Private Krankenversichrung

Hallo,
ich war 4 Jahre selbständig und privat versichert. Ich habe meine Selbständigkeit aufgegeben und bin ins Harz 4 gerutscht. Ich habe mich bei der gesetzlichen und privaten Versicherung erkundigt, und ich komme nur aus der privaten mit einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit raus.

Die Private Versicherung wird von der Arbeitsagentur zu einem großen Teil übernommen. Von den 350€ werden vom Amt 300€ übernommen, ich muss von meinem Harz 4 - 50€ -selber bezahlen. Ich muss auch noch Anfang des Jahres 250€ Selbstbeteiligung bezahlen. Ich muss dringend da raus.

Ich habe auch gehört das wenn ich in einer Firma angestellt werde, nicht soviel verdiene darf und auch eine gewisse Länge des Arbeitsvertrages vorweisen muss.

Meine Fragen:

  1. wie komme ich da raus?
  2. wie viel darf ich verdienen?
  3. wie lange muss der Arbeitsvertrag sein, reicht 2-3 Monate?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Gruß

Hallo,

das ist von der eigenen Belastung sogar noch eine ganz gute Quote…

Aber zu den Fragen:

Man braucht eine abhängige Beschäftigung, mind. 401 EUR, max. ca. 4200 EUR/Monat.

Die muss man mind. 12 Monate durchhalten, danach kann man sich weiterversichern, sonst gehts zurück in die PKV.

Viel Glück

Barmer

Hall,
vielen Dank erst einmal für Ihre schnelle Antwort!
Für mich sind 50€ zurzeit sehr viel Geld, vorallem die 250€ die ich aufbringen muss um ins neue Jahr zum Arzt zu gehen.
Ich habe noch eine Frage dazu:
Wenn ich jetzt eine Vollzeitanstellung für 3 Monate bekome (38,5 Std/Woche) und danach wieder ins Harz 4 rutsche muss ich wieder in die Privaten KV gehen? Das verstehe ich nicht.

Gruß

Sorry, ja, das Wichtigste vergessen:

Wenn unmittelbar nach der Beschäftigung, auch z.B. nach 3 Monaten, wieder ALG II (Hartz IV) gezahlt wird, bleibt man pflichtig, d.h. ist über das Amt krankenversichert.

GRuss

Barmer

Hallo,

wähle AOK und besteh auf eine Pflichtversicherung aufgrund ALGII. Danach kannst Du die PKV kündigen.

LG

Hallo,

wähle AOK und besteh auf eine Pflichtversicherung aufgrund
ALGII. Danach kannst Du die PKV kündigen.

Diese Auskunft ist leider vollkommen falsch!
Der Fragesteller bleibt während Bezug ALG II in der PKV!
Gruß J.K.

Hallo,
was heißt pflichtig? bin ich dann übers Amt gesetzlich krankenversichert oder Privat?
Vielen Dank.

Gruß

Hallo,
sorry das ich darauf so spät antworte.

Was bedeutet „pflichtig“?

Wenn ich jetzt ein Job bekomme, wo ich fest eingestellt werde (Vollzeit, 38,5 Std/Woche), danach arbeitslos werde und dirket ins Harz 4 rutsche. Muss ich mich dann wieder Privat versichern und das Amt übernimmt das wieder, oder bleibe ich dann gesetzlich versichert?

Vielen Dank, für die Hilfe und schnelle Beantwortung meiner Fragen!

Gruß

Hallo,

pflichtig heißt hier: gesetzliche Kasse.

Nein, wenn man vor Hartz Iv nicht privat versichert war, muss man auch nicht dort bleiben, sondern kommt in die GKV.

Gruss

Barmer

Hallo Elbbrücken,

man kann auch bei der PKV sofort den Basistarif beantragen. Wegen des Alg II-Bezuges wird der Beitrag auf Antrag (bei der PKV zu stellen) auf die Hälfte ermäßigt. Die ermäßigten Beiträge zahlt das Jobcenter zu 100%. Die Belastungsgrenze für Zuzahlungen beträgt nur 45 bzw. 90 Euro pro Kalenderjahr.

-> Absatz 1cDer Basistarif hat zwei Nachteile:- Die Ärzte können…