Hallo liebe Experten,
sind private Krankenversicherungs-Beiträge unter Sonderausgaben zu verbuchen? und
Lohnfortzahlungs-Erstattung - worunter buche ich das?
Vielen lieben Dank!
Nicole
Hallo liebe Experten,
sind private Krankenversicherungs-Beiträge unter Sonderausgaben zu verbuchen? und
Lohnfortzahlungs-Erstattung - worunter buche ich das?
Vielen lieben Dank!
Nicole
Hallo liebe Experten,
sind private Krankenversicherungs-Beiträge unter
Sonderausgaben zu verbuchen?
Die KV des Unternehmers stellt eine Privatentnahme dar und ist auch als solche zu buchen (Konto 1820 „Sonderausgaben“ o.ä.)
Lohnfortzahlungs-Erstattung - worunter buche ich das?
„Lohnfortzahlung“ (?) => Meinst Du Krankentagegeld aus der privaten Krankenversicherung? - Das ist nicht zu verbuchen, bestenfalls als Privateinlage, wenn´s dem Untrnehmen zugeführt wird. Im Gegensatz zum Krankengeld aus der gesetzlichen KV unterliegt es auch nicht dem Progressionsvorbehalt.
Ciao!
Nemo
Hallo,
sind private Krankenversicherungs-Beiträge unter
Sonderausgaben zu verbuchen? und
in Deiner privaten Steuererklärung? Wenn ja, dann ja, und zwar auf dem Mantelbogen, Seite 3, Zeile 63 (Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag) und zwar abzüglich evtl. Rückerstattungen.
Gruß
Christian
rehi,
neee die private KV kommt in zeile 68 rein (*krümelkack*)… ist was anderes als arbeitnehmeranteil zur SV!
gruss vom
showbee
Hallöchen,
neee die private KV kommt in zeile 68 rein
(*krümelkack*)… ist was anderes als arbeitnehmeranteil zur
SV!
Du hast natürlich vollkommen recht, schon fein, wenn man eine Software hat, die einem sowas abnimmt (siehe oben). 
Das sagt mir aber, daß ich die Abschlußarbeiten an meiner Steuererklärung wieder mal um eine eine Woche verschieben sollte. Schlechtes Karma 
Gruß
Christian