Hallo Thomas,
ich hatte nur einen Fall „Nichtzahlung der Beiträge“ wegen Insolvenz. Mein Kunde hat aber weiter gearbeitet und wurde nach 6 Monaten Rückstand von der Versicherung in den Basistarif der PKV überführt.
Inwiefern ich zu Deiner Frage aufgrund dieser Erfahrung eine vernünftige Aussage treffen kann, ist die Frage. Sofern Du nicht mehr für die Firma arbeitest, würdest Du Dich arbeitslos melden und dadurch in der AOK pflichtversichert (Beitragszahlung durch das Arbeitsamt). Die PKV würde zeitgleich ende - aber Achtung: Du musst die Kündigung der PKV gegenüber aussprechen und der Nachweis über die dann bestehende GKV-Versicherung ist da auch beizufügen.
Wenn Du weiter für die Firma arbeitest und nur unklar ist, waann du wieder „Lohn“ bekommst und in welcher Höhe, besteht auch die PKV weiter.
Ich kann Dir im Zweifel noch empfehlen, eindach bei der AOK nachzufragen, was die über den Fall Insolvenz des Arbeitgebers und ev. Rückfall in die GKV wissen.
NS: Denk daran, gegebenenfalls eine Anwartschaft für die PKV zu machen, wenn Du davon ausgehst, dass Du in den nächsten Jahren in die PKV zurückkehren willst. Das kann sehr wichtig werden wegen der ab 01.01.2013 zu erwartenden „Unisex-Tarifen“, die bei Neukunden (und nur bei Neukunden) den Beitrag für Männer erhöhen wird !!
Hoffe,dir geholfen zu haben
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Liebe Grüße von
Hans-Günter Rischer / PKV-Spezialist
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