Private Krankenversicherung und Insolvenzgeld

Hallo,

kurz zu meiner Situation:
Ich bin zum 1.3.2011 in die PKV gewechselt. Nun hat mein Arbeitgeber einen Antrag auf Insolvenz gestellt. Wir haben bereits im Februar kein Gehalt erhalten und bekommen jetzt vermutlich für Feb-Apr Insolvenzgeld.

Frage: Kann oder muss ich vielleicht sogar in die GKV zurück? Und wenn ja, wäre auch ein dauerhafter Wechsel in die GKV möglich?

Bis jetzt war ich mein ganzes Leben in der GKV.

Danke und Gruß
Thomas

Hallo,

das sollte kein Problem darstellen. Nur was macht die PKV? Die werden ggf. auf Ihre Vertragslaufzeit etc. pochen?

Hallo Thomas,
ich hatte nur einen Fall „Nichtzahlung der Beiträge“ wegen Insolvenz. Mein Kunde hat aber weiter gearbeitet und wurde nach 6 Monaten Rückstand von der Versicherung in den Basistarif der PKV überführt.

Inwiefern ich zu Deiner Frage aufgrund dieser Erfahrung eine vernünftige Aussage treffen kann, ist die Frage. Sofern Du nicht mehr für die Firma arbeitest, würdest Du Dich arbeitslos melden und dadurch in der AOK pflichtversichert (Beitragszahlung durch das Arbeitsamt). Die PKV würde zeitgleich ende - aber Achtung: Du musst die Kündigung der PKV gegenüber aussprechen und der Nachweis über die dann bestehende GKV-Versicherung ist da auch beizufügen.

Wenn Du weiter für die Firma arbeitest und nur unklar ist, waann du wieder „Lohn“ bekommst und in welcher Höhe, besteht auch die PKV weiter.

Ich kann Dir im Zweifel noch empfehlen, eindach bei der AOK nachzufragen, was die über den Fall Insolvenz des Arbeitgebers und ev. Rückfall in die GKV wissen.

NS: Denk daran, gegebenenfalls eine Anwartschaft für die PKV zu machen, wenn Du davon ausgehst, dass Du in den nächsten Jahren in die PKV zurückkehren willst. Das kann sehr wichtig werden wegen der ab 01.01.2013 zu erwartenden „Unisex-Tarifen“, die bei Neukunden (und nur bei Neukunden) den Beitrag für Männer erhöhen wird !!

Hoffe,dir geholfen zu haben :smile:.

Liebe Grüße von
Hans-Günter Rischer / PKV-Spezialist
mailto:[email protected]

Ich bin zum 1.3.2011 in die PKV gewechselt.

Demnach wurden mit Wirkung zum 1.3. alle Hürden überwunden. Glückwunsch (wie man’s nimmt).

Frage: Kann oder muss ich vielleicht sogar in die GKV zurück?

Mit Arbeitslosigkeit tritt erstmals Versicherungspflicht (= Rückkehrmöglichkeit in die GKV) ein. Man kann dann Verzicht äußern und damit PKV bleiben - wer das in Anspruch nehmen will bedarf aber intensivster Lebensberatung, die hier absolut nicht möglich ist.

Ausbleibende Gehaltszahlung oder Insolvenzgeld ändern nichts am PKV-Status.

Und wenn ja, wäre auch ein dauerhafter Wechsel in die GKV möglich?

Ab Eintritt der Arbeitslosigkeit wäre das möglich.

Bis jetzt war ich mein ganzes Leben in der GKV.

Falsch, das war nur bis zum 28.2.2011 so. Seit dem 1.3.2011 sind Sie nur noch mit Ihren Steuerzahlungen an der GKV beteiligt, das zählt nicht als „in der GKV“.

hallo thomas,

in dieser frage bin ich nicht schluessig. kann

Hi Thomas,

tut mir Leid für Dich das es so läuft. Bin mir leider nicht sicher. Du kommst in die GKV wenn Du wieder unter der Versicherungspflichtgrenze verdienst. als arbeitsloser gibts aber auch ne Befreiung von der Versicherungspflicht.

Schöne Grüße
macman

Hallo,
so wie ich das sehe liegt hiermit kein dauerhafter Erwerb über der Pflichtversicherungsgrenze vor, somit ist ein Wechsel in die GKV wieder offen.

Die GKV Ihrer Wahl kann hier beraten und genau berechnen wann dieser Zeitpunkt wieder eintritt.
Viele Grüße,
N.