ich bin 27 jahre alt, seit november 2006 selbstständig und war bis zu diesem zeitpunkt in einer gesetzlichen krankenkasse. seitdem bin ich nicht krankenversichert und nun endlich auf der suche nach einer privaten krankenversicherung.
ich habe zwei daten die dem anschein nach eine rolle spielen, nur bin ich mir nicht sicher, ob auch für mich
01.04.2007
und
01.09.2009
auch hoffe ich auf tips bezüglich der auswahl einer pkv. ich bin nichtraucher, sportlich, sehr selten krank, verfüge über keine allergien und bin familiär (soweit ich weiß) krankheitsbedingt nicht vorbelastet.
wichtig ist wohl das arzt-zahnarzthonorar den höchstsatz - 3,5fach- hat.
da meine selbstständigkeit momentan noch nicht viel gewinn abwirft hoffe ich ebenfalls auf eine günstige pkv.
Der Beginn der Versicherungspflicht für gesetzlich Krankenversicherte.
(Also Du)
01.09.2009
Der Beginn der Versicherungspflicht für privat Krankenversicherte.
(Also Du nicht, es ist meines Wissens aber der 1.7.09)
auch hoffe ich auf tips bezüglich der auswahl einer pkv. ich
Das wirst Du hier nicht bekommen.
Schleunigst zum kompetenten Berater und privat krankenversichern. Ich glaube nämlich, dass wenn Du dich gesetzlich versicherst (Du mußt in Deine frühere KK), mußt Du die Beiträge seit November nachzahlen.
Hallo,
der Schritt in die PKV ist die eine Sache - die andere ist aber,
das ab dem 01.04.2007 Versicherungspflicht nach den neuen gesetzlichen
Bestimmungen besteht, d.h. es muss eine „Zwangsmitgliedschaft“ bei der
letzten GKV-Kasse hergestellt werden und demzufolge auch die Beiträge
nachgezahlt werden - so will es das Gesetz - dies nur zur Vervollständigung der bisher gegeben Auskünfte.
Gruß
Czauderna
wer fragt denn nach? wenn ich bspweise am 17. den vertrag bei einer pkv unterschreibe bin ich ab dem zweitpunkt versichert. wer sollte sich dafür interessieren was vorher war?
Hallo,
solange nichts rauskommt oder wo kein Kläger, da auch kein Richter,solange ist das ohne Folgen.
Wenn sich solche Leute wie Du nicht selbst bei ihrer letzten Kasse melden und ie Versicherung ab dem 01.04.2007 herstellen lassen, dann
behen sie eine Ordnungswidrigkeit, d.h. neben den nachzuzahlenden
beiträgen (ggf. mit 5% Zisenen pro Monat) ist dann evtl. auch noch eine Ordnungsstrafe fällig.
Ich glaube auch nicht dass eine solche Ordnungswidrigkeit nach 4 Jahren verjährt. Das ist nicht auf meiem Mist gewachsen, da steht
so im Gesetz. Nur der Ordnung halber. Ich weiss nicht ob die PKV
verpflichtet ist zu fragen wo Du seit dem 01.04.2007 versichert warst
bzw. ob deine letzte Krankenversicherung eine PKV-Kasse war.
Gruß
Czauderna
m.e. ist eine vertagsunterschrift die schriftliche bekundung zur annahme eines angebotes
fraglich ist nur, ob die 5 monate irgendwann relevant sein sollten und in welchem fall sie dies sind. hat dazu jemand eine idee?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Um das mal zum Ende zu bringen:
Sie unterschreiben keinen Vertrag - sondern einen Antrag! Selbst wenn Sie vorab eine verbindliche Zusage für einen Risikozuschlag oder die Aussage haben, dass man Ihren Antrag annehmen würde, wenn Sie einen stellen - sie stellen einen Antrag!
Damit haben wir erstmal nur eine einseitige Willenserklärung. Erst durch die Annahme durch die Gesellschaft kommt ein Vertrag zustande - wobei wir noch so Feinheiten wie materiellen, technischen und Beginn voraus, abgeleistete Wartezeiten, Einlösung des Erstbeitrags und und und…
Oder noch mal ein Beispiel: Sie unterschreiben einen ANTRAG auf eine PKV, schicken den Weg, freuen sich über die getane Leistung und fallen direkt mit dem Sektglas aus dem Fenster, und dann heißt es „Oberschenkelhals und der Wagen kommt“.
Die PKV können Sie dann erstmal in die Tonne treten.
Frank Wilke
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
hallo,
ich habe zwei daten die dem anschein nach eine rolle spielen,
nur bin ich mir nicht sicher, ob auch für mich
01.09.2009
01.2009! Ab dem 1. Januar 2009 sind alle Personen, die nicht der GKV versichert sind (zum Beispiel Personen, die vormals in der PKV versichert waren), und die ohne anderweitige Absicherung im Krankheitsfall sind, verpflichtet, eine private Krankheitskostenversicherung abzuschließen!
auch hoffe ich auf tips bezüglich der auswahl einer pkv. ich
bin nichtraucher, sportlich, sehr selten krank, verfüge über
keine allergien und bin familiär (soweit ich weiß)
krankheitsbedingt nicht vorbelastet.
Danke für die offene Auskunft, aber das reicht bei Weitem nicht. Wie schon von den Kollegen erwähnt ist hier eine (dringende!) Beratung notwendig.
Bei dieser langen Zeit ohne Vorversicherung wird es kaum ohne Wartezeiten, vermutlich nicht ohne ärztliche Untersuchung gehen!
wichtig ist wohl das arzt-zahnarzthonorar den höchstsatz -
3,5fach- hat.
Wichtig, vor allem und überaus wichtig ist das gerade im stationären Bereich!!!
da meine selbstständigkeit momentan noch nicht viel gewinn
abwirft hoffe ich ebenfalls auf eine günstige pkv.
Die Kosten für die PKV können Sie (teilweise/eventuell) absetzen.
Bitte warten Sie nicht zu lange!
Eine unglückliche Geschichte, und der modifizierte Standardtarif winkt! Und DER wird Sie nicht nur leistungs- sondern auch preistechnisch noch weitaus weniger beglücken!
erkundigt sich die pkv denn bei der ehemaligen, dem vorgänger,
der ex-krankenkasse?
Die PKV kann sich auch bei den behandelnden Ärzten erkundigen. Sie wollen in die PKV und haben sich nicht bis kaum mit dem Thema auseinandergesetzt, warum?
Suchen Sie sich eine professionelle Hilfe, die Sie vernünftig berät ob und falls ja, wie eine PKV für Sie sinnvoll ist!
ich habe nicht gedacht, dass es so problematisch wird…
gibt es niemanden hier, der mir ein bisschen mut macht ?
Wieso es ist doch ganz einfach:
Nach einer Beratung wirst du bei einer Wunsch-PKV den Antrag stellen, wobei du die Fragen wahrheitsgemäß beantwortest - anschließend wirst du die Reaktion der PKV abwarten. Von Zuschlags-Angebot bis „glatter Annahme“ ist alles möglich, je nach deinem Gesundheitszustand!
verpflichtet ist zu fragen wo Du seit dem 01.04.2007 versichert warst
bzw. ob deine letzte Krankenversicherung eine PKV-Kasse war.
Ob sie verpflichtet ist, weiß ich auch nicht, aber sie fragt. Bei uns ist das Aufnahmeverfahren ein anderes, wenn keine lückenlose Vorversicherung nachgewiesen werden kann.