halllo,
die Privaten ändern jetzt alle ihre AVB.
Das war vorrauszusehen: einige Ärzte nutzten die Honorarverinbarung, die sie den Kunden unterschreiben ließen, zu phantasievollen Abrechnungen. Da kamen für leicht kompliziertere Behandlungen, für die max. 5 GOÄ (Gebührenverordung für Ärzte) richtig gewesen wären bis zu 9 GOÄ. Dass die Privaten da nicht mehr mitspielten, ist voll verständlich. Sie haben schließlich eine Verantwortung gegenüber der Versichertengemeinschft. Denn sollte sich das allgemein durchsetzen, dann würden die Beiträge ins uferlose steigen. Dies ist aber nicht im Sinne der Versicherten.
Mein Grund für dieses Posting:
Wer einen Tarif bei einer Privaten hat, der ein Überschreiten der GOÄ zulässt, der sollte nicht mehr einfach so eine Honorarvereinbarung blind unterschreiben, sondern vom Arzt verlangen, dass er genau reinschrteibt, welchen Satz er verlangen wird. Einen Text wie: „ich bin informiert worden, dass für diese Behandlung eine Liquidation über dem Höchstsatz der GOÄ nötig ist“ (oder ähnlich) der unterschreibt eine Zuzahlung aus eigener Tasche. Er kann aber verlangen, dass der Arzt seine Honorarvereinbarung präzisiert und begründet.
Wenn Ihr dann diese Honorarvereinbarung Eurer Versicherung zur Prüfung gebt, kann nichts mehr passieren. Der Arzt bekommt dann das von ihm verlangte Honorar, aich wenn ers über der GOÄ liegt (so es begründet ist).
Eine Kopfschmerzbehandlung zum 9 - fachen Satz der GOÄ ist eine Unverschämtheit.
Zur Relativierung: von der Kasse würde er ca. 1,5 bis 1,7 GOÄ erhalten.
Grüße
Raimund
na da scheint sich deine Kritik an der HUK bezüglich Vertragsbedingungen zu relativieren.
???
hallo Matthias,
welche Kritik?
Meinst Du die Beitragsanpassungen?
Die werden vermutlich in den nächsten Jahren kommen (die überhöhten)
eine AVB hat die HUK nicht nötig…
Warum?
Weil sie keinen Tarif hat, dcr mehr als den Höchstsatz der GOÄ bezahlt.
Ist nun mal kein Topp-Tarif!
Das wäre das Gleiche, der Trabbi würde jetzt in die Papiere geschrieben bekommen: „mit diesem Auto darf ab 1.1.2004 nicht mehr 250 km/h gefahren werden.“ *g*
Grüße
Raimund
Mein Grund für dieses Posting:
Wer einen Tarif bei einer Privaten hat, der ein Überschreiten
der GOÄ zulässt, der sollte nicht mehr einfach so eine
Honorarvereinbarung blind unterschreiben, sondern vom Arzt
verlangen, dass er genau reinschrteibt, welchen Satz er
verlangen wird. Einen Text wie: „ich bin informiert worden,
dass für diese Behandlung eine Liquidation über dem Höchstsatz
der GOÄ nötig ist“ (oder ähnlich) der unterschreibt eine
Zuzahlung aus eigener Tasche. Er kann aber verlangen, dass der
Arzt seine Honorarvereinbarung präzisiert und begründet.
Hallo Raimund, eine solche „Honorarvereinbarung“ könnte sich der Arzt in die Haare schmieren. Gerade bei diesen Dingen sind nämlich eine Menge Formalien zu beachten. Wird auch nur eine davon nicht erfüllt, ist es aus mit dem Anspruch des Arztes, also keine Zuzahlung aus eigener Tasche!
Ich hab hier mal den Text der GOÄ aufgeführt, damit man sieht, was alles beachtet werden muss:
Eine Vereinbarung ist nach persönlicher Absprache im Einzelfall zwischen Arzt und Zahlungspflichtigen vor Erbringung der Leistung des Arztes in einem Schriftstück zu treffen. Dieses muss neben der Nummer und der Bezeichnung der Leistung, dem Steigerungssatz und dem vereinbarten Betrag auch die Feststellung enthalten, dass eine Erstattung der Vergütung durch Erstattungsstellen möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet ist. Weitere Erklärungen darf die Vereinbarung nicht enthalten. Der Arzt hat dem Zahlungspflichtigen einen Abdruck der Vereinbarung auszuhändigen.
Daneben darf es auch nicht gegen die guten Sitten verstoßen , es darf also keine Zwangslage, die Unerfahrenheit, der Mangel an Urteilsvermögen oder eine andere erhebliche Willensschwäche des Patienten ausgenutzt werden. (z.B. auf dem OP-Tisch unterschreiben lassen…).
Die Gerichte sind hier ziemlich pingelig, auch was den Begriff „weitere Erklärungen“ betrifft.
Hallo Bernhard,
die Theorie mag so stimmen… die AVB geändert.
Eine Änderung in diese Richtung wäre sonst auch sinnlos.
Ich selbst habe schon eine Honoraverinbarung vorgelegt bekommen ohne Erklärung. Nur ein kurzer Text. Und der mündliche Hinweis, dass er mehr nehmen muss.
Auch beim Überschreiten des Regelsatzes muss der Arzt eine Begründung bringen: seine leichteste Aufgabe.
Grüße
Raimund
das ging um die
der wortlaut:
…wird mit diesem Versicherungsschein folgende, ab dem 1. März 2004 wirksam werdende Änderung (die geänderten Teile sind unterstrichen) des § 5 Teil 1 Abs. 2 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen MB/KK 94 beurkundet:
„Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahmen, für die Leistungen vereinbart sind, das medizinisch notwendige Maß
oder wird für eine medizinisch notwendige Heilbehandlung oder
sonstige Maßnahme eine unangemessen hohe Vergütung berechnet,
so kann der Versicherer seine Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen.“
…so kann der Versicherer seine Leistungen auf einen
angemessenen Betrag herabsetzen."
… und der Kunde/Patient zahlt den Rest!!!
Hallo auch,
jetzt kann sich jeder Patient auch noch mit den Leistungsbedingungen der PKV und den med. Fachbereich des Arztes außeinander setzen. Aber ich bin sicher, das die Ärzte sich schon was dazu einfallen lassen, um die NOTWENDIGKEIT der erhöhten Gebühren darzustellen. Zur Not wird halt eine Narkose extra gemacht, weil der Patient so nervös war!!!
Fazit für alle PKV versicherten:
1- Vor jeder Behandlung einen H+K Plan einreichen
2- Rücksprache mit dem VR halten und eine schriftliche Bestätigung einreichen
3- Bei zusätzlichen Leistungen innerhalb der Behandlung VR informieren und Zusage abwarten
4- Nichts beim Arzt unterschreiben bis die Kostenübernahme des VR vorliegt.
Tja, stellt sich die Frage, wo soll das enden??
Gruß
Martin
Hallo Matthias,
genau darum ging es: eine überzogrene Rechnungsstellung zu verhindern. Dafür sind Versicherungen nicht da. Auch eine private Versicherung ist eine Sozialgemeinschaft. Sie sind nicht dafür da, z.B. Ärzte dazu zu verhelfen, in 14 Tagren Miiionäre zu werden.
Im Prinzip hat sich da nicht viel verändert: es war auch schon zuvor Pflicht, dass der Arzt alles was er über dem Regelsatz verlangt begründen muss.
Leider haben halt einige Ärzte, nachdem sie von den Kassen was auf die finger bekamen, geglaubt, auf Kosten der Privaten einen ausgleich zu schaffe. Das geht halt nicht mehr.
Doch die ganze Beschränkung betrifft nur die Privaten, die Tarife haben, die über der GOÄ bezahlen.
Das betrifft die von Dir genannte HUK nicht.
Das sind Gesellschaften wie ARAG, CENTRAL, AXA, Alte Oldengurger, DBV (Beamte)…
Also Topp-Tarife.
Und wer es so macht, wie ich es grundsätzlich bei jedem meiner Kunden sage: „bitte kontrolliert die Rechnung ganz genau auf Richtigkeit. Jeder Versicherte ist mit zuständig für den Beitrag.“ dann gibt es diese Auswüchse sowieso nicht.
Grüße
Raimund
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Martin,
wenn Du meinen Text genau gelesen hättest, dann hättest Du dies nicht geschrieben.
Es geht nur um die Rechnungen, die über der GOÄ/GOZ liegen. Versicherte, die einen Tarif haben, der nur bis zum Höchstsatz der GOÄ bezahlt, brauchen sich um diese Regelung gar nicht zu kümmern.
Und glaube mir, Kunden, die einen Tarif haben, der über der GOÄ zahlt, die wissen das.
Wenn der Berater gut war, weiß jeder VN genau, wie er versichert ist. Ich hoffe, Du erklärst es Deinen Kunden ebenfalls.
Mit einem Fachbereich braucht sich der VN nicht herumzuschlagen.
Ich bin z.B. so versichert, dass beim Zahnarzt kein Kostenvoranschlag gemacht werden muss. Trotzdem frage ich bei größeren Arztrechnungen immer an.
Wer das bei seiner Versicherung macht bevor er so eine Honorarvereinbarung unterschreibt, dem passiert absolut nichts. Und in Notfällen gibt´s sowieso keine Probleme.
Es muss doch möglich sein, dem Arzt sagen zu können: „lieber Herr Dr. hier sind Sie etwas über das Ziel hinausgeschossen. Meine VS zahlt Ihnen den 7 fachen Satz der GOÄ. Bei 9-fach muss ich mir einen anderen Arzt suchen.“ Würde man diese Honorarforderung seiner Ärztevereinigung geben, bekäme er Probleme.
Vor xx Jahren hatte meine damalige Versicherung (damals war ich noch Ausschließlichkeitsvertreter) einen Kunden bei einer sehr großen Autofirma. Eines Tages sagte er zu seiner Sekretärin: „rufen Sie doch bitte beim Arzt an, ich habe Kopfschmerzen“ Das dumme Ding rief also an: " Hier Vorstand xxxx. Der Herr Professor, Dr. yyy hat Kopfschmerzen, er braucht einen Termin." Der Arzt hörte die Kassenglocken läuten und verlangte dafür den 9-fachen GOÄ.
Die Versicherung stellte ihn vor die Alternative: entweder er gibt sich mit dem 3,5 fachen GOÄ zufrieden, oder sie würden ihm bei der Ärztevereinigung melden. Ruckzuck war der Satz auf 3,5 gesenkt.
Also diese Beschränkungen auf ein medizinisch vertretbares Maß gab es eigentlich schon immer.
Grüße
Raimund
Doch die ganze Beschränkung betrifft nur die Privaten, die
Tarife haben, die über der GOÄ bezahlen.
Nach dem BGH-Urteil vom 12.03.03 erstreckt sich das Kürzungsrecht für Übermaßbehandlung nicht auch auf Übermaßvergütung. Damit besteht grundsätzlich eine Leistungspflicht für sehr teure Behandlungen, obwohl auch günstigere Alternativen möglich sind (z.B. Lasik-OP, teurer Zahnersatz, teure Hilfsmittel), also nicht nur auf die Honorarhöhe der Ärzte. Das Ganze geht ja auf das BGH-Urteil zur Alpha-Klinik zurück, die so eine sündhaft teue Rechnung stellte und nicht ein Arzt.
In der Tat stellt aber die Änderung nichts Neues da, bisher wurden solche Übermaßgeschichten ja auch abgelehnt (zu Recht!), nur die Begründung funktioniert jetzt nicht mehr. Also hat man sich was neues ausgedacht und die AVB angepasst.
Ob das allerdings rechtens und vor allem klug ist, weiss ich nicht. Das belastet nämlich die Argumentation, dass man sich in der PKV auf die vereinbarten Leistungen verlassen kann und nicht wie bei der GKV von der Politik abhängig ist. Aber da ist den jeweiligen Vorständen die Jacke wohl näher als die Hose.
hallo Bernhard,
mit Ärzte meinte ich natürlich auch Kliniken.
Es kam ja leider auch bei anderen als bei der Alpha vor. Ich kann mich an eine Anweisung einer KH-Verwaltung an die Ärzte erinnern, die aufforderte, Kosten, die man nicht so richtig der Kasse anhängen kann den Privaten unterzujubeln.
Da wurde viel gemauschelt.
Mit der Reaktion, waren die Bosse der KV etwas vorschnell. Denn wie Du schon sagst: es gab auch bisher schon genug Möglichkeiten das einzudämmen.
Die hatten ganz einem Sch*** davor, dass wir US-Verhältnisse bekommen.
Grüße
Raimund