Private Krankenversicherung - Wechsel in GKV

Hallo alle beisammen!

Folgende Situation: Aufgrund meiner Selbständigkeit bin ich seit
3 Jahren privat krankenversichert. Nun möchte ich mich beruflich
neu orientieren. Ist ein Wechsel zurück in die gesetzliche Kranken-
versicherung in folgenden Situationen möglich (die Selbständigkeit
wird beendet):

  1. öffentliche Schule (Abitur)
  2. privates Fernstudium (Abitur)
  3. Wechsel in ein Angestelltenverhältnis
  4. Wechsel in einen 400Euro-Job
  5. bei Arbeitslosigkeit

Viele Grüße und Dank im Voraus

David

Hallo

  1. öffentliche Schule (Abitur)

nein, keine Rückkehrmöglichkeit

  1. privates Fernstudium (Abitur)

nein, keine Rückkehrmöglichkeit

  1. Wechsel in ein Angestelltenverhältnis

ja, wenn unter der Versicherungspflichtgrenze

  1. Wechsel in einen 400Euro-Job

nein, keine Rückkehrmöglichkeit

  1. bei Arbeitslosigkeit

nur wenn Leistungen durch Bundesagentur für Arbeit

Viele Grüße und Dank im Voraus

David

Gruss
Czauderna

Hallo Günter

bei den 400€s Jobs werden doch auch Beiträge zur GKV abgeführt. Das man dann aber nicht versichert ist, ist doch wohl reine Abzocke. Ich weiss, der Gesetzgeber will es so. Ich hab aber mal gehört, dass man mit 405€s Anspruch hat. Stimmt das?

LG
Mikesch

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Ich
hab aber mal gehört, dass man mit 405€s Anspruch hat.
Stimmt das?

Hallo!

Versicherungspflicht tritt schon ab 400,01 EUR ein…

Viele Grüße
Florian

bei den 400€s Jobs werden doch auch Beiträge zur GKV
abgeführt. Das man dann aber nicht versichert ist, ist doch
wohl reine Abzocke. Ich weiss, der Gesetzgeber will es so. Ich

Nein, dass ist keine Abzocke. Früher mußten für die geringfügigen Beschäftigungen vom AG 20 % pauchale Lohnsteuer gezahlt werden. Jetzt werden pauschale Sozialversicherungsbeiträge gezahlt, weil es den Sozialkassen wohl noch schlechter geht, als dem Finanzminister. Für den Beschäftigten hat sich nichts geändert, ich kann daher keine Abzocke erkennen.

Hallo alle beisammen!

  1. öffentliche Schule (Abitur)
  2. privates Fernstudium (Abitur)
  3. Wechsel in ein Angestelltenverhältnis
  4. Wechsel in einen 400Euro-Job
  5. bei Arbeitslosigkeit
    David

Der Weg zurück führt z.B. über die Bundesagentur für Arbeit (BA), aber das sieht schlecht aus, da nach 3 Jahren Selbständigkeit meines Wissens kein Anspruch auf ALG mehr besteht. Oder hast Du dich selbst dagegen versichert? (kann man ja bei der BA).

Insofern wird nur eine Anstellung helfen mit einem Gehalt über 400€. Gegen Vorlage der Anmeldung bei der GKV durch Deinen AG wird die PKV rückwirkend zum 1. Arbeitstag als Angestellter dann aufgelöst.

Viel Glück
Frank Wilke