Private Krankenversicherung - welche Angaben?

Ich stehe kurz vor meinem Referendariat und muss/möchte demnächst eine private Krankenversicherung abschließen. Verschiedene Gerüchte behaupten, dass man seine Krankengeschichte der letzten 3 Jahre (ambulant) und der letzten 5 Jahre (stationär) angeben muss. Ist das so korrekt?
Der Grund für meine Frage ist eine Hüftdysplasie, die ich -auch wegen der Sorge, nicht verbeamtet zu werden- nicht angeben möchte, sofern ich es nicht ausdrücklich MUSS…

Eine Hüftdysplasie ist natürlich anzugeben, wril es sich um eine dauerhafte Fehlbildung handelt.

Eine Nichtangabe ist arglistige Täuschung und kann Sie Ihren Versicherungsschutz kosten.

Lassen Sie sich beraten und durch Voranfragen klären, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Versicherung möglich ist.

Notfalls versichern Sie sich freiwillig in der GKV und nutzen bei Ernennung zum BaP die Öffnungsaktion.

Beste Grüße

Thomas Kliem
www.ihr-fachmakler.de

Guten Tag,

der Versicherer muß über alle Vorerkrankungen Bescheid wissen um entscheiden zu können ob der Versicherungsschutz:
-zu normalen Bedingungen
-mit Risikozuschlag
-mit Krankheitsausschluß angenommen werden kann oder abgelehnt werden muß.
In Ihrem eigenen Interesse empfehle ich Ihnen daher die Gesumdheitsangaben wahrheitsgemäß zu beantworten.
Denn im Versicherungsfalle möchten Sie ja auch die Leistungen haben!

Gruß

Harald Wesely

Das sind keine Gerüchte, sondern Tatsachen.
Je nach Versicherer und ggf. auch nach Tarif schwanken die Zeiträume im ambulanten Bereich bis zu 5 Jahre und im stattionären bis zu 10.

Ebenfalls Tatsache ist, dass alle Fragen, die im Antrag gestellt werden, wahrheitsgemäß und vollumfänglich zu beantworten sind.

Bisher kam wohl noch jede im Antrag verschwiegene Vorerkrankung später raus. Und dann…viel Spaß!

Hallo,

man freut sich auch in einem Forum über ein nettes Hallo am Anfang, wie auch am Schluss des Textes über einen Gruß.

Ich stehe kurz vor meinem Referendariat und muss/möchte
demnächst eine private Krankenversicherung abschließen.
Verschiedene Gerüchte behaupten, dass man seine
Krankengeschichte der letzten 3 Jahre (ambulant) und der
letzten 5 Jahre (stationär) angeben muss. Ist das so korrekt?

Dies sind keine Gerüchte, sondern entsprechen bei den meisten Versicherer der Tatsache. bei manchen wird sogar im stationären Bereich die letzten 10 Jahre abgefragt.

Der Grund für meine Frage ist eine Hüftdysplasie, die ich
-auch wegen der Sorge, nicht verbeamtet zu werden- nicht
angeben möchte,

Also mit anderen Worten, mit falschen Angaben einen Versicherungsschutz erschwindeln ?

Spätestens wenn durch ein ärztliche Untersuchung dies bekannt wird, erfolgt die sofortige Vertragskündigung und dann ist nur noch der Basistarif möglich.
Beitrag vergleichbar mit der GKV - 14,xx % vom Bruttogehalt.

sofern ich es nicht ausdrücklich MUSS…

Unter Beamten versteht man zur zeit noch ehrliche Menschen.
Dies wird sich doch bei dir nicht geändert haben ?

Also alle Gesundheitsdaten angeben. Selbst wenn jetzt keine PKV möglich ist, bleibst Du noch bis zum Status-Wechsel zum Beamten auf Probe in der GKV. Und dann sofort bei einem PKV-Versicherer einen Antrag stellen über die Beamten-Öffnungsklausel max. 30 % Zuschlag.

Gruß Merger

Ja das ist korrekt - die PKV möchte die letzten 5 Jahre stationär und 3 Jahre ambulant Rückwirkend wissen - plus Erkrankungen die bestehen - bedeutet die Hüfte muss angegeben werden - bei einer Erstverbeamtung greift die Öffnungsklausel - mein Rat wäre bis zur Verbeamtung in der GKV bleiben.

Also …

In der Regel ist man bei allen PKVs verpflichtet, eventuelle Vorerkrankungen anzugeben. Tut man dies nicht, kann es als Vertragsbruch ausgelegt und zur fristlosen Kündigung von Seiten der Versicherungsgesellschaft kommen.

Meine Empfehlung:

Über den folgenden Link können Sie kostenlos und unverbindlich die Angebote ALLER PKVs in Deutschland vergleichen und sich ein (auf Ihre Bedürfnisse) maßgeschneidertes Versicherungsangebot erstellen lassen.

Wichtig: Das Anfrageformular muss korrekt (inkl. richtiger Adresse und einer gültigen Telefonnumer) ausgefüllt werden! Ansonsten erhält man kein Angebot!

* http://58591.tarifcheck24.com/private-krankenversich…

Mit internetten Grüßen,

A. Schmidt

Lieber Merger,

Sie haben natürlich vollkommen Recht; Ein höfliches ‚Hallo‘ hat in meiner Fragestellung leider gefehlt, wofür ich mich entschuldigen möchte. Ich bin ganz neu in diesem Forum und habe die Felder (das eine stand sinngemäß für eine Titelangabe, das andere für eine genauere Beschreibung) so ausgefüllt, dass ich das, wonach gefragt wurde, beantwortet habe…Wie auch immer; eigentlich bin ich die Höflichkeit in Person :wink:

Ich möchte außerdem klarstellen, dass ich nichts erschwindeln möchte. Aus diesem Grunde erkundige ich mich im Vorhinein, welche Angaben gemacht werden müssen, und welche weggelassen werden dürfen. Ich möchte nur in einem Gespräch mit einem Vertreter nicht völlig ahnungslos sein. Aber ich werde mit Sicherheit wahrheitsgemäße Angaben machen.

Vielen Dank für Ihre schnelle und hilfreiche Antwort. Ich bin insgesamt sehr überrascht, wie schnell und motiviert hier geantwortet wird, das ist große Klasse!

Viele Grüße

Hallo,

vielen Dank für deine Anfrage! Leider musst du die Hüftdysplasie angeben, da du sonst Probleme mit deiner Krankenversicherung bekommst und Du dann keine Leistung bekommst! Die Krankenversicherung wird das Risiko prüfen und Du bekommst auch ein neues Angebot von denen! Es kann sein, dass dann diese Hüftdysplasie entweder ausgeschlossen wird oder du einen Risikozuschlag bekommst! Aber in jeden Fall ist es besser, als wenn Du das überhaupt nicht angibst!

Viele Grüsse

Reuschel Jürgen
Debeka VVaG

Das ist eine schwierige Entscheidung. Wenn du es nicht angibst bekommst du keine Leistung bzw. kannst nachträglich noch wegen „arglistiger Täuschung“ wieder aus der Versicherung gekündigt werden. Die PKV hat aber erstmal nichts mit der Beihilfe zu tun. Die meisten Fragen bei der PKV sind nach den letzten 5 Jahren ambulant und 10 Jahre stationär. Bei der Hanse Merkur wird nur nach 3 bzw. 5 Jahren gefragt. Theoretisch kannst du auch wegen der Hüfte die nächsten Jahre nicht zum Arzt gehen, bis die Zeiten erreicht sind und erstmal in der GKV bleiben. Dann kannst du die Gesundheitsfragen auch ehrlich beantworten. Oder du bittest deinen Arzt / Ärzte deine Akte zu löschen oder ähnliches. Das ist wirklich schwierig und mit hohen Risiken verbunden.
Sorry, dass ich keine bessere Lösung weiß.
Gruß
Dennis

Ist kein Gerücht im Antrag muß man Gesundheitsfragen beantworten.
Ja man muß das bei der Krankenversicherung angeben.
Wenn man das nicht angibt, und irgendwann kann ja mal eine Behandlung erfolgen. sind die Konsequenzen sehr unangenehm.
Die PKV wird dann in der Regel wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung vom Vertrag zurücktreten.

Hallo Hüfte,

die 3 und 5 Jahre sind korrekt, manche wenige Gesellschaften verlangen 5 und 10 Jahre. Ich würde mir einen Versicherungsmakler suchen, da evtl. Beitragszuschläge für die Hüfte höchst unterschiedlich ausfallen können, das soll der Makler rausfinden!. Ihr Arbeitgeber bekommt von der Krankenversicherung keinerlei Auskunft.

MfG -Leo

Hallo!

Gesundheitsfragen sind absolut ehrlich zu beantworten, denn das Verschweigen von Vorerkrankungen kommt doch raus!

Für Beamte gibt es aber unter Berücksichtigung bestimmter Fristen Erleichterungen.

Unter

https://bestellungen.pkv.de/ihre-krankenversicherung…

können Sie sich eine Broschüre herunterladen, in der alles beschrieben ist.

Gruß

H.C. Sanders

Hi kranke Hüfte,

die info das alles der letzten 3/5 manche Gesellschaften stationär bis 10 Jahre angegeben werden muss , ist richtig.
Ein verschweigen gefährdet den Versicherungsschutz.
Bitte auch wenn Sie nicht wollen Sie müssen :smile:

Eine Rückkoppelung zwischen Krankenversicherung und Dienstherr erfolgt nicht insofern ist Ihre Befürchtung nicht verbeamtet zu werden unbegründet, sofern Sie die Tauglichkeitsprüfung beim Amtsarzt bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
DKV-Service-Center Rüdiger Maaß
04860 Torgau * Wittenberger Str.16
Telefon: +49 / 03421 / 713505
Telefax: +49 / 03421 / 715827
mailto:[email protected]
http://www.ruediger-maass.dkv.com

Lieber Herr Maaß,

vielen Dank für Ihre Antwort. Ich hoffe, Sie können mir evtl. außerdem noch eine darauf bezogene Frage beantworten. Diese Tauglichkeitsprüfung ist also unabhängig von den Gesprächen bei der PKV. Heißt das, ich muss beim Amtsarzt keine Angaben zu Vorerkrankungen machen? Und nur das, was der Arzt sozusagen selbst herausfindet, wird bewertet?

Mit der Beantwortung würden Sie mir sehr helfen.
Viele Grüße,
kranke Hüfte

-)

Und nur das, was der Arzt sozusagen

selbst herausfindet, wird bewertet?

Der Amtsarzt stellt fest ob Sie für den zukünftigen Beruf tauglich sind, die Ergebnisse werden in einem Amtsärztlichen Zeugnis festgehalten, Ihr Brötchengeber wird nur über das resultat informiert, tauglich oder nicht tauglich. Wenn Sie eine kranke Hüfte haben wird/sollte er das selbst feststellen,und es wird meiner Meinung nach keine Auswirkung haben.
Bitte informieren Sie mich ob er die kranke Hüfte bemerkt hat :smile:
MfG
R.Maaß

Ich stehe kurz vor meinem Referendariat und muss/möchte
demnächst eine private Krankenversicherung abschließen.

Nein musst Du nicht (ist aber sinnvoll).
Du könntest Dich auch in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern.

Verschiedene Gerüchte behaupten, dass man seine
Krankengeschichte der letzten 3 Jahre (ambulant) und der
letzten 5 Jahre (stationär) angeben muss. Ist das so korrekt?

Jeder Versicherer fragt nach Vorerkrankungen, in welchem Umfang ist durchaus unterschiedlich.
Das, wonach gefragt wird, muss man natürlich wahrheitsgemäß beantworten.

Der Grund für meine Frage ist eine Hüftdysplasie, die ich
-auch wegen der Sorge, nicht verbeamtet zu werden- nicht
angeben möchte, sofern ich es nicht ausdrücklich MUSS…

Das muss man natürlich angeben, würde aber sicher zu einer Ablehnung führen, da diese Vorerkrankung in der privaten sicher nicht versicherbar ist.

Eine Beratung zum Betrug wirst Du hier auch nicht bekommen.

Alternative ist ein Basistarif (der unabhängig vom Gesundheitszustand abschließbar ist) bei Unternehmen, die eine Öffnungsklausel für erstmalig Verbeamtete haben. Damit ist wenigstens Versicherungsschutz wie in der gesetzlichen KV vorhanden.

Gruß Dirk

Ja, die Abfragezeiträume sind korrekt.
Warum solltest du etwas verschweigen, wenn du vollen Versicherungsschutz haben möchtest?