Private Krankenversicherung während der Elternzeit

Guten Tag,

man hat ja die Möglichkeit, während der Elternzeit in Teilzeit bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten zu gehen. Aufgrund des dann geringeren Einkommens müsste man sich jedoch eigentlich wieder gesetzlich versichern lassen. Ich habe aber gehört, dass man sich davon befreien lassen kann. Weiß jemand, wie genau das geht? Wo finde ich dafür einen Antrag? Geht man einfach zu einer beliebigen gesetzlichen KV und bittet um die Freistellung?

Danke schonmal.
Viele Grüße - Yvonne

Hallo,

man wird grundsätzlich bei einer solchen Beschäftigung versicherungspflichtig. Hiervon kann man sich aber nach § 8 Abs. 1 Nr.2 SGB V befreien lassen.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__8.html

Einfach zur nächsten örtlichen KK gehen und die Befreiung beantragen.

Gruß Woko