Private Krankenversicherung - was angeben müssen?

Hallo!

Angenommen eine Person möchte eine Private KV abschließen.

Was muss im Ärztebogen angegeben werden und darf auf was verzichtet werden?

Was passiert wenn man etwas vergisst, kann ja schnell vorkommen bei rund 10 Jahren rückwirkend? Die wenigsten werden wohl noch wissen bei welchem Arzt sie und vielleicht auch warum im Jahr 2000 waren.

Auf was sollte die Person generell achten bei Angaben und gibt es Stolperfallen?

Viele Grüße

Was muss im Ärztebogen angegeben werden

Alles, an das man sich erinnert.

und darf auf was verzichtet werden?

„Husten, Schnupfen, Heiserkeit“. Im Ernst, das kann man nicht mit Allgemeingültigkeit sagen.

Was passiert wenn man etwas vergisst, kann ja schnell
vorkommen bei rund 10 Jahren rückwirkend?

Das kommt darauf an, was man vergißt.

Auf was sollte die Person generell achten bei Angaben

Ehrlich zu sein.

und gibt es Stolperfallen?

Wenn man lügt.

Guten Tag,

Was muss im Ärztebogen angegeben werden

Alles, an das man sich erinnert.

und darf auf was verzichtet werden?

„Husten, Schnupfen, Heiserkeit“. Im Ernst, das kann man nicht
mit Allgemeingültigkeit sagen.

Na hätte ja sein können das es bestimmte Fragen gibt (auch vom Vertreter) auf die niemand antworten muss. Ähnlich wie eine Frau beim Vorstellungsgespräch nicht angeben muss ob sie schwanger ist.

Was passiert wenn man etwas vergisst, kann ja schnell
vorkommen bei rund 10 Jahren rückwirkend?

Das kommt darauf an, was man vergißt.

Soll heißen?
Im Grunde geht man ja nur wegen kleiner Wehwehchen zum Arzt.

Auf was sollte die Person generell achten bei Angaben

Ehrlich zu sein.

und gibt es Stolperfallen?

Wenn man lügt.

Alles sehr schwammig. Das man ehrlich sein sollte ist klar, schließlich will man ja eine bestimmte Leistung erhalten. Meinte das auch eher generell auf den Abschluss einer privaten KV bezogen.

Na hätte ja sein können das es bestimmte Fragen gibt (auch vom
Vertreter) auf die niemand antworten muss. Ähnlich wie eine
Frau beim Vorstellungsgespräch nicht angeben muss ob sie schwanger ist.

Dem Vertreter mußt Du gar keine Angaben machen. Allerdings solltest Du dann die Gesundheitsfragen schriftlich an die Antragsabteilung. Dieses Vorgehen schlage ich jeder Frau vor, die bei mir eine KV beantragt.

Soll heißen?
Im Grunde geht man ja nur wegen kleiner Wehwehchen zum Arzt.

Tatsächlich ? Mit ernsthaften oder folgenschweren Erkrankungen nicht ?

Alles sehr schwammig. Das man ehrlich sein sollte ist klar,

Genauer geht es leider nur im konkreten Einzelfall.

Alles sehr schwammig. Das man ehrlich sein sollte ist klar,

Genauer geht es leider nur im konkreten Einzelfall.

Okay ich mache das mal konkret an einem exemplarischen Beispiel:

Person A war vor fast einem Jahrzehnt (8-9 Jahre) auf Anraten des Hausarztes bei einem speziellen Facharzt (zB. Kardiologo, Urologo, etc.). Dieser hatte aber keinerlei Probleme festgestellt und dies auch so schriftlich dem Arzt mitgeteilt. Da sonst keine Beschwerden auftreten und dies schon lange zurück liegt vergisst Person C dies anzugeben.

Wie würde ein Versicherer da reagieren? Oder wird da einfach pauschal ausgeschlossen bzw. gleich ein höherer Tarif zu Grunde gelegt? Mal abgesehen davon das man doch eh dem Versicherer erlaubt bei Ärzten nachzufragen (oder direkt bei der bisherigen KV ? ) ? Also bekommt der Versicherer doch eh alle Infos auch wenn sein Kunde sich blöd anstellt?

Andere Frage: bei laufender Therapie, wie verhält sich ein Versicherer da? Wird so was weiter geführt oder erst mal generell ausgeschlossen?

Viele Grüße

Person A war vor fast einem Jahrzehnt (8-9 Jahre) auf Anraten
des Hausarztes bei einem speziellen Facharzt (zB. Kardiologo,
Urologo, etc.). Dieser hatte aber keinerlei Probleme
festgestellt und dies auch so schriftlich dem Arzt mitgeteilt.
Da sonst keine Beschwerden auftreten und dies schon lange
zurück liegt vergisst Person C dies anzugeben.

DFas ist auch in Ordnung so, da die Versicherung kein Protokoll der Arztbesuche haben will, sondern Angaben zu Erkrankungen.

Wie würde ein Versicherer da reagieren?

Gelassen. Entscheidend ist, dass keine Erkrankung vorliegt.

Oder wird da einfach
pauschal ausgeschlossen bzw. gleich ein höherer Tarif zu
Grunde gelegt?

Dazu gäbe es nach diesem beispiel keinen Grund.

Andere Frage: bei laufender Therapie, wie verhält sich ein Versicherer da?

Auch hier hängt es von der Therapie ab. Bei uns sieht es so aus, dass entweder der Antrag vollständig abgelehnt wird oder für die derzeitige Therapie ein Ausschluß ergeht.