Hallo, ich habe vor mich arbeitslos zu melden, um dann den gründungszuschuss beantragen zu können. meine frage bezieht sich hauptsächlich auf meinen krankenversicherung. ich war noch nie arbeitslos gemeldet oder war festangestellt. ich bin seit ewigkeiten schon privat krankenversichert und will das auch eigentlich gern bleiben. geht das wenn man sich arbeitslos meldet? macht es einen unterschied, dass ich mich ja wieder selbstständig mache? ich hoffe mir kann hier jemand helfen, damit ich vorab schon mal planen kann! vielen dank mfg jonathan
Hallo,
während der Selbstständigkeit müssen Sie sich ja sowieso wieder privat krankenversichern. Während der Arbeitslosigkeit ist das auch möglich, muss aber aus der eigenen Tasche gezahlt werden.
Hallo jonathan
Versicherungspflichtig werden Sie wenn Sie Leistungen vom Arbeitsamt beziehen (ALG1) Wenn Sie länger als 5 Jahre privat sind können Sie sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Gruß
Rüdiger
Hallo Jonathan,
meines wissen bleibst du in der Privaren versichert und das Arbeitsamt zahlt anteilig deine Beiträge.
Bitte hol dir noch weitere Meinungen dazu ein und las dich beim Arbeitsamt beraten.
Gruß Anja
Hallo,
das ist auf Antrag möglich, wenn Sie in den letzten fünf Jahren vor Leistungsbezig nicht gesetzlich krankenversichert waren (§ 8 (1) 1a. SGB V).
Prüfen Sie bei dieser Gelegenheit, welches der beiden Systeme (PKV / GKV) besser zu Ihren Wünschen und Vorstellungen passt bzw. ob der bestehende Tarif einer kritischen Betrachtung relevanter Leitungspunkte Stand hält.
Beste Grüße
Thomas Kliem
www.ihr-fachmakler.de
Re: private krankenversicherung trotz arbeitslosigkeit
von team , 15.07.2010 13:43
Hallo,
während der Selbstständigkeit müssen Sie sich ja sowieso wieder privat krankenversichern. Während der Arbeitslosigkeit ist das auch möglich, muss aber aus der eigenen Tasche gezahlt werden.
Kein Selbstständiger muss sich privat versichern. Und die Aussage zur Beitragszahlung ist ebenfalls falsch. Bei Leistungsbezug ohne Existenzgründung zahlt die Bundesagentur die Beiträge, max. den Beitrag, der auch für die GKV anfallen würde.
Bei Existenzgründung ist in GKV und PKV der Beitrag aus eigener Tasche zu zahlen.
Hallo Jonathan,
die private KV ist nicht so mein Bereich - ich denke jedoch, dass du am einfachsten eine Info über die Telefon-Hotline deiner KV bezüglich Fortführung in deinem konkreten Fall bekommen wirst.
Bezüglich „ich war noch nie arbeitslos gemeldet oder war festangestellt“ stellt sich mir eher die Frage, ob du überhaupt arbeitslosenversichert warst? Denn um einen Gründungszuschuss beantragen zu können, müsstest du Anspruch auf ALG I haben.
Viele Grüsse,
Nicole
norrmalerweise gilt hier die 5J regel. d.h. wenn du dich Arbeitslos meldest, hast du ggf. anspruch auf Harz. Das heißt, wenn du bezugsberechtigt bist und bereits länger als 5J in der PKV, so wird die ARGE nicht sagen das du in die GKV musst. Wenn du dich selbständig machen willt, so bekommst du auch anteilig einen zuschuß zur KV und Rentenversicherung.
viel Glück
Sehr geehrter Jonathan,
grundsätzlich gilt: Wer arbeitslos wird und Arbeitslosenendgeld bezieht wird versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beiträge hierfür übernimmt das Arbeitsamt.
Sie können sich zwar von dieser Versicherungspflicht befreien lassen, jedoch sind ein paar Dinge zu beachten:
- Sie können Sich nur befreien, sofern sie in den letzten 5 Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit PKV-versichert waren (ist in Ihrem Fall erfüllt)
- Diese Befreiung kann nicht mehr widerrufen werden, sprich sie werden nie mehr versicherungspflichtig in der GKV, auch wenn Sie wieder Arbeitnehmer werden sollten.
- Für PKV-Versicherte gibt das Arbeitsamt einen Zuschuß zum Krankenbeitrag. Dieser deckt unter Umständen aber nicht den vollen Beitrag ab
Wenn ich es richtig verstehe, dann haben Sie nicht vor, allzu lange arbeitslos zu bleiben. Deswegen wäre meine Empfehlung, Ihren PKV-Vertrag auf eine sogenannte „Große Anwartschaft“ umzustellen, sofern Ihr Versicherer dies anbietet. Sie sind dann vorerst nicht mehr PKV-Versichert, aber Sie erhalten gegen einen monatlichen Beitrag Ihre Altersrückstellungen und wenn Sie dann Selbstständig sind, muß der Versicherer Sie wieder ohne Gesundheitsprüfung in Ihren alten Tarif lassen.
Mfg
Ch. Vockrodt
Grundsätzlich geht das. Fragen doch am besten direkt das Arbeitsamt, dann bekommst du auch eine konkrete Antwort. Die müssen dir ja schließlich die PKV bezahlen.
Gruß
Dennis
Hallo!
Selbstverständlich können Sie PKV-versiohert bleiben, wenn Sie es sich weiterhin leisten können. Notfalls können Sie sich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Diese Befreiung ist allerdings endgültig.
Herzliche Grüße
H.C. Sanders
Hallo Jonathan,
mein Kenntnisstand ist dieser:
wer 5 Jahre oder länger in der PKV versichert ist, kann in
der PKV bleiben. Das Arbeitsamt zahlt dann den Zuschuss zur
Krankenversicherung ebenfalls, sofern Anspruch auf arbeits-
losengeld besteht.
Mein Spezialgebiet ist eigentlich „die Wahl zur richtigen PKV“
, vor allem was dauerhafte Beitragsstabilität und seriöses
Leistungsverhalten usw. angeht, aber ich meine, das mein
Kenntnisstand zu Deiner Frage korrekt ist.
Liebe Grüße
Hans-Günter & Michael
Page: www.pkv-netz.com
Hallo Jonathan,
grundsätzlich wirst Du bei Leistungsbezug durch das Arbeitsamt erstmal Versicherungspflichtig. Sofern Du aber schon mehr als 5 Jahre Privatversichert bist kannst Du Dich von dieser Versicherungspflicht befreien lassen. Zuständig ist die letzte gesetzliche Krankenkasse bzw. die AOK.
Gruss
Jogie
Hallo,
kein Problem, die Agentur für Arbeit zahlt auch den (hälftigen)Anteil der KV wie ein Arbeitgeber auch.
GRUß HG
Kommt auch darauf an wie alt Du bist.
Falls Du aber bei der GKV pflichtig wirst unbedingt bei Deiner PKV eine Anwartschaft weiterlaufen lassen.
Hallo Jonathan,
kein Problem, Du kannst weiterhin privat krankenversichert bleiben. Meiner Kenntnis nach gibt es keine „Zwangsumstellung“ in die Gesetzliche bei Arbeitslosigkeit. Lediglich die Umstellung in den Basistarif (Tarifwechsel) verlangt das Amt ab und zu, um Kosten zu sparen. Wenn Du aber weiterhin Deine Beiträge zahlst, ist dem Amt und der Krankenversicherung egal, woher Du das Geld letztendlich nimmst und ob Du dafür ab diesem Tag nur noch trockenes Brot ißt, um die Beiträge für Deinen aktuellen Tarif zahlen zu können. Ich gehe jetzt aber davon aus, daß die Beiträge bei Dir nicht das Problem sind.
Viele Grüße
Heike
Hallo,
ist die Frage schon beantwortet?
Sonst helfe ich gerne.
VG
Matthias Meyer
- Registrierter Versicherungsfachmann (BWV) -
- Eingetragener Versicherungsmakler (IHK Köln) -
hallo, spielt eigentlich keine rolle, da das arbeitsamt dir einen zuschuß gibt, wenn nicht einfach deine privat auf anwartschaft setzen für einen geringen beitrag um später ohne gesundheitsangaben wieder eintreten zu können