Private Krankenversicherung und VORERKRANKUNG

Hallo Eumel,

vielen Dank für Deine Frage. Möglicherweise bist du an einer fairen Antwort interessiert:

Du hast bei den Gesundheitsfragen ganz klar die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt! Die Versicherungsgesellschaft kann Deine Vorerkrankung über deinen Hausarzt herausfinden! Wenn eine PKV einen Arzt anschreibt, dann muss der Arzt in der Regel pauschal alle Behandlungen der letzten Jahre angeben!

Was würde es für Dich bedeuten, wenn Du in spätestens 2 Monaten Dir sicher sein kannst, dass Du privat versichert bist, und dass die Versicherungsgesellschaft keine Chance hat Dir zu kündigen, auch wenn eine schwere Erkrankung vorliegt oder ein schwerer (und auch teurer) Unfall passiert? was würde es für Dich bedeuten?

Mal angenommen, wir telefonieren miteinander und ich kann Dir diesen Weg ebnen. Wäre Dir das ein paar Telefonate wert?

Ich freue mich auf Deinen Anruf unter: 06058 90 64 57. Gerne kannst Du mir auch eine Mail schneiben unter: [email protected]

Viele Grüße

Jürgen Tolzin
Dein unabhängiger Krankenversicherungsprofi