Hallo,
angenommen, man ist normal gesetzlich krankenversichert.
Nun gab es über die GKV eine Möglichkeit, ohne Gesundheitsprüfung eine Zusatzversicherung abzuschliessen, die im Falle eines Unfalls Chefarztbehandlung und auch das Zweibettzimmer zahlt.
Nun liegt der verunfallte, gut versorgt auf der Chefarztstation. Und bekommt z.B. eine Blinddarmentzündung.
Gibt es dann Regelungen, wie sich die Zusatzversicherung zu verhalten hat? OP durch einen Arzt, der nicht dem Chefarztsatz abrechnet?
Was ist, wenn man durch eine nicht unfallbedingte Erkrankung den KH-Aufenhtalt verlängern muss?
Gibt es da Definitionen / Erfahrungen
VG
Monroe