adequat helfen können sollte. Wenden Sie sich an den Ombudsmann der PKV, der als Mittler zwischen Kunde und Versicherer kostenlos zur Verfügung steht. Er wird die Sache prüfen und sich für Sie einsetzen, auch wenn es um einen ev. Kulanzantrag geht (das gehört zu seinen Aufgaben).

Die Dienste des Ombudsmannes der PKV ist übrigens grundsätzlich und immer kostenlos, Du kannst also insofern nichts falsch machen :smile:.

Mehr Info zum Ombudsmannes der PKV kannst DU hier auf unserer Homepage nachlesen:
http://www.pkv-netz.com/ombudsmann.html

und die Homepage des Ombudsmann ist hier http://www.pkv-ombudsmann.de/ erreichbar.

Dort kannst Du auch direkt Kontakt aufnehmen.

Hoffe damit geholfen zu haben, alles weitere sollte der Ombudsmann für Dich helfen :smile:.

Liebe Grüße von
PKV-Spezialisten
Michael & Hans-Günter Rischer
Home: http://www.pkv-netz.com

Ja es gibt einen Ombudsmann und eine Ombudsstelle die dafür Zuständig ist - die für die Krankenkasse www.pkv-ombudmann.de - dort kann man sich uach online beschweren.

Hallo,

ja, http://www.pkv-ombudsmann.de/der-ombudsmann/

Ich glaube, so etwas kann man leicht über eine Suchmaschine ermitteln…

Grüße!

Hallo Schorsch,

ohne das Versicherungsunternehmen bzw. den Tarif zu kennen, kann man hierzu keine Auskunft erteilen.
Für die Erstattung der Versicherung wird nicht die Gebührenordnung der Ärzte, sondern die Versicherungsbedingungen herangezogen.

Ich würde zuerst einmal die Krankenversicherung anschreiben und mir den Grund der Ablehnung bzw. Kürzung begründen lassen.

Sie können sich natürlich auch an den Ombudsmann wenden:
http://www.pkv-ombudsmann.de/
Aber ob Ihnen dies weiter hilft, kann ich nicht sagen.

Gruß

Grundsätzlich gibt es den Ombudsmann der PKV in Berlin.
http://www.pkv-ombudsmann.de/

Allerdings ist der nicht dazu da, die GOÄ auszulegen. Immerhin wird die entsprechende PKV aber noch einmal begründen müssen, warum sie die Kosten nicht übernimmt.

Tatsächlich wirst du aber so nicht weiter kommen, denn die GOÄ ist gerade bei Operationen schon sehr veraltet und die Auslegung (selbst vor Gericht) oft widersprüchlich.

Du kannst jetzt folgendes machen:

Den Ärzten (bzw. deren gewinnorientierten Verrechnungstellen) glauben, die Rechnung zahlen und mit der PKV verhandeln.

Der gewinnorientierten PKV glauben, den strittigen Betrag nicht zahlen und mit den Ärzten (bzw. deren gewinnorientierten Verrechnungstellen) verhandeln.

Dich an die zuständige Ärztekammer wenden und die Rechnung (mit OP-Bericht) überprüfen lassen.

Die Ärzte oder die PKV verklagen.

Die PKV um eine Abtretung angehen, damit diese direkt mit der Verrechnungsstelle verhandelt (dann seid ihr außen vor, wenns geht der beste Weg).

Das Geld abschreiben.

Tja so siehts aus. Sorry.
Trotzdem viel Glück dabei!

Ich kann leider nicht weiterhelfen. Hoffe, DU hast bei anderen Experten mehr Glück.
Abratanoides

Hallo,

ja das gibt es, der sog. Versicherungsombudsmann! Er ist für Beschwerden oder Ungerechtigkeiten etc. zuständig! www.pkv-ombudsmann.de

Viele Grüsse

Reuschel Jürgen
Debeka VVaG

Sie können Sich hier melden:

Ombudsmann Private Krankenversicherung
Postfach: 60222
10052 Berlin
Fax: 030 / 204 589 31
Hotline: 01802 / 550 444

Zu prüfen wäre allerdings, ob es in der Versicherung Ihrer Mutter Eingrenzungen oder Selbstbeteiligungen versteckt gibt, die zu diesen 240 Euro geführt haben.

Ich hoffe geholfen zu haben.

Beste Grüße
Dominique Plich

Mir ist nur der juristische Weg bekannt.

Obudsmann oder Rechtsanwalt, evtl. BaFin.

Hallo!

Ich würde den PKV-Ombudsmann anschreiben. Die Adresse erhalten Sie sicher über Google.

Gruß

H.C. Sanders