Hallo zusammen,
ich habe eine kleine Frage: Nehmen wir mal an, Herr X liegt 2011 knapp über der Jahresarbeitsentgeltgrenze und möchte daher 2012 in eine priv. KK wechseln.
Nun hat er jedoch eine betriebliche Altersovorsorge abgeschlossen, die bewirkt, dass 2012 das Bruttoeinkommen knapp unter diese Grenze fällt.
Würde er daher wieder in die Versicherungspflicht fallen und daher zurück in die gesetzl. KK wechseln müssen?
Gruß,
Marco