Private Krankenzusatzversicherung bei Unfall

Hallo,

angenommen, man ist normal gesetzlich krankenversichert.
Nun gab es über die GKV eine Möglichkeit, ohne Gesundheitsprüfung eine Zusatzversicherung abzuschliessen, die im Falle eines Unfalls Chefarztbehandlung und auch das Zweibettzimmer zahlt.

Nun liegt der verunfallte, gut versorgt auf der Chefarztstation. Und bekommt z.B. eine Blinddarmentzündung.

Gibt es dann Regelungen, wie sich die Zusatzversicherung zu verhalten hat? OP durch einen Arzt, der nicht dem Chefarztsatz abrechnet?

Was ist, wenn man durch eine nicht unfallbedingte Erkrankung den KH-Aufenhtalt verlängern muss?

Gibt es da Definitionen / Erfahrungen

VG
Monroe

Diese Regelungen kann man in den Versicherungsbedingungen nachlesen.Ich kenne eine solche Zusatzversicherung nicht, und würde eine solche Zusatzversicherung wenn sie nur bei Unfall zahlt, auch nicht abschließen.Da gibt es mit Sicherheit vergleichbare Angebote die auch bei Krankheit zahlen, das halte ich eher für sinnvoll.

Gruß
Gaby

an Gaby
Hallo Gaby,

es gibt solche Zusatzversicherungen durchaus, z. B. den central.unfall (darf ich den in diesem Zusammenhang mal nennen oder ist das ein FAQ-Verstoß?). Dieser leistet bei unfallbedingten Krankenhausaufenthalten 2-Bett-Zimmer und Chefarztbehandlung. Ich gehe mal davon aus, dass der Tarif dann nicht leistet, wenn der verunfallte im Krankenhaus durch eine andere Diagnose erkrankt, also wird der Kranke dann wohl nach der „üblichen“ Zeit, nachdem der „Unfallschaden“ behoben ist umbetten müssen und für den Blinddarm darf dann eben nur der Belegarzt berechnet werden.

Viele Grüße

Andreas

Hallo Andreas,
ja ich glaube schon das es solche Zusatzversicherungen gibt, und glaube ( weiß es aber nicht)das das mit dem umbetten wohl so sein muss.
Ich halte solch eine Versicherung aber weiterhin für nicht sinnvoll und würde eher empfehlen eine Zusatzversicherung auch für Krankheit abzuschließen.

Gruß
Gaby

Ich halte solch eine Versicherung aber weiterhin für nicht
sinnvoll und würde eher empfehlen eine Zusatzversicherung auch
für Krankheit abzuschließen.

Hallo,

würde ich auch…
Problem ist manchmal, dass die Zusatzversicherungen eine Gesundheitprüfunge durchführen. Die entfällt bei der gewählten Variante. Und nein, in mienen Unterlagen steht hierzu leider nichts…

VG’
Monroe

Ich habe folgendes in den Versicherungsbedingungen einer solchen Zusatzversicherung gefunden:

Besteht nur Versicherungsschutz im Rahmen der PKZ-Unfall und wurden
im Versicherungsfall auch nicht unfallbedingte Krankheiten behandelt
oder haben solche den Krankenhausaufenthalt mit verursacht
oder verlängert, mindert sich die Versicherungsleistung um den auf die
Krankheit entfallenden Anteil der erstattungsfähigen Kosten. Beträgt der
Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt die Minderung.

Ich nehme an, das es bei Dir ähnlich stehen müsste.
Geh doch lieber mal die Gesundheitsfragen bei einer normalen Krankenzusatzversicherung durch, es sei denn Du weißt jetzt schon das sie dich nicht aufnehmen würden.

Gruß
Gaby

Ich habe folgendes in den Versicherungsbedingungen einer
solchen Zusatzversicherung gefunden:

Krankheit entfallenden Anteil der erstattungsfähigen Kosten.
Beträgt der
Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt die Minderung.

Ich nehme an, das es bei Dir ähnlich stehen müsste.
Geh doch lieber mal die Gesundheitsfragen bei einer normalen
Krankenzusatzversicherung durch, es sei denn Du weißt jetzt
schon das sie dich nicht aufnehmen würden.

Hallo,
danke. Nein, leider ist mein Versicherungsschein da nicht aussagekräftig. Ich werde da nochmal nachfragen, auch wie im Falle eines Falles alles läuft. Bei einem Unfall kann es ja doch gut sein, dass man nicht in der Lage ist, so richtig viel zu regeln. Im Moment trage ich nur eine Kopie des Versicherungsscheines wie eine Versichertenkarte bei mir. Zusatzkosten im Krankenhaus können ja u.U. richtig hoch werden…

Ich habe schonmal so einen Bogen für eine Zusatzversicherung ausgefüllt. Der wurde sehr voll und brauchte noch Anlagen. Viele der Einzelsachen sind sicher nicht dramatisch. Aber manche sind eben typische Ausschlussgründe. Da haben schon eigentlich abschlußfreudige Makler aufgegeben.

VG
Monroe