Hallo,
nachdem ich ( gesetzlich versichert ) eine Freundin, die nicht privat krankenzusatzversichert ist, im Krankenhaus besucht habe u. angehört habe, was sie sich so bieten lassen musste, trage ich mich mit dem Gedanken eine private Krankenzusatz-
versicherung abzuschließen.
Da dieser Spaß nicht ganz billig ist ( Baujahr 1970, weiblich ) u. ich bislang nur 2 mal im Krankenhaus war ( Geburt u. mit 8 Jahren )…ich weiß, das kann sich morgen ändern…, bin ich halt noch nicht ganz so überzeugt davon, solch eine Versicherung abzuschließen.
Was sind denn nun konkret die Vorteile, ausser dass der Chefarzt mir die Hand schüttelt u. ich je nach Tarif ein Ein- oder Zweibettzimmer habe ?
Vielen Dank für eure Antworten
Flowerchen
Hallo,
nun im Detail hängt das vom gewählten Tarif ab.
Pauschal kannst du sagen, dass du das Krankenhaus selbst wählen kannst, dass du den Arzt selbst bestimmen kannst und eben nicht auf der „allgemeinen Pflegestufe“ liegen mußt, sondern das auch wählen kannst.
Ich persönlich finde die Krankenhaus und Arztwahl am wichtigsten, da kannst du, wenn was ansteht (besser wenn nicht…) wirklich zu anerkannten Spezialisten gehen. Bei der gesetztlichen hast du da keine freie Wahl. Die Frage x-Bett Zimmer ist aber auch nicht zu unterschätzen. Wenn was ist, willst du vermutlich deine Ruhe haben, die ist im 1 oder 2-Bettzimmer eher wahrscheinlich, als im Mehrbettzimmer.
Andreas
Hallo Flowerchen,
welche Vorteile Du hast ist abhängig vom Tarif und der Gesellschaft, weil nicht alle Gesellschaften die gleichen Leistungen anbieten.
Folgende Kriterien sollten enthalten sein:
Mehrkosten der Unterbringung im Ein- oder Zeibettzimmer! Nicht nur die Unterbringungszuschläge, sondern auch die Differenzkosten, wenn Du ein anderes als eins der beiden nächsterreichbaren preiswertesten Krankenhäuser aufsuchst, die Dir die gesetzliche Krankenkasse zahlt und die der einweisende Arzt benennen muss. Damit Du wirklich freie Krankenhauswahl hast.
Ärztliche Leistungen oberhalb der Hlöchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte! Damit Du Dir auch wirklich medizinische Kapazitäten leisten kannst.
Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht ab dem ersten Tag. Damit Dir der Versicherer nicht in den ersten drei Jahren den Vertrag ordentlich kündigen kann, wenn das „Kind kurzfristig in den Brunnen fällt“!
Und ganz wichtig und sehr unterschätzt:
Bei medizinisch notwendigen Heilbehandlungen in gemischten Anstalten verzichtet der Versicherer auf die vorherige schriftliche Leistungszusage! Das ist bei Ergänzungsversicherungen deshalb erforderlich, weil Dich der Arzt ja einweist und gemischte Anstalten sehr wohl auch Versorgungskrankenhäuser der GKV sein können. Das erbringen jedoch nur fünf Versicherer, wobei zwei davon nicht für Privatkliniken eintreten (bzw. nur mit reduzierten Leistungen).
Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler